Wohnen muss überall bezahlbar sein. Derzeit wird es immer teurer, Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen können sich das Wohnen in der Stadt kaum noch leisten. In den sächsischen Großstädten nimmt die Gentrifizierung zu. Deshalb wollen wir mehr Investitionen in sozialen Wohnungsbau, Erhaltungssatzungen für Milieuschutz in Wohngebieten, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und stärkeres Mitspracherecht der Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber Investorinnen und Investoren.
Wir wollen die Privatisierung von öffentlichen Wohnungsbeständen und Liegenschaften durch ein sachsenweites, gesetzliches Privatisierungsverbot stoppen, die kommunalen Wohnungsgesellschaften stärken und sie überall im Land zu wirkungsvollen Instrumenten zum Milieuschutz und zur Mietpreisdämpfung entwickeln. Die Regelung der Sächsischen Gemeindeordnung, die den kommunalen Wohnungsbestand auf 15 bis 20 Prozent Marktanteil begrenzt, wollen wir ersatzlos streichen.
Da auch Wohnungsgenossenschaften wichtige Partnerinnen der sozialen Wohnraumversorgung sind, wollen wir ihnen, ebenso wie den kommunalen Wohnungsgesellschaften, vorrangig Fördermittel im Bereich Bauen und Wohnen ausreichen. Wir werden Möglichkeiten suchen, um die Altschuldenbelastung von Genossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen – über die Entschuldung bei Rückbau und Teilrückbau hinaus – zu senken. Die dadurch freigesetzten finanziellen Ressourcen sollen durch die Wohnungswirtschaft für energetische Sanierung und den barrierefreien Umbau des aktuellen Wohnungsbestandes eingesetzt werden. Abriss darf nur noch in bei extremen Wohnungsleerständen gestattet sein. Wir werden unser Leitbild bei der Förderung daran ausrichten, die Wohnungen und das Wohnumfeld in Stadtteilen zu verbessern und die Modernisierung bzw. die Schaffung alters- und behindertengerechten Wohnraums zu fördern.
Wir werden den sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbau neu starten. Dem Angebot von sachsenweit nur wenigen tausend Sozialwohnungen auf der einen Seite steht ein Vielfaches an Anspruchsberechtigten auf der anderen Seite gegenüber. Deshalb werden wir die finanziellen Mittel für die soziale Wohnraumförderung erhöhen und sicherstellen, dass die vom Bund ausgereichten Mittel hierfür zweckgebunden und vollumfänglich genutzt werden. Darüber hinaus werden wir das Förderprogramm Sozialer Wohnungsbau auf weitere Kommunen ausweiten, die einen Bedarf an Sozialwohnungen nachweisen. Die Belegungsbindung von Sozialwohnungen von bisher 15 Jahren wollen wir entfristen.
Wir werden alle Möglichkeiten des Miet- und Städtebaurechts nutzen, um vor Mietsteigerungen und Verdrängung zu schützen und gewachsene Stadtviertel zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Einführung eines sächsischen Mietendeckels in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die Ausschöpfung der Mittel der Kappungsgrenze sowie ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, das
verhindert, dass Wohnungen abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Hierfür werden wir die rechtliche Grundlage schaffen. Wir wollen, dass Kommunen für bestimmte Gebiete ihrer Gemeinde sogenannte Milieuschutzsatzungen erlassen, um insbesondere die soziale Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten. Luxussanierungen und Umwandlungen in Eigentumswohnungen, die in der Regel eine rücksichtlose Verdrängung der Mieterinnen und Mieter zur Folge haben, können somit eingedämmt werden. Vor in solchen Gebieten geplanten Modernisierungen müssen diese von der Kommune zusätzlich genehmigt werden.
Wir wollen eine neue Wohngemeinnützigkeit, wie sie in der Bundesrepublik bis 1989 verankert war, begründen. Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit folgt einem einfachen Prinzip: Wer sich dem Gemeinwohl verpflichtet, erhält Vergünstigungen, Förderungen und andere Anreize und Vorrechte, die helfen, den öffentlichen Auftrag der Wohnungsversorgung für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen zu erfüllen. Die Gewinne sind gedeckelt und dürfen allein in den gemeinnützigen Zweck reinvestiert werden. Träger der neuen Gemeinnützigkeit können kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, aber z.B. auch kooperative Wohnprojekte werden.
Börsennotierte Wohnungskonzerne, die auch in Sachsen immer mehr Einfluss gewinnen, wollen wir in die Schranken weisen und streben eine Vergesellschaftung ihrer Wohnungsbestände an, denn Wohnungen sind keine Ware, weshalb mit ihnen nicht an der Börse spekuliert werden darf.
Zur Verhinderung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit muss die Wohnungsnotfallberichterstattung wieder eingeführt werden und die Kommunen brauchen Unterstützung, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Deshalb wollen wir eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen für dieses Anliegen, auch um präventive Maßnahmen zu finanzieren und eine hauptamtlich gestützte Wohnungslosenhilfe zu gewährleisten. Wohnungslosigkeit muss außerdem durch die Anhebung sozialer Leistungen wie der Kosten der Unterkunft und des Wohngeldes verhindert werden.