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Wohlfahrtsverbände: Freistaat soll Corona-Prämie für Pflegekräfte aufstocken

Eine lächelnde Altenpflegerin hält eine zu pflegende Frau im Arm.

Am 14. Mai 2020 beschloss der Bundestag eine steuerfreie Corona-Prämie für Pflegekräfte von 1.000 Euro. Länder und Einrichtungen können diese um 500 Euro aufstocken. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege sieht den Freistaat in der Pflicht.

„Mit der Prämie für Pflegekräfte setzt die Politik ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für die Pflegekräfte in unserem Land. Wir begrüßen, dass der Bund den Löwenanteil finanziert. Bei dem letzten Drittel von 500 Euro pro Pflegekraft sehen wir den Freistaat in der Pflicht, da wir als gemeinnützige Träger keine Rücklagen bilden dürfen, um derartige Sonderausgaben bezahlen zu können“, erklärt Michael Richter, amtierender Liga-Vorsitzender.

Gemeinnützige Träger dürfen Rücklagen nur in einem engen gesetzlichen Rahmen und zweckgebunden bilden. Gelder für derartige Prämien können sie daher nicht aufbringen. Richter erklärt: „Wäre die Prämie langfristig geplant gewesen, hätten die Träger dies bei den Verhandlungen der Kostensätze mit einplanen können. Selbst dann hätten wir uns jedoch dagegen ausgesprochen, denn am Ende würden die Pflegebedürftigen belastet. Das ist niemandem mehr zuzumuten, da die Eigenanteile für Pflegeleistungen ohnehin schon zu hoch sind.“

Bei aller Freude über die Prämie mahnt der Liga-Vorsitzende: „Die aktuelle Aufmerksamkeit und viel beschworene Wertschätzung für die Pflegeberufe sollte als Rückenwind für weitere strukturelle Verbesserungen in der Pflege genutzt werden. Wir bringen uns jederzeit gerne ein, damit es nicht nur beim Klatschen und einmaligen Prämien bleibt, sondern konkrete positive Effekte in der täglichen Arbeit bei den Beschäftigten ankommen.“

Hintergrund: Am 14. Mai 2020 wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mit dem § 150a SGB XI die Corona-Prämie gesetzlich geregelt. Danach erhalten alle Beschäftigten in der Altenpflege im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Den Pflegeeinrichtungen werden die Prämien im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

Dies ist eine Medieninformation der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen. Zur Liga gehören der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen, der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, das Diakonische Werk Sachsen, der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Sachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen. Mehr Informationen zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen finden Sie auf der Webseite der Liga.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Kai Kranich unter 0351 - 4678104 oder k.kranich(at)drksachsen(dot)de.

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