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Medieninformation - DRK in Sachsen: Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft vorerst unterbrochen.

Das Angebot des Arbeitgeberverbandes für 10.000 Menschen in den Gesundheits- und Sozialberufen in Sachsen wurde von Seiten der Gewerkschaft abgelehnt. Die von Verdi aufgestellten Lohnforderungen sind für die sozialen Einrichtungen existenzgefährdend. Sie überfordern am Ende finanziell auch die Hilfesuchenden. Die Androhung von Warnstreiks sind völlig überzogen.

Die dritte Tarifverhandlungsrunde zwischen dem Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienst (AGV) und der Gewerkschaft Verdi ist am 12.05.2023 zu Ende gegangen. Der AGV hatte der Gewerkschaft bereits im Vorfeld ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet. Dieses Angebot ist von der Zielstellung getragen, zum einen den Beschäftigten angemessene Lohnerhöhungen zu gewähren, zum anderen ist es aber auch Ziel, die Zukunftssicherung unserer Einrichtungen und Dienste zu gewährleisten.

In diesem Angebot hat der AGV erstens eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro und zweitens drei bzw. für die allgemeine Tariftabelle sogar vier lineare Erhöhungsschritte in einer Gesamthöhe von ca. 9,3 bzw. ca. 11,5 Prozent definiert.

Ein Fahrer im Fahrdienst kommt über die Laufzeit des Tarifvertrages inkl. der bereits vereinbarten Erhöhungen der Jahressonderzahlungen in 2023/2024 ein Plus von mehr als 12 Prozent. Eine Pflegefachkraft oder ein Notfallsanitäter kommt auf ein Plus von 10,8 Prozent. Das ist für die Beschäftigten eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation.

Zusätzlich zu diesen Erhöhungen erhalten Bestandsbeschäftigte, bei denen noch Überleitungsschritte offen sind, zum 01.01.2024 bzw. zum 01.07.2025 weitere bereits vereinbarte Stufensteigerungen. Unter Einbeziehung dieser Stufensteigerungen betragen die Vergütungssteigerungen damit sogar bis zu 24 Prozent während der Laufzeit unterbreiteten Angebotes. Diese noch bestehenden Überleitungssituationen, negiert die Gewerkschaft vollständig.

Die tariflichen Forderungen der Gewerkschaft stellen sich zum aktuellen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Refinanzierungsbedingungen der Mitgliedsverbände des AGV und daher für soziale Einrichtungen wie Fahrdienste, Beratungsstellen oder Pflegeeinrichtungen als existenzgefährdend dar.

In der am 12.05.2023 absolvierten dritten Verhandlungsrunde musste seitens des AGV weiterhin zur Kenntnis genommen werden, dass die Gewerkschaft Verdi weiterhin auf noch erheblicheren Entgeltsteigerungen zuzüglich zu leistender Einmalzahlungen besteht, die man sich allerdings bei Zugrundlegung von aktuellen vertraglichen Bindungen zu unseren Auftraggebern auch unter günstigen Bedingungen nicht leisten kann.

Die in der Verhandlung von der Gewerkschaft Verdi geforderte Besserstellung von Verdi-Mitgliedern lehnt die Arbeitgeberseite strikt ab, da alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren jeweiligen Tätigkeiten gleich viel wert sind und bleiben. Eine solche Betrachtung gibt es selbst im TVÖD nicht.

Zum Unverständnis des AGV hatte die Gewerkschaft während der Verhandlungen eindeutige Schritte hin zu Arbeitskampfmaßnahmen unternommen und bereitet Streiksituationen vor.

Das Angebot des Arbeitgeberverbandes hat deutlich gezeigt, dass eine Einigungsbereitschaft besteht. Auch wurden die Steigerungen der Lebenserhaltungskosten in diesem Angebot angemessen berücksichtigt. Es hätte weiterverhandelt werden können, schon allein um Streiks den Boden zu entziehen. Statt wirklich zu verhandeln, mauert die Gewerkschaft. Das aktuelle Tätigwerden der Gewerkschaft entspricht primär der Mobilisierung der Gewerkschaft und dient der Mitgliedergewinnung. Dies zeigt sich auch in der geforderten Besserstellung von Verdi-Mitgliedern.

Stark gestiegene Kosten für Energie und Wärme belasten nicht nur Privatpersonen, sondern auch soziale Dienstleister. So sind erhebliche Kostensteigerungen auch für Lebensmittel und Dienstleistungen (z.B. Wäschereien) derzeit zu verzeichnen. Auch hier fehlt es der Gewerkschaft an Verständnis für die Arbeitgeberseite.

Der AGV ist weiterhin verhandlungsbereit und wird sich Anfang Juni 2023 zum weiteren Vorgehen mit seinen Verbänden abstimmen.

Wenn von Personalnotstand im Gesundheitswesen die Rede ist, wird seitens der Gewerkschaft gern das Narrativ der schlechten Bezahlung bemüht. Dieser Notstand liegt nicht (mehr) nur an der Bezahlung. Als Schlaglicht übermitteln wir Ihnen anliegend Beispiele von Jahresbruttogehälter in Sachsen:

Tätigkeit

Jahresbrutto* 

Monatlich (1/12)

Notfallsanitäter (m/w/d)

         48.164,45 €

       4.013,70 €

Rettungsassistent (m/w/d)

         42.031,64 €

       3.502,64 €

Rettungssanitäter (m/w/d)

         38.611,26 €

       3.217,61 €

Erzieher    (m/w/d)

         48.444,76 €

       4.037,06 €

Pflegefachkraft (m/w/d)

         46.071,56 €

       3.839,30 €

*jeweilige Entgeltgruppe mit Stufe 6 lt. Tabelle (Stand: 25.05.2023), inkl. Jahressonder-zahlung 2023, inkl. Schicht-/Wechselschichtzulage, ohne Zeitzuschläge

Zusätzlich dazu werden tarifliche Zeitzuschläge gewährt.

Insoweit fordern wir die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Zum Hintergrund:

Der Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. ist die Arbeitgeberorganisation der sächsischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes in den Bereichen Soziales, Erziehung, Rettungsdienst, Pflege und Gesundheit und schließt Tarifverträge mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Sie vertritt einen Großteil der Arbeitgeber des DRK in Sachsen und weitere Unternehmen der Sozialwirtschaft mit mehr als 10.000 Beschäftigten.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

DRK Landesverband Sachsen e.V.
Dr. Kai Kranich
Tel.: 0351 - 4678104

E-Mail: k.kranich(at)drksachsen(dot)de

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