Fünf Ehrenamtliche der DRK Rettungshundestaffel hocken neben ihren Rettungshunden.

Ansprechpartner

Herr
Dr. Kai Kranich
Pressesprecher

Tel: 0351 4678-104
Fax: 0351 4678-222 k.kranich(at)drksachsen(dot)de

#1 Bürgerschaftliches Engagement stärken

Ohne Ehrenamt gibt es keine Zivilgesellschaft. Konsens ist, dass ehrenamtliche Strukturen unverzichtbar für den Zusammenhalt sind. 

Wie will Ihre Partei die Förderstrukturen ausgestalten?

CDU Sachsen
Das Ehrenamt in seiner Vielfalt ist für uns ein unverzichtbarer Bestandteil in einem gelingenden Gemeinwesen. Wir wollen es daher stärker unterstützen und u.a. das Landesprogramm „Wir für Sachsen“ für Ehrenamtliche weiterführen, die Aufwandsentschädigung auf 12 Monate ausdehnen und dort, wo es nötig wird, an aktuelle Anforderungen anpassen. Zudem erhalten alle Landkreise und kreisfreien Städte ein Ehrenamtsbudget von 200.000 Euro, mit dem sie das Ehrenamt vor Ort stärken können. Zudem werden wir bürokratische Hindernisse in enger Abstimmung mit den Ehrenamtlichen abbauen. Wir gründen eine Stiftung Ehrenamt Sachsen. Sie wird der zentrale Ansprechpartner für Engagierte, die Fragen zur Förderung und Fortbildung, Vernetzung und Zusammenarbeit haben. Sie wird die Programme und Strategien Sachsens zur Stärkung des Ehrenamts betreuen.
SPD Sachsen
Der Freistaat Sachsen hat in den letzten Jahren viele positive Schritte unternommen, um das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen und zu unterstützen. Die Mittel für das Programm „Wir für Sachsen“ haben wir auf inzwischen 11 Millionen Euro jährlich aufgestockt. So stellen wir sicher, dass niemand für sein ehrenamtliches Engagement „drauflegen“ muss. Wir geben eine Ehrenamtspauschale an alle Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von 2,6 Millionen Euro pro Jahr. Diese finanzielle Unterstützung setzen wir nicht nur fort, sondern wir setzen uns für eine Erhöhung dieser ein. Wertschätzung heißt auch, bestehende Hürden aus dem Weg zu schaffen. Hier geht es uns insbesondere um die bisherige Kurzfristigkeit von staatlicher Unterstützung. Ehrenamtliches Engagement braucht stabile Strukturen. Diese wiederum entstehen nur durch langfristige Finanzierungssicherheit. Deshalb ist es uns wichtig, im Bereich der Sportförderung, in der Jugendhilfe und im Sozialbereich zu mehrjährigen Förderzusagen zu kommen. Nebenbei wird so der Aufwand sowohl bei den Antragstellern als auch bei den Verwaltungsbehörden deutlich reduziert. 
Die GRÜNEN Sachsen
Wir stehen für eine Stärkung des Gemeinsinns und für eine Kultur des freiwilligen Engagements aller Generationen in allen Lebensbereichen. Ehrenamtliches Engagement braucht Anlaufstellen und eine gute Anerkennungskultur. Den schönen Worten und Versprechungen der Staatsregierung (zum Beispiel zur Finanzierung von Weiterbildung von freiwillig Engagierten) müssen Taten zum effektiven Fördern des freiwilligen Engagements folgen. In vielen Vereinen und Verbänden tritt in den kommenden Jahren eine ganze Generation von Aktiven einen Schritt zurück. Um die bestehenden Strukturen zumindest mittelfristig zu erhalten, sind Anreize nötig. Wir GRÜNE wollen das Ehrenamt spürbar aufwerten. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Ehrenamtspauschale auf 1.200 Euro pro Jahr zu erhöhen. Solange dies nicht bundeseinheitlich passiert, muss der Freistaat Sachsen die Differenz ausgleichen.
Die Linke Sachsen
DIE LINKE hat in ihrem Wahlprogramm folgenden Abschnitt beschlossen: „Freiwilliges, bürgerschaftliches Engagement stärken: Viele Sächs*innen engagieren sich freiwillig in ihrer Nachbarschaft, in Pflegeeinrichtungen, Vereinen, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, im Kulturbereich, in Senior*innenvertretungen und bei der Unterstützung geflüchteter Menschen. Dieses unverzichtbare Engagement ist wichtig für ein gutes Miteinander und gibt Anstöße für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens. Doch das Ehrenamt ist nicht dazu da, staatliches Handeln zu ersetzen. Umgekehrt ist es richtig: Hauptamtlichkeit ist das Rückrat für ehrenamtliches Engagement. Und das wollen wir durch ein Bündel von Maßnahmen fördern. Dazu zählen Weiterbildungsangebote und professionelle Begleitung und Aufwandentschädigungen. Wir werden flächendeckend Freiwilligenzentren dauerhaft finanzieren. […] Zudem werden wir einen Vorschlag für eine landesweite Ehrenamtsrente erarbeiten. So wollen wir für je fünf Jahre ehrenamtlicher Arbeit einen Rentenpunkt für die Rentenberechnung anrechnen lassen. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements werden wir uns für die Einrichtung von Stadtteilfonds und ähnlicher unbürokratischer Fördermöglichkeiten bspw. für Dorfgemeinschaften einsetzen.“ Diese Beispiele zeigen, dass wir weit über die bisherigen Förderstrukturen hinaus bereit sind, für die Anerkennung des Ehrenamtes deutlich zu erweitern.
AfD Sachsen
Uns sind starke ehrenamtliche Strukturen in allen Bereichen sehr wichtig - sei es im sozialen Engagement, der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz oder dem Sport. Um genügend Ehrenamtliche gewinnen zu können, braucht es auch eine gute Förderung und Honorierung der geleisteten Arbeit. Wir wollen bspw. als Anerkennung und Anreiz für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr, die Einführung einer gestaffelten Zusatzrente einführen und dafür ein Sonderfonds im sächsischen Landeshaushalt einrichten. Weiterhin soll für ein Ehrenamtliches Engagement im Brand- und Katastrophenschutz auch über freie Projekte an Schulen geworben werden.
FDP Sachsen
Diese Frage ist fast unmöglich in einem Absatz zu behandeln, weil die FDP gesellschaftliches Engagement als wichtige Säule unseres Zusammenlebens schätzt und fördern will. Wir wollen mehr steuerfreie Pauschalen nach Einkommenssteuergesetz §3 Nummer 26 ("Übungsleiterpauschale"). Aus- und Weiterbildungsstrukturen müssen gefördert und gestützt werden. Die Freiwilligen bei der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz brauchen gute Ausrüstung und gute Versicherungen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Was hält Ihre Partei von einer strukturellen Förderung für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Freiwilligendienstleistende und wie würden Sie diese Förderung umsetzen?

