Eine Pflegerin steht hinter einem Senior. Beide lachen.

Kurzzeitpflege

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Was beinhaltet Kurzzeitpflege?

Für Ihre Pflege und Betreuung steht rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern zusammensetzt. Während Ihres Aufenthaltes bei uns können Sie nicht nur Leistungen aus pflegerischen Bereichen in Anspruch nehmen, sondern beispielsweise auch von unseren Fachdiensten aus der Sozialarbeit profitieren. Hier kann man Sie während Ihres Aufenthaltes über Maßnahmen informieren, die für die Zeit nach einer Krankheit erstrebenswert wären.

Wo kann ich mehr erfahren?

Um Sie optimal zu beraten, Ihnen Anregungen und Tipps, vor allem zur Finanzierung der Pflegekosten geben zu können, sollten Sie mit Ihrem Roten Kreuz vor Ort in Verbindung treten. Ob schriftlich, telefonisch oder persönlich - der zuständige Orts- bzw. Kreisverband hilft Ihnen gerne und kompetent weiter.
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen (pro Monat, soweit nicht anders angegeben)

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

-

316 Euro

545 Euro

728 Euro

901 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege

-

724 Euro

1.363 Euro

1.693 Euro

2.095 Euro

Teilstationäre Pflege

-

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege

-

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Entlastungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Belege

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr

-

1.774 Euro

1.774 Euro

1.774 Euro

1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr

-

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 Euro

40 Euro

40 Euro

40 Euro

40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag

214 Euro

214 Euro

214 Euro

214 Euro

214 Euro

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