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Familienerholung

Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages.

Ansprechpartnerin

Frau
Ute Arnold
Tel: 0351 4678-141
Fax: 0351 4678-222 u.arnold@drksachsen.de

Förderung von Familienurlaub durch den Freistaat Sachsen

Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, werden durch das Sächsische Sozialministerium auch in diesem Jahr wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung gestellt.

Ein Paar hält ein Kind in seiner Mitte an den Händen. Sie gehen einen Berg hinauf. Es sind nur Silhouetten zu sehen. Foto: pixabay

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Anträge auf Zuwendungen nach der geltenden Förderrichtlinie Familienförderung können in der Geschäftsstelle des DRK Landesverbandes Sachsen gestellt werden.

Gefördert werden Angebote der Familienfreizeit und -erholung, insbesondere Erholungsaufenthalte in Deutschland in Familienferienstätten der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände.

Welche Möglichkeiten der Familienerholung gibt es?

Das DRK in Sachsen bietet verschiedene Möglichkeiten der Familienerholung an, eine davon ist die Familienerholungsstätte "Haus Lebensfreude" in Oberbärenburg, im Erzgebirge.

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