CDU Sachsen
Die Sächsische Union unterstützt ausdrücklich Freiwilligendienste. Das ist auch ein Weg, um Menschen für die wichtige Aufgabe im Roten Kreuz und anderen gemeinnützigen Organisationen zu gewinnen. Die Organisationen haben zur Zeit bereits die Möglichkeit, die Kosten für ein ÖPNV-Ticket der Freiwilligendienstleistenden zu übernehmen und dies als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist damit eine Minderung der auszuzahlenden Aufwandsentschädigung verbunden, was auch aus unserer Sicht keine ideale Lösung ist. Eine grundsätzliche Freifahrtberechtigung im ÖPNV ist ein Thema, über welches eine bundesweite Diskussion geführt werden sollte, da es nicht sinnvoll erscheint, hier eine allein sächsische Lösung zu suchen, zumal die Finanzierung der Freiwilligendienste staatlicherseits in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Hier wollen wir gemeinsam vorankommen.
SPD Sachsen
Das Azubi-Ticket kommt, ein Schüler-Freizeitticket ebenfalls. Im nächsten Schritt wird es zum Schuljahresbeginn 2020/21 auch für alle Schülerinnen und Schüler, egal ob ihr Wohnort über oder unter der derzeitigen Entfernungsschwelle liegt, ein kostengünstiges Bildungsticket geben. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass das Bildungsticket auch für Menschen, die in Freiwilligendiensten tätig sind, einschließt.
Die GRÜNEN Sachsen
Wir wollen unseren Schüler*innen, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden in Sachsen preisgünstige Mobilität im Freistaat ermöglichen und zunächst ein sachsenweites Ticket für alle Menschen in Ausbildung einführen. Dafür packen wir eine ÖPNV-Finanzreform an, mit der die Ungerechtigkeit unterschiedlichster Preise und Bedienungsstandards unter den Landkreisen beseitigt wird und zugleich den Aufgabenträgern mehr Möglichkeiten zur Mittelsteuerung gegeben wird. Wir GRÜNE sind überzeugt, dass Sachsen mit dieser Mischung aus Anreizen, Förderprogrammen und besserer Finanzierung wieder zum Pionierland der Mobilität wird.
Die Linke Sachsen
Die Linksfraktion hat in den Verhandlungen zum Sächsischen Staatshaushalt 2019/2020 den Vorschlag eines Bildungstickets für 10 Euro pro Monat, mit Gültigkeit in ganz Sachsen, eingebracht. Dabei hatten wir explizit und als Einzige auch die Freiwilligendienstleistenden mit einbezogen. Damit die Abgeordneten des Sächsischen Landtages die Situation der Freiwilligendienstleistenden und deren Bedarf für ein kostengünstiges ÖPNV-Abo kennen, hatten wir für die Anhörung des Haushaltsentwurfes Frau Dr. Christine Range von der Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e.V. als Sachverständige geladen. Leider hat die Parlamentsmehrheit aus CDU und SPD unseren Vorschlag abgelehnt. Die Freiwilligendienstleistenden sind deshalb weiter außen vor (auch beim gerade startenden AzubiTicket).
AfD Sachsen
Wir setzen uns für eine - bis auf einen sachsenweit einheitlichen Eigenanteil - kostenfreie Schülerbeförderung ein, auch in den Ferien. Dieses „Sachsenticket" soll auch für Teilnehmer anerkannter Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD, IJFD u.a.) gelten.
FDP Sachsen
Freiwillige können von einem feuchten Händedruck in Form eines Fahrschnipsels weniger profitieren als Unterstützung bei Versicherungen und andere Sicherheiten bei deren Ausübung. Die Gesellschaft muss diejenigen achten und schützen, die sich für sie einsetzen. Fahrtkostenunterstützung ist wohl das Mindeste.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

#2 Raum für bürgerschaftliches Engagement zulassen

Der Freistaat soll nur dort handeln, wo seine Bürger nicht aktiv sind. Subsidiarität ist Leitidee des Zusammenhalts. Wir beobachten aber, dass der Staat immer mehr Kompetenzen an sich zieht - selbst im ehrenamtlichen Bereich. Vertraut Sachsen seinen Bürgern nicht mehr?

Wie bewertet Ihre Partei unsere Wahrnehmung einer Verstaatlichung und Bürokratisierung?

CDU Sachsen
Die Sächsische Union ist eine Partei, für die Eigenverantwortung und Gemeinwohlsorge eine zentrale Rolle spielen, deshalb wünschen wir uns starkes ehrenamtliches Engagement und unterstützen dies. Wir stehen dafür ein, dass das Subsidiaritätsprinzip auf allen Ebenen gelten soll, praktisch heißt das: „Verein vor Staat“. Tendenzen einer möglichen Verstaatlichung des Ehrenamts wie auch zunehmende Bürokratisierung sehen wir kritisch, weil damit die Grundlagen geschaffen werden, das Ehrenamt langfristig zu schwächen. Das ist nicht unser Ziel, da es letztlich dazu führt, dass die dem Ehrenamt innewohnende Gemeinwohlorientierung abnehmen kann. Wir wollen daher, im engen Zusammenwirken mit Vereinen und Verbänden, bürokratische Hindernisse bei der Ausübung des Ehrenamts herausarbeiten und abbauen. Dazu ist es notwendig, sehr genau zu bestimmen, welche bürokratischen Regeln tatsächlich abgeschafft werden können, da Bürokratie nicht nur eine „Belastung“ ist, sondern gleichzeitig auch Rechtssicherheit garantiert. Grundsätzlich wollen wir jedoch dafür sorgen, dass die Bürokratiekosten sinken, gerade auch für das Ehrenamt.
SPD Sachsen
Ehrenamtliches Engagement und die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen sind elementar für das Funktionieren und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deswegen wollen wir als SPD das Ehrenamt bestmöglich fördern, damit die Menschen sich guten Gewissens für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden und sich zudem in möglichst vielfältigen Bereichen einbringen können. Kernpunkt ist und bleibt jedoch die Freiwilligkeit des Engagements. Insofern hielten wir es für problematisch, hier nach einem strengen Subsidiaritätsgrundsatz staatlichen Handelns vorzugehen. Denn staatliches Handeln dient nicht dem Selbstzweck. Aufgabe und Pflicht des Staats und seiner Verwaltung ist es, Dienstleistungen zum Wohle der Gesellschaft und für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen, insbesondere in denjenigen Bereichen, in denen es um die Gewährleistung der Daseinsvorsorge geht. Hier sollte der Staat selbst entscheiden können, ob er tätig werden will oder ehrenamtliche Strukturen diese Aufgabe besser leisten können. Unnötige bürokratische Hindernisse müssen in beiden Fällen vermieden werden.
Die GRÜNEN Sachsen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen einen Staat, der die Freiheit der Menschen respektiert und schützt. Freiheit ist für uns kein Etikett, sondern eine politische Verpflichtung – nicht zuletzt aufgrund unserer Wurzeln in der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Wir wollen keine Verstaatlichung, sondern einen Freistaat, der es den Bürger*innen ermöglicht, sich einzubringen und die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Denn Sachsen braucht eine starke Zivilgesellschaft und das Engagement seiner Bürger*innen. Wir stehen aber auch für einen Staat, der für die Menschen da ist, wenn sie ihn brauchen – ob im Kleinen, wenn man den Notruf wählt, oder im Großen, wenn es darum geht, die Menschen zu unterstützen, die sich für Menschlichkeit und gegen Hass engagieren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen für einen grundlegenden politischen Kulturwandel, eine Politik umfassender Teilhabe, Bürgerbeteiligung und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Politik und Gesellschaft soll nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern muss mit ihnen gestaltet werden. Wenn man die Menschen mit ihren Vorstellungen für unsere Gesellschaft wirklich ernst nimmt, muss man ihnen die Möglichkeit geben, diese verwirklichen zu können. Wir nehmen die Bürger*innen mit ihren ganz vielfältigen Kompetenzen ernst und stehen dafür ein, dass die sich wirksam einbringen können, statt nur von oben in politischen Gnadenakten gelegentlich nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Wir wollen Menschen vor Ort, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mehr mitentscheiden lassen, z.B. bei Planungen und Vorhaben der Verwaltung. Damit das gelingt sollen Gemeinden dazu verpflichtet werden, zur Ausgestaltung dieser Verfahren Bürger*innenbeteiligungssatzungen zu erlassen. Bestmögliche Transparenz ist die Voraussetzung für das Engagement vieler Bürger* innen. Weil wir GRÜNEN wollen, dass sich möglichst viele Menschen für unsere Gesellschaft engagieren und sich mit ihren Ideen einbringen, wollen wir die Transparenz des Staates auf allen Ebenen verbessern und es den Menschen in Sachsen einfacher machen, sich umfassend über Planungen und Entscheidungen zu informieren. Damit soll ein Kulturwandel im Handeln der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Transparenz und der besseren Möglichkeit der Kontrolle eingeleitet werden. Mit einem in seinen Grundlagen, Plänen und seinem Handeln transparenten Staat sind „die da oben“ keine abstrakten Vollstrecker*innen einer als möglicherweise sinnfrei empfunden Bürokratie mehr, sondern Partner*innen in einem Dialog mit der Gesellschaft. Deshalb wollen GRÜNE in Sachsen endlich ein modernes Transparenzgesetz umsetzen. Unser Ziel ist es, den sächsischen Bürger*innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Information zu garantieren. Die Bürger*innen sollten unkompliziert und kostenlos Verwaltungshandeln und Entscheidungen nachvollziehen können. Alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats und der Kommunen sollen zukünftig unkompliziert auf einer zentralen Transparenzplattform abrufbar sein. Dort sollen die Informationen allgemein verständlich veröffentlicht werden.
Die Linke Sachsen
Wir wollen Behördenbürokratie endlich abbauen, Entscheidungs- und Verfahrensprozesse vereinfachen und beschleunigen, sodass die Menschen mit ihren Anliegen schnell, bedarfsgerecht und unbürokratisch unterstützt werden können. Wir wollen öffentliche Unternehmen stärken und wenden uns gegen jede Privatisierung von öffentlicher Daseinsvorsorge. Ihre Wahrnehmung einer „Verstaatlichung“ haben wir bisher nicht. Wir denken aber, dass eine gesellschaftliche Debatte über die Frage notwendig ist, wo Marktversagen stattfindet, weil der Staat sich zurückgezogen hat, und wo Aufgaben von Sozialverbänden oder Hilfsorganisationen zu erfüllen sind, ohne dass die notwendigen finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Der Staat muss seine Aufgaben erfüllen, und er darf nur Aufgaben delegieren, die delegiert werden können.
AfD Sachsen
Wir wollen das Subsidiaritätsprinzip, das dem Grundgedanken der Eigenverantwortung, aber auch der Freiheitsrechte und eines demokratischen Miteinanders in der Gesellschaft dient, konsequent anwenden. Das bedeutet eine Dezentralisierung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen. Wir wollen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements auch den Subsidiaritätsgedanken vorantreiben.
FDP Sachsen
Die FDP ist die einzige Partei, für die "Privat vor Staat" geht: Wir denken, dass man den Bürgern Aufgaben zutrauen darf. Das gilt auch für Katastrophenschutz, Krankenversorgung und andere Hilfen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Sollten dem Bürger mehr Kompetenzen übertragen werden – im Sinne des Subsidiaritätsprinzips?

