Beratung zu Kuren für Mutter oder Vater und Kind
Wozu sind Kuren für Mutter oder Vater und Kind?
Manchmal ist man erschöpft.
Von der Erziehung und dem Haushalt.
Oder von der Arbeit oder weil Sie jemanden pflegen.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Das kostet viel Kraft.
Und es kann Sie krank machen.

Ansprechpartnerin
Frau
Ann-Rieke Lohaus
Schwangerenberaterin
Tel: 0351 4678-108
Fax: 0351 4678-180
a.lohaus(at)drksachsen.de
An wen richtet sich unser Angebot?
- An Mütter mit ihren Kindern oder allein
- An Väter mit ihren Kindern oder allein
- Pflegende Angehörige
- Spezielle Berufsfelder, zum Beispiel Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie deren Partner
Die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen dienen Ihrer Erholung außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung. In den Kureinrichtungen haben Sie für einen Zeitraum von drei Wochen die Möglichkeit, die Anforderungen des Alltags hinter sich zu lassen, Kräfte zu sammeln und die eigene Rolle in der Familie zu reflektieren. Zugleich können Sie neue Wege kennenlernen, mit den Mehrfachbelastungen umzugehen.

Wie stellt man einen Antrag?
Für eine Kur müssen Sie einen Antrag stellen.
Jede Mutter und jeder Vater kann den Antrag stellen.
Ihre Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Dazu brauchen Sie nur einen Zettel von Ihrem Arzt.
Man sagt auch:
Ein Attest.
Das Deutsche Rote Kreuz kann Sie zu diesem Thema beraten.
Auch bevor Sie mit einem Arzt darüber sprechen.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Dabei sprechen Sie mit einem Mitarbeiter.
Welche Belastung haben Sie?
Erklären Sie es uns.
Wir hören Ihnen gern zu und beraten Sie.
Sie bekommen alle wichtigen Informationen.
Und wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Vielleicht lehnt die Kranken-Kasse Ihren Antrag ab.
Auch darauf können Sie antworten.
Das Fach-Wort heißt:
Widerspruch.
Wir helfen Ihnen dabei.
Die Kranken-Kasse bezahlt die Kur.
Sie bezahlen nur einen kleinen Teil.
Das steht im Gesetz.
Sie müssen 10 Euro bezahlen für jeden Tag.
Für ein Kind bezahlen Sie aber nicht extra.
Vielleicht gibt es auch eine andere Unterstützung für Sie.
Wir beraten Sie gern.
Wer übernimmt die Kosten?
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten einer stationären Maßnahme.
Es verbleibt für Sie der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag. Kinder müssen nichts zuzahlen.
Möchten Sie mehr erfahren?
Wir beraten Sie zu dem Thema.
Und wir erklären Ihnen alle Angebote.
Vielleicht haben Sie Fragen?
Wo können Sie eine Kur machen?
Und wie lange können Sie eine Kur machen?
Wir erklären es Ihnen.
Wir helfen Ihnen mit dem Antrag.
Und wir melden Sie gern bei der Kur an.
Bitte sprechen Sie mit dem Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt.
Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.
Hilfe bei der Suche nach einer Babysitterin oder eines Babysitters im Raum Dresden
Im Raum Dresden können wir bei der Suche nach ausgebildeten Babysittern helfen. Diese haben über den DRK Kreisverband Dresden e.V. eine entsprechende Ausbildung absolviert. Gern können Sie uns dazu kontaktieren und wir helfen bei der Vermittlung.
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld oben ein und gelangen so zu Ihrer zuständigen Beratung vor Ort.