Ansprechpartner

Herr
Dr. Kai Kranich
Pressesprecher

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#15 Überleben von Krankenhäusern im ländlichen Raum sichern

Zu wissen, wie es in einer schwierigen Lage weitergeht, entlastet den Einzelnen und die Gemeinschaft. Ergebnisoffene und qualitative Beratung hilft daher dem Staat, und er tut gut daran diesen Bedarf zu finanzieren. Das gilt von der Flüchtlings- bis zur Schwangerenkonfliktberatung. Digitalisierung hilft, das Angebot auszuweiten und zuzuschneiden. Wir sind Ihr Partner!

Welche Schwerpunkte setzt Ihre Partei für die Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetztes?

CDU Sachsen
Im aktuellen Doppelhaushalt haben wir Mittel für eine Arbeitsgruppe eingestellt, welche in einem offenen Prozess die Grundlagen für die Weiterentwicklung der sächsischen Krankenhauslandschaft erarbeiten soll. Im Rahmen dieses Prozesses sollen unter anderem die demographische und technische Entwicklung, Fragen der Digitalisierung, Finanzierung, bundesrechtliche Vorgaben und Aspekte der sektorübergreifenden Versorgung wie aber auch die Versorgung im städtischen und ländlichen Raum berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen für uns als Grundlage zur Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft dienen; wir setzen uns dabei im Besonderen für eine den regionalen Versorgungsbedarfen entsprechend gestärkte Krankenhauslandschaft ein.
SPD Sachsen
Zentrale Zukunftsthemen, die ein neues Krankenhausgesetz behandeln muss, sind der demographische Wandel, technische Entwicklungen, Digitalisierung, sektorübergreifende Versorgung, Kapazitäten und Steuerung, Versorgung im städtischen und ländlichen Raum, Qualität der Versorgung in Verbindung mit verbindlichen Qualitätsvorgaben und das alles eingebettet in die Entwicklungen der bundesrechtlichen Regelungen und Rahmenvorgaben. Für uns war klar: Damit ein neues Gesetz den heutigen und zukünftigen Ansprüchen genügen kann, muss der Novellierung ein Prozess vorangehen, in dem die verschiedenen Akteure gemeinsam mit dem Sozialministerium einen Raum haben, um offen und kreativ Probleme sowie Lösungen diskutieren und entwickeln zu können. Deswegen haben wir diesen Prozess einer Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz sowohl mit einem Antrag im Landtag angestoßen als auch mit Geldern zur Begleitung schon untersetzt.
Die GRÜNEN Sachsen
Bereits 2014 haben CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt, das Sächsische Krankenhausgesetz zu „modernisieren“ und „Qualitätskriterien für die Krankenhausplanung“ zu berücksichtigen. Passiert ist bisher nichts. Die Landesinvestitionen in die Krankenhausinfrastruktur wollen wir auf hohem Niveau fortsetzen und mit Anreizen für Qualitätsverbesserungen verbinden. Krankenhäuser, die in die Krankenhaushygiene und den Infektionsschutz investieren, müssen finanziell entlastet werden.
Die Linke Sachsen
Wenngleich die sächsische Krankenhauslandschaft im bundesweiten Maßstab unsererseits derzeit als gut eingeschätzt wird, bedarf das Sächsische Krankenhausgesetz der Modernisierung sowie der Anpassung an neue und zukünftige Erfordernisse, z.B. aufgrund des demografischen Wandels. Daraus folgt, dass die Anforderungen an die Krankenhausplanung spezifiziert werden müssen, z.B. um kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum durch Sicherstellungszuschläge erhalten zu können, Geburtenstationen in der Fläche zu sichern oder Krankenhäuser für die sektorenübergreifende Versorgung zu öffnen. Außerdem müssen bundesweite Vereinbarungen oder Rahmenvorgaben, wie das gestufte System der Notfallversorgung, Berücksichtigung finden. Die Investitionsförderung als Landesaufgabe muss aufgestockt und zugunsten der Pauschalförderung ausgebaut sowie auf den Bereich der Förderung von Digitalisierung und Telemedizin ausgeweitet werden. Die Investitionen öffentlicher Träger sind durch das Land zu refinanzieren. Das Gesetz sollte verbindliche Qualitätsvorgaben für die Krankenhäuser enthalten, die angesichts der Entwicklungen im IT-Bereich nicht nur auf die Qualität der Behandlungen und der Arbeitsbedingungen sondern auch auf den Bereich des Datenaustausches und der Datensicherheit bezogen werden müssen.
AfD Sachsen
Wir sehen die Zukunft der sächsischen Krankenhäuser in der Fläche als regionale Gesundheitsversorger, die sich auch stärker als bisher in der ambulanten Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum engagieren. Dazu müssen die Standorte auch finanziell gesichert werden. Wir brachten hierzu bereits einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Mindestinvestitionsquote in den Sächsischen Landtag ein (vgl. Drs.Nr. 6/12896).
Weiterhin müssen die Krankenhäuser erreichbar bleiben - auch in den ländlichen Regionen. Hierfür sind geringe Fahrtzeiten anzustreben. Entsprechende Vorgaben sind an die Bedarfsplanung zu machen. Weiterhin ist die Bedarfsplanung zur Forcierung der sektorenübergreifenden Versorgung stärker mit der ambulanten Bedarfsplanung zu verzahnen. Ebenfalls wollen wir die Qualität der stationären verbessern und hierzu entsprechende Vorgaben machen. Insbesondere wollen wir prüfen, inwieweit Regelungen zu Personalschlüsseln zielführend sind. Gegenüber dem Bundesgesetzgeber wollen wir uns für eine Abkehr vom DRG-System einsetzen, da es die bedarfs- und leistungsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht sichern kann.
FDP Sachsen
Bei der Änderung des sächsischen Krankenhausgesetzes sind für uns mehr Transparenz wichtig: Die Bedarfsplanung von Krankenhäusern muss für den Bürger (und Politiker) nachvollziehbar gemacht werden. Gleiches gilt für die Feuerwehr, den Rettungsdienst und ambulante medizinische Versorgung. Die Versorgungsstufung der Krankenhäuser muss deutlicher umgesetzt werden. Drohende Schwächungen in der Notfallversorgung müssen gemeinsam mit den Niedergelassenen angegangen werden. Regelungen, die zu mehr Bürokratie führen als notwendig, wie zum Beispiel §34SächsKHG müssen auf den Prüfstand und gegebenenfalls komplett gestrichen werden. Ein sächsischer Medizinserver muss ins Krankenhausgesetz
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Wie wollen Sie zukünftig auf eine Bundesgesetzgebung einwirken, die auf die Belange zur Finanzierung der kleineren Krankenhäuser in der Fläche Rücksicht nimmt?