CDU Sachsen
Das Anliegen ist zu begrüßen, und wir würden dazu gern mit Ihnen bezüglich konkreter Bereiche und Vorstellungen ins Gespräch kommen. Auch hier gilt als Leitprinzip, dass die Sächsische Union keine Partei ist, die den Menschen im Freistaat alles vorschreiben will, sondern sie ist eine Partei, die individuelle Freiheitsrechte sichert und stärkt. Oftmals weiß der einzelne sehr gut, was zu tun oder auch besser nicht zu tun ist. Deshalb sollte das Prinzip der Eigenverantwortung stets Vorrang vor dem staatlichen Eingriff haben, sofern Dinge auch ohne staatliches Zutun geregelt werden können.
SPD Sachsen
Ehrenamtliches Engagement und die Bereitschaft, sich für andere einzusetzen sind elementar für das Funktionieren und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deswegen wollen wir als SPD das Ehrenamt bestmöglich fördern, damit die Menschen sich guten Gewissens für eine ehrenamtliche Tätigkeit entscheiden und sich zudem in möglichst vielfältigen Bereichen einbringen können. Kernpunkt ist und bleibt jedoch die Freiwilligkeit des Engagements. Insofern hielten wir es für problematisch, hier nach einem strengen Subsidiaritätsgrundsatz staatlichen Handelns vorzugehen. Denn staatliches Handeln dient nicht dem Selbstzweck. Aufgabe und Pflicht des Staats und seiner Verwaltung ist es, Dienstleistungen zum Wohle der Gesellschaft und für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen, insbesondere in denjenigen Bereichen, in denen es um die Gewährleistung der Daseinsvorsorge geht. Hier sollte der Staat selbst entscheiden können, ob er tätig werden will oder ehrenamtliche Strukturen diese Aufgabe besser leisten können. Unnötige bürokratische Hindernisse müssen in beiden Fällen vermieden werden.
Die GRÜNEN Sachsen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen einen Staat, der die Freiheit der Menschen respektiert und schützt. Freiheit ist für uns kein Etikett, sondern eine politische Verpflichtung – nicht zuletzt aufgrund unserer Wurzeln in der DDR-Bürgerrechtsbewegung. Wir wollen keine Verstaatlichung, sondern einen Freistaat, der es den Bürger*innen ermöglicht, sich einzubringen und die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Denn Sachsen braucht eine starke Zivilgesellschaft und das Engagement seiner Bürger*innen. Wir stehen aber auch für einen Staat, der für die Menschen da ist, wenn sie ihn brauchen – ob im Kleinen, wenn man den Notruf wählt, oder im Großen, wenn es darum geht, die Menschen zu unterstützen, die sich für Menschlichkeit und gegen Hass engagieren. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen stehen für einen grundlegenden politischen Kulturwandel, eine Politik umfassender Teilhabe, Bürgerbeteiligung und des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. Politik und Gesellschaft soll nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern muss mit ihnen gestaltet werden. Wenn man die Menschen mit ihren Vorstellungen für unsere Gesellschaft wirklich ernst nimmt, muss man ihnen die Möglichkeit geben, diese verwirklichen zu können. Wir nehmen die Bürger*innen mit ihren ganz vielfältigen Kompetenzen ernst und stehen dafür ein, dass die sich wirksam einbringen können, statt nur von oben in politischen Gnadenakten gelegentlich nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Wir wollen Menschen vor Ort, in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld mehr mitentscheiden lassen, z.B. bei Planungen und Vorhaben der Verwaltung. Damit das gelingt sollen Gemeinden dazu verpflichtet werden, zur Ausgestaltung dieser Verfahren Bürger*innenbeteiligungssatzungen zu erlassen. Bestmögliche Transparenz ist die Voraussetzung für das Engagement vieler Bürger* innen. Weil wir GRÜNEN wollen, dass sich möglichst viele Menschen für unsere Gesellschaft engagieren und sich mit ihren Ideen einbringen, wollen wir die Transparenz des Staates auf allen Ebenen verbessern und es den Menschen in Sachsen einfacher machen, sich umfassend über Planungen und Entscheidungen zu informieren. Damit soll ein Kulturwandel im Handeln der öffentlichen Verwaltung hin zu mehr Transparenz und der besseren Möglichkeit der Kontrolle eingeleitet werden. Mit einem in seinen Grundlagen, Plänen und seinem Handeln transparenten Staat sind „die da oben“ keine abstrakten Vollstrecker*innen einer als möglicherweise sinnfrei empfunden Bürokratie mehr, sondern Partner*innen in einem Dialog mit der Gesellschaft. Deshalb wollen GRÜNE in Sachsen endlich ein modernes Transparenzgesetz umsetzen. Unser Ziel ist es, den sächsischen Bürger*innen einen Rechtsanspruch auf staatliche Information zu garantieren. Die Bürger*innen sollten unkompliziert und kostenlos Verwaltungshandeln und Entscheidungen nachvollziehen können. Alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats und der Kommunen sollen zukünftig unkompliziert auf einer zentralen Transparenzplattform abrufbar sein. Dort sollen die Informationen allgemein verständlich veröffentlicht werden.
Die Linke Sachsen
Zu den prägenden theoretischen Inspirationen bei der Herausbildung des deutschen Sozialstaates gehört die katholische Soziallehre. Sie hat mit dem Ordnungsbegriff der Subsidiarität ein Konzept entwickelt, das sich als geeignet erweist, Sphären menschlicher Vergemeinschaftung Aufgaben zu zuweisen. Die Subsidiarität als Leitbegriff bedeutet sinngemäß, dass im Bereich des Sozialen auf den Ebenen, die nahe am Menschen sind (Familie, Vereine etc.) geregelt werden soll, was dort am sinnvollsten geleistet werden kann. Dem ist dem Grundsatz nach nicht zu widersprechen. Nichtsdestotrotz stehen wir auf dem Standpunkt, dass funktionstüchtige institutionelle Strukturen flankierend bereitstehen und vorgehalten werden müssen, die dann eingreifen, wenn die ehrenamtlichen oder familiären Strukturen nicht mehr hinreichen.
AfD Sachsen
Wir wollen das Subsidiaritätsprinzip, das dem Grundgedanken der Eigenverantwortung, aber auch der Freiheitsrechte und eines demokratischen Miteinanders in der Gesellschaft dient, konsequent anwenden. Das bedeutet eine Dezentralisierung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Entscheidungskompetenzen. Wir wollen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements auch den Subsidiaritätsgedanken vorantreiben.
FDP Sachsen
Die FDP steht für das im Grundgesetz verankerte Subsidiaritätsprinzip. Wir glauben viele unserer heutigen Probleme rühren ursächlich aus der künstlichen Aufblähung des Staates her. Wir wollen dem Individuum wieder mehr Rechte übertragen, denn wir vertrauen auf die Möglichkeiten des Individuums. Das heißt aber ausdrücklich nicht, hilfsbedürftige alleine zu lassen. Wenn der Hilfsbedarf die Kapazitäten des Menschen und seines Umfeldes übersteigt, dürfen gemeinschaftliche Einrichtungen helfen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

#3 Bevölkerungsschutz jetzt zukunftsfest machen

Bevölkerungsschutz ist Zivil- und Katastrophenschutz. Die Verzahnung von DRK Haupt- und Ehrenamt ist Basis dafür. Das Gesundheitswesen muss aufwuchsfähig sein, die Risiken der Notfallversorgung des 21. Jahrhunderts mitdenken. Wir müssen die Diskussion führen, wie die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr aussehen soll. In jedes Wahlprogramm gehört die Novellierung des SächsBRKG.

