Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung gemäß SächsCoronaSchVO vom 8. Januar 2021
Das aktuell andauernde Geschehen um das Corona-Virus stellt uns vor eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ungeahnten Ausmaßes. Die DRK Werkstätten Meißen haben bereits frühzeitig versucht, durch zusätzliche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und Angestellten zu gewährleisten.

Als Reaktion auf die aktuell hohe Inzidenz innerhalb der Bevölkerung hat das Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt mit Wirkung zum 11. Januar 2021 eine überarbeitete Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) erlassen. Gemäß § 7 Abs. 5 SächsCoronaSchVO ist Menschen mit Behinderung das Betreten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung untersagt. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 7. Februar 2021.
Ausnahmen vom Betretungsverbot sind in folgenden Fällen möglich, wenn der Mitarbeitende nicht in einer besonderen Wohnform (z. B. Wohnstätte, Außenwohngruppe) lebt:
- Im Rahmen einer Notbetreuung, wenn die notwendige Betreuung und pflegerische Versorgung auch zeitweise nicht durch Eltern, Angehörige oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann.
- Für Mitarbeitende, welche zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebes erforderlich sind.
- Mitarbeitende, welche im Berufsbildungsbereich der Werkstatt tätig sind.
Was müssen Sie jetzt tun?
- Sollte eine Notbetreuung benötigt werden, kommen Sie am Montag regulär in die Werkstatt. Wir klären alles Weitere dann vor Ort.
- Sollten Sie keine Notbetreuung benötigen, bleiben Sie zu Hause und melden Sie sich ggf. vom Fahrdienst ab. Die Abmeldung der Mittagessen übernehmen wir zentral.
Was sind die nächsten Schritte der Werkstatt?
Wir werden am Montag prüfen, wie viele unserer Mitarbeitende eine Notbetreuung benötigen. Sollten wir zusätzliche Mitarbeiter*innen zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebes benötigen, werden am Montag persönlich mit diesen in Kontakt treten.
Woher erhalten Sie Informationen?
Alle wichtigen Informationen werden wir Ihnen zeitnah über unsere Homepage oder die App „myo“ bekannt geben. Des Weiteren werden wir im Rahmen unseres Betreuungskonzeptes regelmäßig mit den Mitarbeiter*innen in Kontakt treten und in diesem Rahmen über aktuelle Entwicklungen informieren. Sollten Sie Fragen haben, erreichen uns über die bekannten Kontaktdaten. Gern können Sie aber auch die zentrale Einwahlnummer 03521 – 7637 0 nutzen und sich von dort an den gewünschten Ansprechpartner verbinden lassen.
Wichtige Dokumente
- Erklärung zur Notwendigkeit der Notbetreuung (Link zum Dokument im Downloadbereich)
- Erklärung zur Bereitschaft zum weiteren Einsatz in den DRK Werkstätten Meißen ab 14. Dezember 2020 (Link zum Dokument im Downloadbereich)
- Einverständniserklärung PoC-Antigen-Testung (Link zum Dokument im Downloadbereich)
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