Nothilfe Ukraine

Angesichts des andauernden und sich ausweitenden Kriegs in der Ukraine werden Not und Leid der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl im Land als auch auf der Flucht und damit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe immer dringlicher und größer. Auf dieser Seite stellen wir alle wichtigen Informationen zu den Hilfen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen zusammen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie selbst helfen und Hilfe finden können.

Wie kann ich helfen?

Privates ehrenamtliches Engagement

Wie kann ich vor Ort in der Ukraine helfen?

In der Ukraine finden derzeit schwere Kampfhandlungen statt. Wie das Auswärtige Amt raten auch wir dringend von einer Reise in die Ukraine ab.

Wie kann ich Geflüchteten eine Unterkunft anbieten?

Eine potenzielle Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung wird in Sachsen kommunal geregelt und organisiert.

Bitte wenden Sie sich mit ihrem Unterstützungsangebot direkt an ihr zuständiges Rathaus oder Gemeindeamt.

Bei unbegleiteten Kindern und Jugendlichen muss auf jeden Fall die Jugendwohlfahrt informiert werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich ehrenamtlich engagieren möchte?

Wer sich in Deutschland für ankommende ukrainische Geflüchtete engagieren möchte, der wendet sich am besten an die örtlichen Behörden und gern auch an die örtlichen DRK-Gliederungen. Sie können am besten einschätzen, welche Hilfe sinnvoll ist und aktuell gebraucht wird. Es wird mit Sicherheit über längere Zeit Hilfe benötigt werden.

Geldspenden

Auf welches Konto kann ich meine Geldspende überweisen?

Die Betroffenheit angesichts der entsetzlichen Ereignisse in der Ukraine ist auch in der deutschen Bevölkerung groß und der Wunsch, den betroffenen Menschen Unterstützung zu bieten, ebenso. Das Deutsche Rote Kreuz bittet um Spenden für die Menschen in der Ukraine und hat dafür folgenden zentralen Spendenzweck eingerichtet: „Nothilfe Ukraine“

IBAN: DE63370205000005023307
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Nothilfe Ukraine

Online-Spende: www.drk.de/nothilfe-ukraine

Warum wird aktuell nur zu Geldspenden aufgerufen?

Der große Vorteil von Geldspenden ist, dass die bedachte Organisation damit die Möglichkeit hat, die Verwendung der Mittel flexibel sich ändernden Verhältnissen und einer sich verändernden Bedarfslage in den betroffenen Gebieten anzupassen. Was in sich sehr schnell ändernden Situationen wie aktuell in der Ukraine, absolut erforderlich ist. So kann letzten Endes noch besser sichergestellt werden, dass die Gelder in den Bereichen eingesetzt werden können, in denen der Bedarf – mit Blick auf das Tätigkeitsspektrum des Roten Kreuzes – jeweils am größten ist.

Kommen die Spenden an?

Das DRK ist Mitglied im Deutschen Spendenrat, zudem erkennt es als Grundlage seiner Arbeit die Leitlinien zur Selbstverpflichtung Spenden sammelnder Organisationen des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) an. Das DZI bescheinigt dem DRK jährlich mit dem Spenden-Siegel den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Spenden und anderen Finanzmitteln.

Das DRK ist Mitglied der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ und dokumentiert in seinem Jahresabschluss nachvollziehbar, wie die Mittel beschafft und verwendet werden.

Was bewirken Geldspenden?

Ihre Spenden helfen, dringend benötigte Hilfsgüter zu beschaffen. Diese bedarfsgerechten und von den polnischen und ukrainischen Schwestergesellschaften angefragten Hilfsgüter werden sowohl an die betroffene Bevölkerung in der Ukraine als auch an die geflüchteten Menschen in Polen verteilt.

Hier können Sie spenden: www.drk.de/nothilfe-ukraine

Wie kann ich mich engagieren, wenn ich momentan kein Geld spenden kann?

Neben zahlreichen anderen Organisationen können sich Interessierte natürlich auch in den örtlichen DRK-Verbänden ehrenamtlich engagieren.

Adressen des DRK vor Ort in Deutschland: https://www.drk.de/das-drk/adressen/

Es wird mit Sicherheit über längere Zeit hinweg Hilfe benötigt, auch im Hinblick auf die Menschen, die aufgrund des bewaffneten Konflikts gezwungen sind, ihre ukrainische Heimat zu verlassen und auf der Flucht sind.

Unternehmensspenden

Anfragen von Unternehmen zu Spenden oder Kooperation können an unternehmen(at)drk(dot)de gerichtet werden.

Sachspenden

Werden aktuell Sachspenden gesammelt?

