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Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Sie fühlen sich erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

Ansprechpartnerinnen

Frau 
Linda Booz
M.A. Sozialpädagogin / Sozialarbeiterin

Tel: 0351 4678-120
l.booz@drksachsen.de

Frau 
Peggy Kretschmer 
Dipl. Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin

Tel: 0351 4678-234
p.kretschmer@drksachsen.de

Beratung zu Mutter-Kind-Kuren bei Ihrem Kreisverband vor Ort

An wen richtet sich unser Angebot?

  • An Mütter mit ihren Kindern oder allein
  • An Väter mit ihren Kindern oder allein
  • Pflegende Angehörige
  • Spezielle Berufsfelder, zum Beispiel Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie deren Partner

Die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen dienen Ihrer Erholung außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung. In den Kureinrichtungen haben Sie für einen Zeitraum von drei Wochen die Möglichkeit, die Anforderungen des Alltags hinter sich zu lassen, Kräfte zu sammeln und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich können Sie neue Wege kennenlernen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.

Eine schwangere Frau sitzt an einem Baum und hebt ihr etwa zweijähriges Kind spielerisch hoch. Sie lachen gemeinsam. Foto: pixabay

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in aktueller Erziehungsverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Wir empfehlen Ihnen, die DRK Beratungsstelle schon vor dem Arztbesuch aufzusuchen. Hier nimmt man sich Zeit für Sie und berät Sie kostenlos. Mit der Beraterin oder dem Berater vor Ort besprechen Sie die Bedürfnisse, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage des Attestes leitet die Beratungsperson Ihren Antrag an die Krankenkasse weiter und hilft Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.

Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.

Wo kann ich mehr erfahren?

Die DRK Kurberatung informiert Sie über Vorsorge- und Nachsorgeangebote und weist auf entsprechende Angebote hin.

Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle im Zusammenhang mit der Maßnahme auftretenden Fragen, wie zum Beispiel zu der jeweiligen Einrichtung oder zur Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger für die Dauer des Aufenthaltes.

Gern unterstützt Ihre Beratungsperson Sie bei der Suche nach einem Platz in einer für Sie passenden Kureinrichtung.

Hilfe bei der Suche nach einer Babysitterin oder eines Babysitters im Raum Dresden

Im Raum Dresden können wir bei der Suche nach ausgebildeten Babysittern helfen. Diese haben über den DRK Kreisverband Dresden e.V. eine entsprechende Ausbildung absolviert. Gern können Sie uns dazu kontaktieren und wir helfen bei der Vermittlung.

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld oben ein und gelangen so zu Ihrer zuständigen Beratung vor Ort.