Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das »Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« beschlossen. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt ausdrücklich, dass die Gesetzesnovelle nun zum Abschluss gebracht worden ist.