Welche Aspekte gehören für Ihre Partei zum Thema Helfergleichstellung?

CDU Sachsen
Im Rahmen der Befassung zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben wir uns explizit mit den Themen Helfergleichstellung und Weiterentwicklung des SächsBRKG auseinandergesetzt. Im dazu vorgebrachten Entschließungsantrag haben wir deutlich gemacht, dass die Helfergleichstellung ein wichtiges und berechtigtes Anliegen der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ist und es daher geboten ist, die zuständigen Stellen und Organisationen durch klarstellende Hinweise bei der einheitlichen Behandlung der betreffenden Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, Hinweise zur Reichweite der Vorschriften über Freistellung und Lohnfortzahlung für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz zu erarbeiten und diese den zuständigen Stellen und Organisationen an die Hand zu geben, um eine einheitliche Behandlung der Helferinnen und Helfer in ganz Sachsen zu gewährleisten. Zudem haben wir deutlich gemacht, dass das SächsBRKG unter Einbeziehung der entsprechenden Verbände weiterentwickelt werden soll. Das muss jetzt zügig geschehen.
SPD Sachsen
Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz brauchen mehr Aufmerksamkeit. Mit dem aktuellen Haushalt wurden bereits über drei Millionen Euro zusätzlich für den Unterhalt von Standorten und für Investitionen bereitgestellt. Wir sorgen außerdem dafür, dass die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt werden. Den langfristigen Unterhalt der Einrichtungen des Katastrophenschutzes werden wir auf eine klare rechtliche Grundlage stellen. Gegenwärtig wird der Umgang mit Freistellung und Entschädigung bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschutzschwelle durch die Landkreise und kreisfreien Städte unterschiedlich gehandhabt. Der Landtag hat mit einem von der SPD initiierten Landtagsbeschluss das Sächsische Innenministerium beauftragt, die Rechtslage zu Gunsten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer mit einem Anwendungserlass durchzusetzen. 
Die GRÜNEN Sachsen
Die Gleichstellung der ehrenamtlichen Helfer*innen im Katastrophenschutz mit den anderen Hilfseinheiten unterstützen wir. Mit einem Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum BRKG ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag der Forderung nach einer vollständigen Gleichstellung der ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen mit den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr nachgekommen. Mit diesen Vorschlägen sollte insbesondere sichergestellt werden, dass auch die Freiwilligen der sog. Weißen Einheiten für ihre Einsätze unter den gleichen Voraussetzungen wie auch die Kameraden der Feuerwehr freigestellt werden. Zudem wurde ein Anspruch auf Verdienstausfall für ehrenamtliche Kräfte aufgenommen, die zur Bewältigung von Großschadensereignissen eingesetzt werden. Fällt kein Verdienstausfall bei dienstfreiem Personal der Leistungserbringer, sondern ein Mehraufwand durch erweiterten Personaleinsatz an, ist dies nach unserer Vorstellung in die vertraglich vereinbarte Höhe der Vergütung aufzunehmen.
Die Linke Sachsen
In unserem Wahlprogramm unter Punkt 3.4.5. mit der Überschrift „Menschenleben schützen, Feuerwehr und Rettungswesen stärken“ haben wir festgeschrieben: „Nicht nur die Beamt*innen und Beschäftigten der Polizei müssen öffentliche und persönliche Sicherheit gewährleisten. Im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr sind zudem die kommunalen Verwaltungen (Bau-, Verkehrs-, Versammlungsbehörde u.a.), die klassischen Ordnungsbehörden sowie die Rettungsdienste, der Katastrophenschutz und die Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren tätig. Retten, Löschen, Bergen beruht in Sachsen überwiegend auf der Aktivität von Menschen, die sich in Hilfsorganisationen wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr engagieren. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren verändert und stellen so die auf Freiwilligkeit beruhende Sicherheitsarchitektur vor große Herausforderungen. Die Pflichtaufgabe „Feuerwehr“ ist von der Kassenlage der Kommunen genauso abhängig, wie sie durch die Modernisierung des Arbeitslebens und der veränderten Freizeitgestaltung an ihre Grenzen kommt. Technische Ausstattung ist eben nicht alles, es muss auch Menschen geben, die sie bedienen. Die wenigen hauptamtlichen Kräfte und Berufsfeuerwehren entspannen die Situation dabei nur räumlich sehr begrenzt. Gerade diese „Bleulicht-Bereiche“ brauchen deshalb bestmögliche organisatorische, sächliche, personelle und finanzielle Bedingungen. Die Einsatzkräfte (egal ob Rettungsdienste, Katstrophenschutz oder Feuerwehr) müssen leistungsfähig, motiviert und bestmöglich ausgerüstet sein.“
AfD Sachsen
Wir wollen den Bevölkerungsschutz vor großen Katastrophen sowie den Rettungsdienst weiter stärken und dem ehrenamtlichen Engagement als eine der tragenden Säulen im Brand- und Katastrophenschutz eine nachhaltige öffentliche und wirtschaftliche Anerkennung der geleisteten Arbeit gewähren. Hierzu bedarf es einer großen Novelle des SächsBRKG, bei der es auch eine Helfergleichstellung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz bedarf. Im Rahmen der aktuellen Novelle des SächsBRKG brachten wir bereits einen umfangreichen Änderungsantrag ein (vgl. Drs. 6/17671)
FDP Sachsen
Die FDP erarbeitet keine abstrakten Konzepte, sondern klare Positionen: Wir wollen die vollständige Gleichstellung aller ehrenamtlicher Helfer ein, egal ob sie bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei den Bergrettern, der Wasserwacht oder anderen Katastrophenschutzeinheiten und Hilfsorganisationen aktiv sind. Die finanziellen Ausgleichsleistungen für Lohnausfälle durch Einsätze müssen zudem auch die Wegezeiten zur Arbeit berücksichtigen.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Wie positioniert sich Ihre Partei zum Novellierungsbedarf des SächsBRKG?

