Ein junges Mädchen sitzt gegenüber einer DRK Mitarbeiterin. Sie wird beraten.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Angebot an junge Menschen, gegen die ein Jugendstraf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sie soll jungen Menschen durch sozialpädagogisch begleitetes Arbeiten Hilfestellungen, Betreuungen und Unterstützung geben, um soziale Konfliktkompetenzen auszubauen.
Die Jugendgerichtshilfe arbeitet an einem Schnittstellenbereich zwischen sozialem Hilfesystem und der Justiz. Die gesetzlichen Grundlagen liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Zu den Aufgaben der DRK Jugendgerichtshilfe gehören beispielsweise:
  • Beratung und Hilfe bei individuellen Problemen junger, straffällig gewordener Menschen
  • Unterstützung bei der Beschaffung einer Arbeit bzw. eines Ausbildungsplatzes, Nachholen eines Schulabschlusses
  • Beistand bzw. Vermittlung bei der Schuldenregulierung
  • Sofortmaßnahmen, beispielsweise bei Wohnungslosigkeit oder Kündigungen
  • Hilfe für junge Alleinerziehende zur langfristigen Sicherung des Lebensunterhaltes, beispielsweise durch Kinderbetreuungsangebote, schulische und berufliche Qualifikationsmaßnahmen
  • sinnvolle Freizeitgestaltung
Mehrere Jugendliche sitzen gemeinsam mit einem Betreuer aufs Sofas um einen niedrigen Couchtisch. Der Betreuer blättert in einem Ordner und die Mädchen und Jungen schauen ihm zu.

Kinder- und Jugendsozialarbeit hat zum Ziel, junge Menschen, die in prekären Lebenslagen aufwachsen oder individuell beeinträchtigt sind, sozialpädagogisch zu fördern und zu unterstützen.

Mehrere Jugendliche sitzen gemeinsam mit einem Betreuer aufs Sofas um einen niedrigen Couchtisch. Der Betreuer blättert in einem Ordner und die Mädchen und Jungen schauen ihm zu.

Kinder- und Jugendsozialarbeit hat zum Ziel, junge Menschen, die in prekären Lebenslagen aufwachsen oder individuell beeinträchtigt sind, sozialpädagogisch zu fördern und zu unterstützen.

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