Die Haltung der FDP hierzu ist ausführlich im Bundestagswahlprogramm 2017 niedergelegt
(
https://www.fdp.de/forderung/106-2): Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den
effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und
kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Dazu wollen wir den gesetzlichen Spielraum für
Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative
Versorgungsformen zu stärken. Die Wahl des Leistungserbringers durch den Leistungsempfänger
darf dabei nicht eingeschränkt werden. Verträge für Krankenhausleistungen müssen über die
integrierte Versorgung hinaus möglich sein. Wir wollen dazu das Instrument der Qualitätsverträge
dauerhaft einführen und die bisherigen Beschränkungen auf wenige Indikationen aufheben. Denn
durch diese Verträge können Krankenkassen mit Krankenhausträgern gegen zusätzliche Anreize
höherwertige Qualitätsanforderungen vereinbaren und dadurch die qualitativ hochwertige
Versorgung der Patientinnen und Patienten fördern. Außerdem sollte bei integrierten und bei rein
ambulanten Verträgen der besonderen Versorgung auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit
verzichtet werden, wenn eine besondere Qualität der Versorgung erreicht wird.