CDU Sachsen
Im Rahmen der Befassung zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben wir uns explizit mit den Themen Helfergleichstellung und Weiterentwicklung des SächsBRKG auseinandergesetzt. Im dazu vorgebrachten Entschließungsantrag haben wir deutlich gemacht, dass die Helfergleichstellung ein wichtiges und berechtigtes Anliegen der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ist und es daher geboten ist, die zuständigen Stellen und Organisationen durch klarstellende Hinweise bei der einheitlichen Behandlung der betreffenden Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, Hinweise zur Reichweite der Vorschriften über Freistellung und Lohnfortzahlung für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz zu erarbeiten und diese den zuständigen Stellen und Organisationen an die Hand zu geben, um eine einheitliche Behandlung der Helferinnen und Helfer in ganz Sachsen zu gewährleisten. Zudem haben wir deutlich gemacht, dass das SächsBRKG unter Einbeziehung der entsprechenden Verbände weiterentwickelt werden soll. Das muss jetzt zügig geschehen.
SPD Sachsen
Mit unseren Blaulicht-Konferenzen haben wir für einen regelmäßigen Austausch zwischen politischen Entscheidungsträgern, Einsatzkräften und ehrenamtlich Tätigen im Blaulicht-Bereich gesorgt. Dabei ist deutlich geworden: Es ist an der Zeit, das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (BRKG) einer umfassenden Novelle zu unterziehen. Wir setzen den intensiven Dialog fort und werden dafür sorgen, dass das Innenministerium einen transparenten und strukturierten Beteiligungsprozess für eine große BRKG-Novelle initiiert. Novellierungsbedarf sehen wir gegenwärtig im Bereich der Vergabe der Rettungsdienstleistungen und bei einer Modernisierung des Bevölkerungsschutzes mit all seinen Facetten und Einsatzformen.
Die GRÜNEN Sachsen
Da die o.g. Änderungen mit den Stimmen von CDU und SPD abgelehnt wurden, sehen wir weiterhin Novellierungsbedarf. Darüber hinaus sehen wir weiteren Änderungsbedarf: So sollte die Psychosoziale Notfallversorgung als Pflichtaufgabe der Landkreise gesetzlich geregelt werden. Wir sehen dringenden Verbesserungsbedarf beim System der Rettungsdienstvergabe um den Kostendruck zu senken, die Einhaltung der Hilfsfristen zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Nicht zuletzt fordern wir eine angemessene Grundaufwandentschädigung für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz.
Die Linke Sachsen
Wir sehen, vor allem mit Sicht auf die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, einen erheblichen Novellierungsbedarf des SächsBRKG. Wir brauchen eine Neufassung – ein Rettungsgesetz, ein Brandschutzgesetz und ein Katastrophenschutzgesetz, wie es die meisten Aktiven im Bevölkerungsschutz seit langem fordern und wie es bundesweit eher üblich ist. Wir brauchen eine wirkliche Gleichstellung aller Aktiven dort, wo gleichgestellt werden kann, und wir brauchen Regelungen, welche die Lebensrettung in den Mittelpunkt stellen und nicht scheinbare Finanzierungseffektivität.
AfD Sachsen
Wir wollen den Bevölkerungsschutz vor großen Katastrophen sowie den Rettungsdienst weiter stärken und dem ehrenamtlichen Engagement als eine der tragenden Säulen im Brand- und Katastrophenschutz eine nachhaltige öffentliche und wirtschaftliche Anerkennung der geleisteten Arbeit gewähren. Hierzu bedarf es einer großen Novelle des SächsBRKG, bei der es auch eine Helfergleichstellung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz bedarf. Im Rahmen der aktuellen Novelle des SächsBRKG brachten wir bereits einen umfangreichen Änderungsantrag ein (vgl. Drs. 6/17671)
FDP Sachsen
Wir fordern in unserem Landtagswahlprogramm 2017 die Helfergleichstellung, ordentliche Geräte und Versicherungen, die notwendigen Verbesserungen bei den Einstellungskorridoren und Überstunden durch den Abbau von Ausnahmeregelungen. Siehe auch Antworten zu den Fragen 1.1, 1.2., 3.1.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Wie wollen Sie die Verbände in die Entwicklung einer Strategie für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr einbeziehen?

CDU Sachsen
Im Rahmen der Befassung zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz haben wir uns explizit mit den Themen Helfergleichstellung und Weiterentwicklung des SächsBRKG auseinandergesetzt. Im dazu vorgebrachten Entschließungsantrag haben wir deutlich gemacht, dass die Helfergleichstellung ein wichtiges und berechtigtes Anliegen der Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz ist und es daher geboten ist, die zuständigen Stellen und Organisationen durch klarstellende Hinweise bei der einheitlichen Behandlung der betreffenden Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, Hinweise zur Reichweite der Vorschriften über Freistellung und Lohnfortzahlung für Ehrenamtliche im Katastrophenschutz zu erarbeiten und diese den zuständigen Stellen und Organisationen an die Hand zu geben, um eine einheitliche Behandlung der Helferinnen und Helfer in ganz Sachsen zu gewährleisten. Zudem haben wir deutlich gemacht, dass das SächsBRKG unter Einbeziehung der entsprechenden Verbände weiterentwickelt werden soll. Das muss jetzt zügig geschehen.
SPD Sachsen
Wir stehen grundsätzlich für Beteiligung und Transparenz ein. Das gilt auch für eine Strategie wie für eine Modernisierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Ein Gesetz oder eine Planung ist nur so gut, wie die Adressaten sie anwenden können. Dafür ist bereits bei der Erarbeitung eine intensive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Verbänden notwendig. Als SPD werden wir unsere Blaulichtkonferenzen fortführen, um einen dauerhaften Austausch zu organisieren. In Bezug auf die Erarbeitung einer neuen Blaulicht-Strategie werden wir das Innenministerium drängen, die Verbände frühzeitig einzubeziehen. Nachdem auf unser Drängen hin im Landesbeirat für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bereits eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des bodengebundenen Rettungsdienstes gebildet wurde, wollen wir in der nächsten Legislatur die gesetzlich vorgesehene Einrichtung von Fachbeiräten voranbringen.
Die GRÜNEN Sachsen
Rechtssetzung, z.B. die Novellierung des BRKG, entsteht nicht am Schreibtisch, sondern bedarf der stetigen Kommunikation mit denen, die das Gesetz umsetzen müssen. Das sollte selbstverständlich sein. Die Entwicklung einer möglich langfristigen und die demografischen Besonderheiten im Freistaat Sachsen berücksichtigende Strategie für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist sinnvoll. Ohne Beteiligung der Verbände und der Fachleute scheint uns ein solches Projekt nicht durchführbar.
Die Linke Sachsen
Hierzu müssen alle Potentiale der Verbände, Hilfsorganisationen, Kommunen und des Landes verzahnt werden und neue Koordinierungsinstrumente für ein besseres Zusammenwirken, insbesondere im Bereich des Informations- und Kommunikationsmanagements und beim Ressourcen-nachweis geschaffen und genutzt werden. Dies kann nur auf der Basis eines partnerschaftlichen Zusammenwirkens auf gleicher Augenhöhe und über Zuständigkeitsgrenzen hinweg erfolgen.
AfD Sachsen
Wir wollen den Bevölkerungsschutz vor großen Katastrophen sowie den Rettungsdienst weiter stärken und dem ehrenamtlichen Engagement als eine der tragenden Säulen im Brand- und Katastrophenschutz eine nachhaltige öffentliche und wirtschaftliche Anerkennung der geleisteten Arbeit gewähren. Hierzu bedarf es einer großen Novelle des SächsBRKG, bei der es auch eine Helfergleichstellung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz bedarf. Im Rahmen der aktuellen Novelle des SächsBRKG brachten wir bereits einen umfangreichen Änderungsantrag ein (vgl. Drs. 6/17671)
FDP Sachsen
Die Frage ist inhaltlich nicht näher bestimmbar, da die Verbände durch die Definition der "nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr" eben jene konstituieren. Katastrophenschutzpläne können nicht ohne die Verbände gemacht werden. Die FDP Sachsen fordert die Einbeziehung konkret in ihrem Programm für die Landtagswahl 2019 (https://www.fdp-sachsen.de/\\pcontent/uploads/2019/04/Wahlprogramm-FDP-Sachsen.pdf S. 71).
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

#4 Jugendverbandsarbeit stärken

Jugendverbandsarbeit leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Für Jugendverbandsarbeit auf örtlicher und überörtlicher Ebene sind gesicherte strukturelle Rahmenbedingungen erforderlich. Wir möchten mit Ihnen dazu in den Austausch treten. 

Wie stellen Sie für Jugendverbände eine zuverlässige Ressourcenausstattung sicher?

