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DRK begrüßt Gesetzesnovelle zum SächsBRKG

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt, dass die Gesetzesnovelle zum Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz jetzt den Weg in den parlamentarischen Prozess findet.
Zum einen weil damit endlich die von uns geforderte Novellierung in Sichtweite rückt und weil zum anderen im sächsischen Landtag weiter an der Verbesserung der Novelle im Dialog mit den Abgeordneten gearbeitet werden kann.

Tatsächlich sind in dem jetzigen Entwurf viele Punkte enthalten die dem DRK wichtig sind und bisher schmerzlich gefehlt haben. Hierzu gehört die Etablierung von Systemen der organisierten Ersten Hilfe, die Erweiterung der Qualitätssicherung im Rettungsdienst, die Integration der Psychosozialen Notfallversorgung in den Katastrophenschutz, oder die Stärkung der Rolle der DRK Personenauskunftsstellen bei größeren Schadensereignissen.

Man erkennt, dass insbesondere im vergangenen Jahr das Ministerium intensiv den Fachaustausch mit den Hilfsorganisationen geführt hat und eine Vielzahl unserer Anregungen aufgegriffen wurden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen weitere Verbesserungsvorschläge hat. Für uns ist die Aufwertung des Bevölkerungsschutzes in Sachsen mit der Novellierung des SächsBRKG nicht abgeschlossen, sondern es gilt dieses Gesetz mit Leben zu füllen und beständig weiter zu entwickeln.

So hätten wir uns nicht nur eine s.g. „Experimentierklausel“ für den Rettungsdienst gewünscht, sondern bereits einen gesetzlichen Rahmen, wie ein Telenotarztsystem in Sachsen künftig umgesetzt werden kann. Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl an Erfahrungswerten in anderen Bundesländern, die Integration in die Notfallversorgung wird über kurz oder lang unumgänglich sein und damit ist eine weitere Novellierung des Gesetzes unvermeidbar.

Auch die Aufwertung der Rolle von Einsatzkräften der Bergwacht und Wasserrettung im SächsBRKG führt nicht automatisch zu einer höheren Sicherheit in den touristischen Gebieten Sachsens. Hier wird es jetzt entscheidend auf die Umsetzung in den Landkreisen und Kommunen vor Ort ankommen. Sehr schmerzlich vermissen wir die Würdigung der Landesverbände der Hilfsorganisationen im Rahmen der Novellierung des SächsBRKG. Dies äußert sich in der fehlenden Anerkennung der Koordinierungsstelle der sächsischen Hilfsorganisationen. Diese Einrichtung hat in den vergangenen Krisen und Katastrophen den Einsatz der Hilfsorganisationen auf Landesebene koordiniert – ein anerkannter Status würde diese Arbeit deutlich erleichtern.

Die Umsetzung der Erfahrungen aus den einsatzintensiven vergangenen Jahren hat mit der Novellierung des Sächsischen Gesetze über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erst begonnen.

Unabhängig davon wird das Deutsche Rote Kreuz weiter an dem spendenfinanzierten Ausbau eigener Einsatzpotenziale im Rahmen der Landesverstärkung arbeiten und die ersten Fahrzeuge und Komponenten im Juni an verschiedene sächsische DRK Verbände übergeben.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

DRK Landesverband Sachsen e.V.
Dr. Kai Kranich
Tel.: 0351 - 4678104

E-Mail: k.kranich(at)drksachsen(dot)de

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