Ansprechpartner

Herr
Dr. Kai Kranich
Pressesprecher

Tel: 0351 4678-104
Fax: 0351 4678-222 k.kranich(at)drksachsen(dot)de

#6 Erste Hilfe stärkt Schule

Erste-Hilfe-Maßnahmen im Unterricht durchführen zu können, ist Amtspflicht von Lehrpersonen. Aus- und Fortbildung sind dafür notwendig, aber in Sachsen unzureichend geregelt. Nutzen Sie unsere Expertise, um Lehrpersonen und Lernende in Sachsen den Rücken zu stärken.
CDU Sachsen
Schulleiter und Lehrpersonal sind erster Ansprechpartner in den Schulen bei der Sicherung der Erste-Hilfe-Leistung. Sie werden durch die Kultusverwaltung entsprechend unterstützt. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Erste Hilfe stärker als bisher im Unterricht zu integrieren und Lehrkräften und Schülern mehr Kompetenzen zu vermitteln, um lebensrettende Maßnahmen und Maßnahmen der Erstversorgung kompetent und sicher zu erlernen und im Ernstfall anzuwenden. Ein im Jahre 2017 umgesetztes Projekt an Dresdner Schulen hat gezeigt, dass entsprechende Lehrinhalte und die Qualifizierung von Lehrkräften erhebliche positive Erfahrungen und Effekte erzielen können. Hierbei wollen wir auch die Zusammenarbeit zwischen Kultusverwaltung, Schulen und Kompetenzträgern wie dem DRK unterstützen.
SPD Sachsen
Die Auswirkungen des Urteils sollten zeitnah zwischen Kultusverwaltung, Hochschulen und Fachverbänden wie dem DRK, der DLRG und dem Sportlehrerverband erörtert werden. Aus der besonderen Pflicht zur Erste-Hilfe-Leistung im Sportunterricht ergeben sich auch eine Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber, entsprechende Qualifikationsmaßnahmen anzubieten sowie ein verpflichtender Weiterbildungscharakter für die Lehrkräfte als Arbeitnehmer. Dennoch starten wir in Sachsen nicht bei null: In der Studienordnung für das Lehramtsfach Sport an der Universität Leipzig ist geregelt, dass die Sportstudierenden bis zum Ende ihres Studiums einen Nachweis für einen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorlegen müssen. So ist eine Grundausbildung vieler angehender sächsischer Sport-Lehrerinnen und Sport-Lehrer abgesichert. Ob der Nachweis zum Belegen eines Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ in die Lehramtsprüfungsordnung bzw. ein neues Lehrerbildungsgesetz, welches die SPD anstrebt, im Allgemeinen oder nur für Sportlehrkräfte aufgenommen wird, sollte geprüft werden. Auch kommt eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift „Schulsport“ in Betracht, die für gewisse Sportarten bereits heute eine regelmäßige Fortbildungs- und Nachweispflicht für Erste Hilfe kennt. Gern kommen wir zu diesem Thema mit Ihnen ins Gespräch.
Die GRÜNEN Sachsen
Unabhängig von dem tragischen Fall, über den der Bundesgerichtshof im April 2019 entschieden hat, fordern wir, dass alle Lehrer*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zumindest eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolvieren. Zur Erfüllung der Quote an Ersthelfer*innen sollten insbesondere Sportlehrkräfte und Grundschullehrer*innen regelmäßig fortgebildet werden (Erste-Hilfe-Training bzw. Erste Hilfe bei Kinderunfällen). Die Pflicht, Erste Hilfe fundiert zu lernen und regelmäßig zu üben, trifft grundsätzlich besonders auf Personen zu, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die vollständige Kostenübernahme (im Falle von Lehrkräften an Schulen in öffentlicher Trägerschaft) über die Unfallkasse Sachsen ist bereits geregelt.Parallel müssen in der ganzen Gesellschaft das Verständnis für die Bedeutung der Ersten Hilfe gestärkt und Ängste abgebaut werden.
Die Linke Sachsen
Den Lehrkräften sind entsprechende verbindliche Fortbildungen anzubieten.
AfD Sachsen
Für angehende Sportlehrer ist eine erweiterte Ausbildung im Bereich der Ersten Hilfe, im Rahmen ihrer Ausbildung an der Universität und im Referendariat zu implementieren. Die Bestandslehrer sind durch entsprechende Aus- und Fortbildungen, in einer über die Laienpflicht hinausgehenden Ersten Hilfe, zu schulen. Diese Angebote müssen obligatorisch sein und kurzfristig von den Sportlehrern wahrgenommen werden.
FDP Sachsen
Man muss sich den beklagten Sachverhalt vor Augen führen: Ein Schüler bricht im Unterricht zusammen, reagiert nicht auf Ansprache und hätte nach allen Empfehlungen reanimiert werden müssen. Dies unterblieb. Die Frage ist inhaltlich nicht näher bestimmbar. Die besondere Pflicht leitet der Zivilsenat des BGH aus geltenden Gesetzen ab. Die Kultusbehörden müssen dringend für alle Sportlehrer Erste-Hilfe-Kurse durchführen. Eigentlich für alle Lehrer und das regelmäßig. Sollte eine zeitnahe Umsetzung durch die Behörden nicht erfolgen, muss sich der Landtag mit dem Thema beschäftigen. Zu beachten ist dabei, dass das Gesetzgebungsverfahren in jedem Fall keine zeitnahe Lösung darstellt! Das ist keine legislative Aufgabe (für welche die FDP bei der Landtagswahl eintritt und für die wir diese Antworten eigentlich formulieren), sondern basale Organisation weit unterhalb der Kompetenz eines Staatsministers. Es gibt keinen guten Grund, keinen Erste-Hilfe-Kurs zu machen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