CDU Sachsen
Jugendverbände leisten einen wichtigen Beitrag zur Jugendarbeit und Jugendhilfe. Wir wollen mit ihnen gemeinsam die Jugendarbeit stärken und zukunftsfest etablieren. Dazu gehört eine mehrjährig abgesicherte finanzielle Förderung ebenso wie die Stärkung der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem wollen wir gemeinsam mit Trägern und Sozialministerium eine „Zukunftswerkstatt Jugendarbeit“ etablieren.
SPD Sachsen
Wir brauchen mehr Anerkennung für die Jugendarbeit und wir brauchen dringend mehr Planungssicherheit für die Träger und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier geht es um Fairness gegenüber den Fachkräften, aber auch darum, die Fachkräfte der Zukunft für Sachsen zu gewinnen. Dazu braucht Sachsen eine klare Strategie aller wesentlichen Entscheidungsträger. Deshalb werden wir einen „Pakt für die Jugend“ schließen. Kern des Pakts ist eine verbindliche Vereinbarung zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit und zu zentralen strategischen Zielen über mindestens fünf Jahre. Diese Vereinbarung soll sowohl für die Landesebene als auch für kommunale Ebene gelten. So wird es möglich, Bürokratie deutlich abzubauen, indem nicht jedes Jahr ein neuer Projektantrag geschrieben werden muss. Es können längerfristige Arbeitsverträge abgeschlossen werden und vor allem wird so Kontinuität im Vertrauensverhältnis zwischen den Jugendlichen einerseits und den Jugendarbeitern und Jugendarbeiterinnen andererseits ermöglicht; das ist es schließlich, worum es uns im Kern gehen muss.
Die GRÜNEN Sachsen
Wir wollen die Jugendpauschale von 12,40 pro jungem Mensch auf 15 Euro erhöhen. Damit soll der Ausbau der offenen Jugendarbeit und eine zielgruppenorientierte Prävention, zum Beispiel mit aufsuchender Jugendsozialarbeit in den Kommunen, gefördert werden. Es wird Zeit, dass die Landespolitik den Fachkräften in der sozialen Arbeit deutlich den Rücken stärkt. Sachsen braucht bedarfsgerechte Angebote, entsprechend ausgebildete Berater*innen und eine tarifvertraglich gesicherte Finanzierung. Wir werden den aktuellen Fachkräftestand ermitteln und uns für die fachgerechte tarifliche Finanzierung und eine entsprechende personelle Ausstattung der Angebote einsetzen, damit die auch die Jugendarbeit - als größter Beschäftigungsbereich der sozialen Arbeit in Sachsen - ein attraktives Arbeitsfeld bleibt! (mehr dazu im Abschnitt „Lösungen für Fachkräfte- und Personalentwicklung gehört in jedes Wahlprogramm“)
Die Linke Sachsen
Wir wollen flächendeckend Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten bzw. neu schaffen. Diese hatten es in den letzten Jahren schwer und mussten oft um ihre Existenz kämpfen. Damit auch zukünftig wieder flächendeckend in Sachsen Angebote für Kinder und Jugendliche vorhanden sind, werden wir uns für eine Reform der Jugendpauschale sowie eine Anhebung der finanziellen Mittel im Landeshaushalt einsetzen. Insbesondere werden wir uns für die Unterstützung selbstverwalteter Jugendzentren einsetzen, in denen junge Menschen sich beispielsweise selbst dazu befähigen, Veranstaltungen zu organisieren oder ihre Freiräume auszubauen. Wichtige Bestandteile von Jugendkultur, etwa Skateanlagen oder legale Graffitiflächen, sollen flächendeckend vorhanden sein. Wir werden uns für Jugendbeteiligung in Form von Jugendbeteiligungsforen einsetzen, in welchen in basisdemokratischen Verfahren, offen für alle Jugendlichen, für die Kommune verbindliche Absprachen getroffen werden. Dort können für jugendpolitische Inhalte Forderungen beschlossen werden, aber auch Beratungen für andere Themen vorgenommen werden, sowie Personen zu den Ausschüssen und Sitzungen der Räte entsandt werden. Dabei sind die Jugendlichen und ihre Interessen verpflichtend anzuhören. Die Jugendbeteiligungsforen sollen mit eigenen Budgets ausgestattet werden, über die Jugendliche nach dem Vorbild der Beteiligungshaushalte (wie z.B. aus Porto Alegre bekannt) entscheiden. Zur Sensibilisierung der Teilnehmenden werden Angebote zur politischen Bildung im Allgemeinen, aber auch speziell für die Jugendpolitik geschaffen – hervorzuheben ist dabei die Schaffung des Angebotes an Schulen. Zur Koordinierung und Organisation des Ganzen sollen Kommunen Jugendbeteiligungsbüros errichten, die jederzeit die Jugendlichen in der Organisation unterstützen und beraten.
AfD Sachsen
Die Stärkung der Jugendverbandsarbeit wollen wir v.a. über eine Erhöhung der Förderung im Rahmen der Jugendpauschale erreichen. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2019/20 forderten wir die Erhöhung der Pauschale auf 15 EUR. (vgl. Drs.Nr. 6/15754)
FDP Sachsen
Wenn die Pflicht-Ganztagsschule kommt, gibt es auch weniger Zeit für jugendliches Ehrenamt. Wir wollen deshalb jungen Menschen zwar Ganztagsangebote an Schulen anbieten, ihnen aber auch Zeit für eigene Projekte und ihre Entwicklung lassen. Dazu gehört auch das Ehrenamt. Wir brauchen nämliche Jugendliebe im Ehrenamt wie der freiwilligen Feuerwehr um deren Fortbestand zu sichern. Übungsleiter müssen unterstützt und abgesichert werden. Das Projekt "bewegte Schule" muss aus unserer Sicht fortschrieben und ausgebaut werden.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Welche Maßnahmen sieht Ihre Partei als notwendig an, um ehrenamtliches Engagement von Kindern und Jugendlichen zu stärken?

CDU Sachsen
Neben der Entlastung von bürokratischen Hürden wollen wir einen Schwerpunkt zur Stärkung der bürgerschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen bei der Unterstützung der Vereine im Rahmen des Ausbaus von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen setzen. Damit wird es nicht nur gelingen, leitende Mitglieder zu halten, sondern auch die Attraktivität des Engagements zu erhöhen.
SPD Sachsen
Politik für Kinder und Jugendliche muss auch Politik mit ihnen sein. Kinder und Jugendliche sind keine Objekte. Sie sollen sich frei entwickeln können, sich beteiligen und Mitsprache haben. Deshalb haben wir die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Sie unterstützt Kommunen, Schulen, Verbände und andere Akteure, Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Und wir haben mit der Kommunalrechtsnovelle die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich zu beteiligen. Diesen Weg wollen wir fortsetzen und dazu geschaffene Projekte und Strukturen erhalten und ausbauen. Dazu werden wir den Ansatz einer eigenständigen Jugendpolitik weiterverfolgen und den „Pakt für die Jugend“ gleichzeitig zu einem „Pakt mit der Jugend“ machen, indem wir Jugendliche an dessen inhaltlicher Ausgestaltung beteiligen. Ehrenamtliches Engagement soll darüber hinaus auch im schulischen Kontext eine größere Rolle spielen. Die Nutzung von Ganztagsangeboten für eine Öffnung der Schule in ihr soziales Umfeld ist uns wichtig; so können beispielsweise gemeinsame Projekte mit Kindertages- und Senioreneinrichtungen für neue Perspektiven sorgen und Kinder und Jugendliche zu ehrenamtlichem Engagement ermuntern.
Die GRÜNEN Sachsen
Die GRÜNE-Landtagsfraktion hat in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen eingebracht, um mehr Mitsprache für Kinder und Jugendliche zu ermöglichen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019/20 haben wir uns für eine „Jugendoffensive“ in Sachsen stark gemacht, das bedeutet mehr Investitionen in die praxisorientierte Kinder- und Jugendbeteiligung ebenso wie in die aufsuchende politische Bildung im Internet. Junge Menschen sollen für ihre Ideen und ihr Engagement mehr Unterstützung erfahren. Damit das gelingt, wollen wir das Netzwerk „Jugend bewegt Kommune“ sachsenweit etablieren. Darüber hinaus sollen jugendgerechte Dialog- und Beteiligungsformate in einem Landesprogramm für Kinder- und Jugendteilhabe für Kinder und junge Menschen bis 21 angeboten werden, die bei der Gestaltung eigener Projektideen wie Jugendclubs vor Ort, Feriencamps oder internationale Austausche unterstützen. Kinder- und Jugendbüros sollen das Angebot vor Ort verstetigen, indem junge Menschen frühzeitig in geplante Projekte von Kommunen einbezogen und bei eigenen Ideen und Projekten unterstützt und beraten werden.
Die Linke Sachsen
Wir wollen flächendeckend Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit erhalten bzw. neu schaffen. Diese hatten es in den letzten Jahren schwer und mussten oft um ihre Existenz kämpfen. Damit auch zukünftig wieder flächendeckend in Sachsen Angebote für Kinder und Jugendliche vorhanden sind, werden wir uns für eine Reform der Jugendpauschale sowie eine Anhebung der finanziellen Mittel im Landeshaushalt einsetzen. Insbesondere werden wir uns für die Unterstützung selbstverwalteter Jugendzentren einsetzen, in denen junge Menschen sich beispielsweise selbst dazu befähigen, Veranstaltungen zu organisieren oder ihre Freiräume auszubauen. Wichtige Bestandteile von Jugendkultur, etwa Skateanlagen oder legale Graffitiflächen, sollen flächendeckend vorhanden sein. Wir werden uns für Jugendbeteiligung in Form von Jugendbeteiligungsforen einsetzen, in welchen in basisdemokratischen Verfahren, offen für alle Jugendlichen, für die Kommune verbindliche Absprachen getroffen werden. Dort können für jugendpolitische Inhalte Forderungen beschlossen werden, aber auch Beratungen für andere Themen vorgenommen werden, sowie Personen zu den Ausschüssen und Sitzungen der Räte entsandt werden. Dabei sind die Jugendlichen und ihre Interessen verpflichtend anzuhören. Die Jugendbeteiligungsforen sollen mit eigenen Budgets ausgestattet werden, über die Jugendliche nach dem Vorbild der Beteiligungshaushalte (wie z.B. aus Porto Alegre bekannt) entscheiden. Zur Sensibilisierung der Teilnehmenden werden Angebote zur politischen Bildung im Allgemeinen, aber auch speziell für die Jugendpolitik geschaffen – hervorzuheben ist dabei die Schaffung des Angebotes an Schulen. Zur Koordinierung und Organisation des Ganzen sollen Kommunen Jugendbeteiligungsbüros errichten, die jederzeit die Jugendlichen in der Organisation unterstützen und beraten.
AfD Sachsen
Hierzu bedarf es der Schaffung von Möglichkeiten des Engagements. Wir wollen bspw. die Freiwilligendienste stärken und mehr Plätze zur Verfügung stellen und finanzieren. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2019/20 forderten wir die Finanzierung von 2.000 FSJ-Plätzen in Sachsen. (vgl. Drs.Nr. 6/15761)
FDP Sachsen
Wenn die Pflicht-Ganztagsschule kommt, gibt es auch weniger Zeit für jugendliches Ehrenamt. Wir wollen deshalb jungen Menschen zwar Ganztagsangebote an Schulen anbieten, ihnen aber auch Zeit für eigene Projekte und ihre Entwicklung lassen. Dazu gehört auch das Ehrenamt. Wir brauchen nämliche Jugendliebe im Ehrenamt wie der freiwilligen Feuerwehr um deren Fortbestand zu sichern. Übungsleiter müssen unterstützt und abgesichert werden. Das Projekt "bewegte Schule" muss aus unserer Sicht fortschrieben und ausgebaut werden.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

