Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO)
Helfer-vor-Ort-Gruppen (HvO):
Die HvO sind in der Regel fest eingerichtete Diensthabenden-Systeme und werden im Ereignisfall von der zuständigen Leitstelle alarmiert. Sie verfügen über spezifische Ausstattung und kommen allgemein bei lebensbedrohlichen Verletzungen oder akuten Erkrankungen zum Einsatz, wenn ein Zeitvorteil gegenüber den regulären Rettungsmitteln erkennbar ist. Sie sind kein Ersatz für den Rettungsdienst, sondern stärken lediglich die Rettungskette bis zum Eintreffen der Notfallrettung. Im Freistaat Sachsen gibt es aus historischen Gründen nur sehr vereinzelte Ersthelfenden-Systeme dieser Art. Der Gesetzgeber hat im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 2024 erstmalig eine Rechtsgrundlage für diese Systeme gelegt – angelehnt an eine Regelung aus Baden-Württemberg. Der Betrieb von HvO-Gruppen sollte schon aus Gründen der Qualitätssicherung & der Vernetzung mit dem System des Bevölkerungsschutzes bei den anerkannten Hilfsorganisationen liegen. Als HvO tätige Feuerwehren sollten wenigstens im Bereich Aus- und Fortbildung eine enge Kooperation mit einer lokalen Hilfsorganisation sicherstellen.
Smartphone-basierte Ersthelfenden-Alarmierung
Smartphone-basierte Ersthelfenden-Alarmierung:
In den vergangenen Jahren kamen zusätzlich App-Lösungen auf den Markt, die die smartphone-gestützte Alarmierung von vorab registrierten, freiwilligen Ersthelfenden ermöglichen, wenn diese sich zufällig in der Nähe eines Notfallortes aufhalten (z.B. Lebensretter 3.0/ Kat-Retter / Mobile Retter). Die Systeme sind jedoch überwiegend ausschließlich auf die Alarmierung von Ersthelfenden bei der Indikation Herz-Kreislauf-Stillstand fokussiert. Die Ersthelfenden führen in der Regel keine spezifische Ausstattung mit und sind unfallversicherungsrechtlich anders zu betrachten als HvO. Darüber hinaus werden die Qualifikationsanforderungen unterschiedlich gehandhabt.
Teils binden die Applikationen Defibrillator-Karten ein, sodass Ersthelfende gezielt zum nächstgelegenen, öffentlich verfügbaren AED geleitet werden. Eine standardisierte Erfassung dieser AED erfolgt in Sachsen bislang nicht.