CDU Sachsen
Aktuelle und geplante Gesetzesvorhaben werden wir aufmerksam begleiten und darauf achten, dass zum einen die Planungskompetenz der Bundesländer nicht eingeschränkt wird, zum anderen ist es uns jedoch wichtig, dass die Trägervielfalt der Krankenhäuser (unabhängig von der Größe) erhalten bleibt und auch regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Wir setzen uns deshalb für modern ausgestattete und leistungsfähig aufgestellte Krankenhäuser ein, die den jeweiligen regionalen Versorgungsbedarfen gerecht werden.
SPD Sachsen
Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich im Rahmen des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) dafür eingesetzt, dass ein Teil der freigewordenen Mittel aus dem bisherigen Pflegezuschuss gezielt an Krankenhäuser in den ländlichen Regionen fließt. Vor kurzem bekamen deutschlandweit 120 Krankenhäuser eine Unterstützung von 400.000 Euro, davon auch vier in Sachsen. Diese Auslegung des Gesetzes unterstützen wir.
Die GRÜNEN Sachsen
Die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist öffentliche Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen im Ernstfall zügig zu erreichen sein, es muss spezialisierte Einrichtungen geben, ebenso wie Allgemeinversorger. Technische Ausstattung und Räumlichkeiten müssen aktuellen Erfordernissen und Standards wie zum Beispiel dem Brandschutz entsprechen. Ein wirklich wirksamer Schlüssel, um Krankenhäuser und Krankenpflege besser zu finanzieren, wäre eine Reform der Investitionsförderung. Die nicht ausreichende Investitionsfinanzierung ist tatsächlich der Hauptgrund für die finanzielle Schieflage vieler Krankenhäuser. Deswegen haben wir GRÜNEN auf Bundesebene einen konkreten Vorschlag für eine Reform der Förderung vorgelegt. Wir schlagen eine hälftig von den Krankenkassen und den Ländern getragene Investitionsfinanzierung vor. Im Gegenzug sollen die Krankenkassen Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.
Die Linke Sachsen
Die Kommerzialisierung der stationären medizinischen Versorgung muss eingedämmt werden, denn der marktwirtschaftliche Betrieb von grundlegenden Bestandteilen der sozialen Daseinsvorsorge ist eine Fehlentwicklung, die vor allem kleinere Häuser gefährdet. Insbesondere wegen der Sicherung der Versorgung in der Fläche muss deshalb das DRG-System verändert oder sogar abgeschafft werden. Wir fordern zudem die volle Refinanzierung aller notwendigen, bei wirtschaftlicher Geschäftsführung anfallenden Kosten der Krankenhausversorgung. Dies schließt die Refinanzierung der Personalkosten aller behandlungsrelevanten Berufsgruppen ein. Deshalb muss es für alle Berufsgruppen im Krankenhaus gesetzliche Personalbemessungsvorgaben geben.
AfD Sachsen
Wir streben eine reguläre und dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Krankenhausfinanzierung an, um die derzeitigen Standorte sichern und zukunftsfest machen zu können. Dauerhaft ineffiziente kleinere Krankenhäuser sind in Praxiskliniken, vorzugsweise unter Führung niedergelassener Vertragsärzte, umzustrukturieren.
FDP Sachsen
Die FDP hat in ihrem Bundestagswahlprogramm 2017 hierzu bereits umfassend Stellung genommen: Wir setzen dazu auf ein Anreizsystem, wonach diejenigen Länder, die ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen, vom Bund einen Zuschuss erhalten. Außerdem muss es zu einer sinnvollen Profil- und Zentrenbildung bei den Krankenhäusern kommen. Die Notfallversorgung muss flächendeckend erhalten bleiben. Wir fordern mehr Transparenz bei der Planung von Gesundheitseinrichtungen wie dem Krankenhausplan, damit die Entscheidungen für Bürger nachvollziehbarer werden.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Sind Sie bereit zur Absicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche Mittel ebenso bereitzustellen wie für eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung?