#5 Ehrenamtliche Ideen für Fehlstellen in der ärztlichen Versorgung zulassen

Im Gesundheitswesen gibt es eine Über-, Unter- und Fehlversorgung. Die Versorgung im ländlichen Raum braucht neue Modelle. Unterstützen Sie uns im Aufbau von ehrenamtlichen Netzwerken und Strukturen für die sektorenübergreifende Abfederung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung.

Halten Sie den Aufbau von ehrenamtlichen Netzwerken und Strukturen für die sektorenübergreifende Abfederung der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung im ländlichen Raum für notwendig und unterstützenswert?

CDU Sachsen
Das vorliegende Anliegen ist zu begrüßen und wird von uns unterstützt. Im 20-Punkte-Programm – medizinische Versorgung 2030 – findet sich das Anliegen auch wieder und soll in der kommenden Legislatur entsprechend umgesetzt werden. Hinsichtlich einer konkreteren Umsetzung würden wir gern den Austausch mit ihnen suchen.
SPD Sachsen
Ehrenamt als Unterstützung ist immer wertvoll, willkommen und zu unterstützen. Im Moment haben wir in diesen Bereichen ja u. a. unsere Förderprogramm Nachbarschaftshelfer und Alltagsbegleiter, die wir in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut haben. Die Vernetzung und Unterstützung, sodass Ehrenamt gut arbeiten kann, ist immer ein wichtiges Anliegen.
Die GRÜNEN Sachsen
Um die Herausforderungen in der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung bewältigen zu können, sind neue Wege gefragt. Wir wollen den Regionen mehr Verantwortung und Handlungsmöglichkeiten geben, denn vor Ort in den Regionen gibt es das beste Wissen über die Probleme und häufig auch passgenaue Ideen zu deren Lösung. Wir wollen auf Landesebene Anreize für Gesundheitsregionen setzen. Wir wollen das Zusammenwirken von Ärztenetzwerken, Krankenhäusern, Krankenkassen, Gesundheits- und Pflegezentren oder Apotheken fördern und das Sektorendenken überwinden. Dafür muss das Landesgremium nach §90a SGB V stärker genutzt werden. Der Freistaat soll die Akteurinnen oder Akteure vor Ort dabei zu unterstützen, Gesundheitsregionen zu gründen aufzubauen - durch Managementstrukturen, Beteiligungsmöglichkeiten für – zum Teil auch ehrenamtlich - Engagierte vor Ort, sowie die laufende Evaluation der Versorgungsqualität.
Die Linke Sachsen
Gesundheitliche und medizinische Versorgung ist ein grundlegender Bestandteil sozialer Daseinsvorsorge, den u.a. die Mitglieder der Krankenkassen solidarisch mitfinanzieren. Deshalb und im Sinne des Grundsatzes, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten, ist es für uns unverzichtbar, eine qualitativ hochwertige und quantitativ bedarfsgerechte Grund- und Schwerpunktversorgung auch in peripheren Regionen hauptamtlich zu gewährleisten. Aus diesem Grunde lehnen wir ehrenamtliche Arbeit in diesem Bereich zwar nicht ab, sehen sie aber im besten Fall als Ergänzung stabiler und effektiver Versorgungsstrukturen bzw. -settings, auch in ländlichen Räumen. Selbstverständlich halten wir es für sinnvoll und erforderlich, dass sich Akteure, Professionelle, Vertretungen der Einwohnerinnen und Einwohner usw. innerhalb von Netzwerken und Kooperationsstrukturen zur Sicherstellung der (sektorenübergreifenden) gesundheitlichen und medizinischen Versorgung verständigen, z.B. um passende regionale Lösungen zu entwickeln und zu etablieren. Wir halten diese Kooperationen für sehr unterstützungswert. Im Falle ehrenamtlichen Engagements bedarf dies auch einer besonderen Würdigung und Unterstützung, z.B. durch Angebote der finanzierten Weiterbildung, sowie der Erstattung der Aufwendungen und Fahrtkosten.
AfD Sachsen
Die gesundheitliche und medizinische Versorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und muss daher durch den Staat bereitgestellt werden und so ausgestaltet sein, dass diese leistungsfähig ist. Ehrenamtliche Strukturen sehen wir in diesem speziellen Bereich nur zur Unterstützung der staatlichen Strukturen als sinnvoll an, bspw. als Nachbarschaftshelfer für Senioren.
FDP Sachsen
Die Haltung der FDP hierzu ist ausführlich im Bundestagswahlprogramm 2017 niedergelegt
(https://www.fdp.de/forderung/106-2): Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den
effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und
kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Dazu wollen wir den gesetzlichen Spielraum für
Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative
Versorgungsformen zu stärken. Die Wahl des Leistungserbringers durch den Leistungsempfänger
darf dabei nicht eingeschränkt werden. Verträge für Krankenhausleistungen müssen über die
integrierte Versorgung hinaus möglich sein. Wir wollen dazu das Instrument der Qualitätsverträge
dauerhaft einführen und die bisherigen Beschränkungen auf wenige Indikationen aufheben. Denn
durch diese Verträge können Krankenkassen mit Krankenhausträgern gegen zusätzliche Anreize
höherwertige Qualitätsanforderungen vereinbaren und dadurch die qualitativ hochwertige
Versorgung der Patientinnen und Patienten fördern. Außerdem sollte bei integrierten und bei rein
ambulanten Verträgen der besonderen Versorgung auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit
verzichtet werden, wenn eine besondere Qualität der Versorgung erreicht wird.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.

