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Ende des Betretungsverbotes für Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Am 26.05.2021 wurde die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) veröffentlicht, welche am 31.05.2021 in Kraft tritt. Gemäß § 29 Abs. 6 SächsCoronaSchVO endet ab diesem Tag auch das seit Dezember 2020 geltende Betretungsverbot für Menschen mit Behinderung. Die DRK Werkstätten Meißen sind ab diesem Tag wieder für alle Mitarbeiter*innen geöffnet.

Bei dringendem Bedarf kann für einzelne Mitarbeiter*innen noch von der Härtefallregelung nach § 29 Abs. 6 Satz 4 SächsCoronaSchVO Gebrauch gemacht werden:

„Der Leiter der Werkstatt für behinderte Menschen oder des anderen Leistungsanbieters kann bis zur vollständigen Umsetzung des Arbeitsschutz- und Hygienekonzeptes für den regulären Betrieb, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2021, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in seiner Einrichtung beschränken.“

Die DRK Werkstätten Meißen setzen bereits seit dem Beginn der Pandemie im März 2020 ein umfassendes Arbeitsschutz- und Hygienekonzept um, welches regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Hierzu sind wir selbstverständlich auch in enger Abstimmung mit den Trägern der besonderen Wohnformen, in deren Einrichtungen Mitarbeiter*innen unserer Werkstatt leben. Kern unserer Bemühungen zum Infektionsschutz sind dabei:

  • Einhaltung der AHA+L Regeln
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Maske oder FFP-2 Maske)
  • Testpflicht für nicht gegen das Coronavirus geimpfte Personen sowie das Angebot von freiwilligen Tests für alle Angestellten und Mitarbeitenden

Neben den genannten Maßnahmen fand in den DRK Werkstätten Meißen auch ein zentraler Impftermin für die Beschäftigten der Werkstatt statt. Dabei konnten 193 Personen geimpft werden. Zusammen mit den Angestellten und Mitarbeitenden, welche sich privat um einen Impftermin gekümmert haben, liegt die Quote der geimpften Beschäftigten aktuell bei über 70 Prozent.

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