CDU Sachsen
Die Sächsische Union steht zur Verantwortung der finanziellen Absicherung der Krankenhausversorgung im Freistaat und wird dies in künftigen Haushaltsberatungen entsprechend berücksichtigen.
SPD Sachsen
Wir wollen die Investitionsmittel der Krankenhäuser weiter stetig erhöhen. Für die ablaufende Legislaturperiode hatten wir zu Beginn die wegfallenden Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen. Diese ca. 40 Millionen Euro konnten wir aus Landesmitteln bereitstellen. Auch bei den folgenden Haushalten konnten wir uns steigern. Der Bedarf der Krankenhäuser ist trotzdem größer, das ist uns klar. Deswegen wollen wir weiter mit allen Akteuren, besonders der Krankenhausgesellschaft, verlässlich zusammenarbeiten und gemeinsam die nötigen Erhöhungen und mögliche neue Wege durchsetzen.
Die GRÜNEN Sachsen
Die medizinische Versorgung im Krankenhaus ist öffentliche Daseinsvorsorge. Krankenhäuser müssen im Ernstfall zügig zu erreichen sein, es muss spezialisierte Einrichtungen geben, ebenso wie Allgemeinversorger. Technische Ausstattung und Räumlichkeiten müssen aktuellen Erfordernissen und Standards wie zum Beispiel dem Brandschutz entsprechen. Ein wirklich wirksamer Schlüssel, um Krankenhäuser und Krankenpflege besser zu finanzieren, wäre eine Reform der Investitionsförderung. Die nicht ausreichende Investitionsfinanzierung ist tatsächlich der Hauptgrund für die finanzielle Schieflage vieler Krankenhäuser. Deswegen haben wir GRÜNEN auf Bundesebene einen konkreten Vorschlag für eine Reform der Förderung vorgelegt. Wir schlagen eine hälftig von den Krankenkassen und den Ländern getragene Investitionsfinanzierung vor. Im Gegenzug sollen die Krankenkassen Mitsprache bei der Krankenhausplanung erhalten.
Die Linke Sachsen
Für DIE LINKE ist es selbstverständlich, die erforderlichen Mittel für die Absicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche sowie für eine bedarfsgerechte Investitionsfinanzierung bereitzustellen. Unsere Fraktion im Sächsischen Landtag hat dies durch Änderungsanträge in den Debatten zum Sächsischen Staatshaushalt regelmäßig unter Beweis gestellt.
AfD Sachsen
Ja. Wir forderten bereits die Einführung von Sicherstellungszuschlägen für geburtshilflicheAbteilungen (vgl. Drs.Nr. 6/11423).
FDP Sachsen
Die FDP hat in ihrem Bundestagswahlprogramm 2017 hierzu bereits umfassend Stellung genommen: Wir setzen dazu auf ein Anreizsystem, wonach diejenigen Länder, die ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen, vom Bund einen Zuschuss erhalten. Außerdem muss es zu einer sinnvollen Profil- und Zentrenbildung bei den Krankenhäusern kommen. Die Notfallversorgung muss flächendeckend erhalten bleiben. Ökonomische Fehlanreize im Fallpauschalen-System sind zu beseitigen: Ergebnisqualität und Innovation sollen besser honoriert werden.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.
Helfer der weißen Hilfsorganisationen im Landtag

Informationen zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und den Antworten der verschiedenen Parteien.

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