In welchem Umfang wollen Sie auch die übrigen Lehrpersonen über das bisher gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus in der Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen stärken?

CDU Sachsen
Schulleiter und Lehrpersonal sind erster Ansprechpartner in den Schulen bei der Sicherung der Erste-Hilfe-Leistung. Sie werden durch die Kultusverwaltung entsprechend unterstützt. Wir wollen uns dafür einsetzen, die Erste Hilfe stärker als bisher im Unterricht zu integrieren und Lehrkräften und Schülern mehr Kompetenzen zu vermitteln, um lebensrettende Maßnahmen und Maßnahmen der Erstversorgung kompetent und sicher zu erlernen und im Ernstfall anzuwenden. Ein im Jahre 2017 umgesetztes Projekt an Dresdner Schulen hat gezeigt, dass entsprechende Lehrinhalte und die Qualifizierung von Lehrkräften erhebliche positive Erfahrungen und Effekte erzielen können. Hierbei wollen wir auch die Zusammenarbeit zwischen Kultusverwaltung, Schulen und Kompetenzträgern wie dem DRK unterstützen.
SPD Sachsen
Ergänzend zu unseren Ausführungen zur Frage 1 wird sich die SPD für eine Aufnahme von Erste-Hilfe-Kursen in den Fortbildungskatalog des Kultusministeriums stark machen. Bereits heute gibt es spezielle Qualifikationsmaßnahmen im Bereich „Schwimmen“, jedoch sollte ein allgemeines Seminarangebot für alle Lehrkräfte angestrebt werden. Auch könnten die Schulen selbst aktiv werden und bspw. in Kooperation mit dem DRK einen pädagogischen Tag ausrichten, der als schulinterne Fortbildung organisiert wird. Die SPD Sachsen möchte die Eigenverantwortung unserer Schulen stärken. Deshalb soll das Schul-Budget für Fortbildung und Qualitätsentwicklung deutlich erhöht werden und das schulische Unterstützungssystem des Freistaates Sachsen ausgebaut werden.
Die GRÜNEN Sachsen
Unabhängig von dem tragischen Fall, über den der Bundesgerichtshof im April 2019 entschieden hat, fordern wir, dass alle Lehrer*innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zumindest eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolvieren. Zur Erfüllung der Quote an Ersthelfer*innen sollten insbesondere Sportlehrkräfte und Grundschullehrer*innen regelmäßig fortgebildet werden (Erste-Hilfe-Training bzw. Erste Hilfe bei Kinderunfällen). Die Pflicht, Erste Hilfe fundiert zu lernen und regelmäßig zu üben, trifft grundsätzlich besonders auf Personen zu, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Die vollständige Kostenübernahme (im Falle von Lehrkräften an Schulen in öffentlicher Trägerschaft) über die Unfallkasse Sachsen ist bereits geregelt.Parallel müssen in der ganzen Gesellschaft das Verständnis für die Bedeutung der Ersten Hilfe gestärkt und Ängste abgebaut werden.
Die Linke Sachsen
Die Fortbildungsveranstaltungen stellen auch ein Angebot an die übrigen Lehrpersonen dar.
AfD Sachsen
Zunächst müssen in enger Zusammenarbeit mit dem DRK, Art und Ausmaß sinnvoller und notwendiger Fortbildungen bestimmt werden. In einem zweiten Schritt muss die Durchführbarkeit geprüft werden.
FDP Sachsen
Der derzeitige rechtliche Rahmen für die Ausübung von Erster-Hilfe erscheint zweckmäßig und ausreichend. Vielleicht sollte die regelmäßige Teilnahme an Erste-Hilfe-Kursen mit mehr Nachdruck eingefordert werden. Es gibt keinen guten Grund keinen Erste-Hilfe-Kurs zu machen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

