Welche Projekte sind förderbar?
- Projekte an Kindertagesstätten und Schulen zur Bekämpfung von Kinderarmut
- Projekte zur Stärkung der Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Kinderferienfreizeiten und Urlaube für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen
- Maßnahmen zur Familienerholung und Familienrehabilitation
- Beseitigung akuter Notsituationen für Familien/Kinder/Jugendliche (zum Beispiel nach Bränden, Katastrophen etc.)
- Bildungsmaßnahmen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen
- Schulsanitätsdienst
- Projekte, welche dem Kindeswohl allgemein dienen
In welcher Höhe wird gefördert?
Antragsformular einreichen
- Anträge auf Förderung können ausschließlich von in Sachsen ansässigen DRK Kreisverbänden gestellt werden. Dazu ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular in Papierform an den DRK Landesverband Sachsen e. V. zu senden. Nach wenigen Tagen erhält der Antragsteller eine Bestätigung des Antrageingangs.
- Antragsformular: Förderung durch den Kinderhilfsfonds