Sie können auch nach Ihrem Tod sinnstiftend unsere Arbeit unterstützen, um über Grenzen, Nationalitäten oder Überzeugungen hinweg das Elend der Ärmsten der Welt zu lindern. Das ist möglich, wenn Sie das Deutsche Rote Kreuz als Alleinerben oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis testamentarisch bedenken. Testamentarisch können Sie zudem festlegen, welche Projekte das DRK mit Ihren Zuwendungen unterstützen soll. Dazu gehören sowohl Projekte im Ausland als auch in Deutschland.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.