#7 Demokratieerziehung mit Humanitärem Völkerrecht

Humanitäres Völkerrecht ist der Kompass in einer komplexen Welt mit komplexen Krisen. An Schulen ist es daher ein Hilfsmittel zur Demokratieerziehung. Unser Jugendverband will Werte und Grundsätze mit Ihnen zusammen in die Klassenzimmer bringen.

Sind Sie für ein Mitwirken des Jugendrotkreuzes in Sachsens Klassenzimmern zum Thema ‚Humanitäres Völkerrecht‘?

CDU Sachsen
Die Vermittlung von Wissen über das Völkerrecht selbst, dessen Stellenwert und Anwendung ist im Rahmen des Unterrichts eine Aufgabe von Lehrerinnen und Lehrern. Gleichwohl können Kooperationen mit dem Jugendrotkreuz, etwa im Kontext von Neigungsfächern oder Projektarbeit möglich sein. Die Entscheidung obliegt allerdings den Schulen und Lehrern.
SPD Sachsen
Ja, wir benötigen einen vielfältigen Zugang zu politischer Bildung. Deshalb setzt sich die SPD dafür ein, dass es neben dem Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr auch Kooperationsverträge mit zivilen Partner*innen bzw. Nicht-Regierungsorganisationen gibt.
Die GRÜNEN Sachsen
Neben grundlegenden Kenntnissen über demokratische Grundwerte und rechtsstaatliche Prinzipien in Deutschland und Sachsen sollte das Humanitäre Völkerrecht, insbesondere das Genfer Abkommen, Bestandteil einer umfassenden gesellschaftlichen und politischen Bildung an Schulen sein. Die Verbreitung dieses wesentlichen Teil des Völkerrechts ist eine Kernaufgabe des Roten Kreuzes. Deshalb befürworten wir eine Mitwirkung des DRK, wenn jüngere oder aktuelle bewaffnete Konflikte im Unterricht thematisiert werden. Wir haben uns kritisch zum Abschluss und zur Erneuerung der Kooperationsvereinbarung zwischen Sächsischem Kultusministerium und Bundeswehr geäußert, da eine solche Vereinbarung die Bundeswehr gegenüber anderen Organisationen und Institutionen privilegiert. Wenn es um Friedens- und Sicherheitspolitik geht, erwarten wir, dass auch andere Gesprächsteilnehmer*innen eingeladen werden – wie etwa das DRK. Lehrer*innen und Schulleiter*innen sollten eigenverantwortlich darüber entscheiden können, wen sie konkret an die Schule einladen.
Die Linke Sachsen
Die Antwort lautet Ja. DIE LINKE.Sachsen wird sich für die Mitwirkung des Jugendrotkreuzes in den Schulen einsetzen.
AfD Sachsen
Die Expertise des Jugendrotkreuzes ist sicherlich ein Beitrag den Unterricht lebensnah zu gestalten.
FDP Sachsen
Die FDP befürwortet die Einbeziehung Externer in den Schulunterricht. Dafür soll zum Beispiel das freie Budget der Schule genutzt werden können.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.
Helfer der weißen Hilfsorganisationen im Landtag

Informationen zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und den Antworten der verschiedenen Parteien.

Helfer der weißen Hilfsorganisationen im Landtag

Informationen zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und den Antworten der verschiedenen Parteien.

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende Spenden