Mit welchen Konzepten begegnen Sie den Herausforderungen an eine bedarfsgerechte sektorenübergreifende Versorgung (z.B. Sozio-Med-Mobil)?

CDU Sachsen
Die stärkere Zusammenarbeit und Vernetzung unterschiedlicher Akteure in der medizinischen Versorgung wird eine immer größere Rolle spielen, und wir begrüßen daher die bisherigen Anstrengungen, Ansätze zur sektorübergreifenden Zusammenarbeit in der Praxis umzusetzen. Auf Bundesebene ist mit Beteiligung des Freistaates eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der sektorübergreifenden Versorgung initiiert worden, welche Ergebnisse bis 2020 vorlegen soll. Diese Ergebnisse werden wir prüfen und wie auch die Vorgaben des 20-Punkte-Programms entsprechend umsetzen. Im Rahmen der Prüfung greifen wir auch gern ihren Vorschlag mit auf.
SPD Sachsen
Für uns ist klar: Eine gute medizinische Versorgung muss im gesamten Freistaat Sachsen gewährleistet sein – in den großen Städten und in den ländlichen Räumen gleichermaßen. In den Modellregionen Marienberg und Weißwasser werden derzeit wichtige Zukunftsvisionen für die ländlichen Räume geprüft: Hier werden bereits jetzt ambulante und stationäre Einrichtungen miteinander vernetzt, Portalpraxen und Medizinische Versorgungszentren eingerichtet und Mobilitätslösungen für Patienten gefunden, um eine rasche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern. Die guten Erfahrungen aus diesen Modellregionen zu „sektorübergreifender“ und umfassender Versorgung wollen wir auf ganz Sachsen ausdehnen. Außerdem wollen wir in enger Abstimmung mit den Kommunen und nach den Bedürfnissen der Bevölkerung neue Wege finden, um bereits vor Ort vorhandene Strukturen wie beispielsweise Einrichtungen der Tagespflege für eine gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung mitnutzen zu können. Hierfür braucht es Aufbau-, Kooperations- und Finanzierungslösungen, bei denen der zusätzliche Einsatz von Versorgungsassistenten, Gesundheitspflegern und Sozialfachkräften solchen Einrichtungen ermöglicht, neben ihren Kernaufgaben zusätzliche regional notwendige Angebote bereitzustellen.
Die GRÜNEN Sachsen
Videosprechstunden, Gemeindeschwestern und digitale Behandlungsnetzen wollen wir überall da anbieten, wo sie die Versorgung in Sachsen besser machen können. Wir wollen die Allgemeinmedizin weiter stärken und Gemeinschafts- und Gruppenpraxen, kommunale Medizinische Versorgungszentren, Notfallzentren und Praxisnetzwerke in der Fläche fördern, damit alle in Sachsen weiterhin auf schnell verfügbare Hilfe vertrauen können.
Die Linke Sachsen
Derzeit ist es durch die Trennung der Sektoren und die damit verbundene Selbstverwaltung erschwert, aus Sicht der Patientinnen und Patienten passgenaue und gut erreichbare Angebote zu etablieren. Zur Sicherstellung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung insbesondere in den ländlichen Räumen Sachsens ist es aber unbedingt erforderlich, sektorenübergreifende Lösungen zu finden und zu realisieren. Deshalb setzen wir uns für die Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung sowie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ein. Ausführlich ist dies im Antrag der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in 6/11275 „Medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum Sachsens spürbar ausbauen!“ dargestellt, der im Sächsischen Landtag am 15. Juni 2018 mehrheitlich abgelehnt wurde. Aufgrund der Versorgungsprobleme sehen wir sächsische Staatsregierungen in der Verantwortung, wesentlich stärker als bisher den Aufbau gemeinsamer, verbindlicher Kooperationsstrukturen zwischen allen maßgeblichen Verantwortungsträgern im Bereich der medizinischen, ärztlichen und gesundheitlichen Versorgung zu betreiben. Neben der jeweiligen Staatsregierung müssen die wesentlichen Akteure in diesem Bereich wie Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, ärztliche und heilberufliche Berufsverbände, Öffentlicher Gesundheitsdienst, medizinische Fakultäten und kommunale Vertretungskörperschaften einbezogen sein. Es sollte eine sektorenübergreifende, landesweite Rahmenbedarfsplanung erstellt werden, um eine funktionsfähige, wohnortnahe regionale Versorgungsstruktur zu sichern. In diesem Zuge müssen auch Hemmnisse für die Umsetzung innovativer medizinischer Versorgungsformen reduziert werden. Solche Formen sind für uns u.a. Kooperationsverbünde, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, Praxiskliniken, Praxen mit Nebenbetriebsstätten, Filial- bzw. Zweigpraxen, Eigenpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, Portalpraxen an den Notaufnahmen, Ärztegenossenschaften, Ärztenetzwerke sowie (auch kommunale) ärztliche Versorgungszentren, in denen Ärztinnen und Ärzte angestellt tätig sind, oder mobile medizinische, ärztliche und gesundheitliche Versorgungseinrichtungen und -angebote einschließlich der Übertragung von Versorgungsleistungen an besonders ausgebildete nicht-ärztliche Heilberufe. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) im Sinne des Konzeptes „Public Health“ als dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung – neben dem ambulanten und dem stationären Bereich – weitestgehend ausgebaut wird. Neben der besseren personellen und sächlichen Ausstattung der Gesundheitsämter sollte dazu ein Landesamt für den öffentlichen Gesundheitsdienst als obere Landesbehörde und als fachliche Leitstelle für den ÖGD insbesondere auf den Gebieten der Gesundheitsberichterstattung und Planung, der internationalen und nationalen Gesundheitspolitik, der Gesundheitsförderung und Prävention, der Hygiene, der Epidemiologie und Bekämpfung übertragbarer, maligner und anderer chronischen Krankheiten, der Arzneimittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geschaffen werden. Diese Behörde kann kommunale Gesundheitsämter anleiten und unterstützen sowie die Staatsregierung beraten. Dies hat die Fraktion DIE LINKE bereits mehrfach thematisiert, insbesondere auch bei den Debatten zum Landeshaushalt.
AfD Sachsen
Um eine funktionierende sektorenübergreifende Versorgung zu realisieren, bedarf es zunächst einer gemeinsamen Bedarfsplanung von ambulantem und stationärem Sektor. Es braucht gemeinsame Strukturen und keine Parallelstrukturen, wie bisher. Des Weiteren müssen sektorenunabhängige Vergütungsmodelle entwickelt und rechtliche Hemmnisse abgebaut werden. Wir wollen beispielsweise als ersten Schritt das Facharztpotential der Krankenhäuser stärker für die ambulante fachärztliche Versorgung nutzen. Hierzu bedarf es entsprechender gesetzlicher Änderungen.
FDP Sachsen
Die Haltung der FDP hierzu ist ausführlich im Bundestagswahlprogramm 2017 niedergelegt (https://www.fdp.de/forderung/106-2): Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Dazu wollen wir den gesetzlichen Spielraum für Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern ausweiten, um innovative Versorgungsformen zu stärken. Die Wahl des Leistungserbringers durch den Leistungsempfänger darf dabei nicht eingeschränkt werden. Verträge für Krankenhausleistungen müssen über die integrierte Versorgung hinaus möglich sein. Wir wollen dazu das Instrument der Qualitätsverträge dauerhaft einführen und die bisherigen Beschränkungen auf wenige Indikationen aufheben. Denn durch diese Verträge können Krankenkassen mit Krankenhausträgern gegen zusätzliche Anreize höherwertige Qualitätsanforderungen vereinbaren und dadurch die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten fördern. Außerdem sollte bei integrierten und bei rein ambulanten Verträgen der besonderen Versorgung auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit verzichtet werden, wenn eine besondere Qualität der Versorgung erreicht wird.
Freie Wähler Sachsen
Bisher keine Reaktion auf unsere Anfrage.
Helfer der weißen Hilfsorganisationen im Landtag

Informationen zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und den Antworten der verschiedenen Parteien.

Helfer der weißen Hilfsorganisationen im Landtag

Informationen zu den Wahlprüfsteinen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zur Landtagswahl 2019 und den Antworten der verschiedenen Parteien.

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