Aufgrund der momentanen Sicherheits-, Bedarfs- und Koordinationslage können derzeit keine Sachspenden vom DRK angenommen werden.

Warum werden aktuell keine Sachspenden gesammelt?

Spontane, nicht abgestimmte Lieferungen mit Sachspenden füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort.

Die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz haben in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangebote bestehen. Auch die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRC) und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) haben darauf hingewiesen, dass unkoordinierte Lieferungen und Hilfe zu einem Infarkt lebenswichtiger Versorgungslinien führen.

Blutspenden

Nach aktuellem Stand besteht der Bedarf in den Krankenhäusern der Ukraine mehrheitlich in der Bereitstellung von Blutentnahmesystemen und weiteren Materialien für eine Blutspende vor Ort. Die DRK/BRK Blutspendedienste stehen in intensivem Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Ukrainischen Roten Kreuzes sowie den entsprechenden Stellen und Blutbanken auf europäischer Ebene, um die Bedarfe zu bündeln und entsprechendes Material auf Anfrage schnellstmöglich zur Verfügung stellen zu können.

Ein koordiniertes, mit den Einsatzkräften vor Ort eng abgestimmtes Vorgehen ist zwingende Voraussetzung, damit benötigte Unterstützung ihr Ziel auch sicher erreichen kann.

Die DRK/BRK Blutspendedienste halten die Unterstützung mit Materialien zur Durchführung von Blutspenden in der Ukraine in der derzeitigen Situation für zielführender als die Durchführung von zusätzlichen Blutspendeaktionen in Deutschland, weil die Spendenbereitschaft in der Ukraine momentan noch groß ist und es aktuell keine Möglichkeit gibt, Blutkonserven aus Deutschland sicher und gekühlt an den Bestimmungsort zu bringen.

Sollten verletzte und verwundete Menschen aus der Ukraine in Deutschland medizinisch behandelt und versorgt werden, gewährleisten die DRK/BRK-Blutspendedienste die Belieferung der Kliniken.
 
Die DRK/BRK-Blutspendedienste weisen darauf hin, dass ein kontinuierlicher Nachschub an Blutspenden unerlässlich ist, um auch in Krisensituationen sofort helfen zu können.
 
Daher bitten die DRK/BRK-Blutspendedienste die vielfältigen Blutspendeangebote generell und kontinuierlich wahrzunehmen. Die Blutspende ist auch für neue Spenderinnen und Spender immer eine sehr gute Gelegenheit, sich solidarisch zu engagieren.
 
Blutspendetermine in Ihrer Nähe und Informationen zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz finden Sie unter: www.drk-blutspende.de

Hilfsangebote von Ärztinnen und Ärzten, Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sowie Krankenpflegerinnen und -pflegern und sonstigem Gesundheitspersonal (z.B. Hebammen)

Momentan liegt dem DRK noch kein Hilfeersuchen für Gesundheitspersonal vom Ukrainischen Roten Kreuz, der Föderation oder IKRK vor. Das DRK hält unter anderem Gesundheitspersonal vor, um in Sofort- und Nothilfeeinsätzen reagieren zu können und unter anderem mit einem mobilen Krankenhaus die Gesundheitsversorgung der von Krisen und Katastrophen betroffenen Bevölkerung zu sichern.  

Dieses Gesundheitspersonal, aber auch Personal in den Bereichen Wassertechnik, Logistik, Finanzen usw. ist Teil des DRK-Sofort- und Nothilfepersonalpool (Surge Roster). Um Teil des Rosters zu werden, müssen Interessierte eine Zahl an verpflichtenden Online- und Präsenztrainings absolvieren, die vom DRK und seinen Schwestergesellschaften angeboten werden. Vor allem bei der sich zuspitzenden Situation in der Ukraine ist ein Sicherheitstraining essenziell.  

Der DRK-Trainingskalender sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen, gesuchten Profilen und verpflichtenden Online- und Präsenztrainings sind hier abrufbar: https://www.drk.de/en/be-involved/training-programme-for-international-deployments/.

 Interessierte können ihr Profil an das DRK übermitteln und sich auf Trainings bewerben. Wichtig: Kontaktdaten und Lebenslauf müssen auf Englisch vorliegen.

 Weitere Fragen können gerne an gerichtet werden.

Wo finde ich Hilfe?

Wo kann ich Unterstützung für Freunde und Familienangehörige in der Ukraine bekommen?

Wir verstehen, dass die Sorge und Angst um Familienangehörige, Freunde und Bekannte in der Ukraine und auf der Flucht unvorstellbar groß sind.

Die Sorge und Angst um Familienangehörige, Freunde und Bekannte in der Ukraine ist unvorstellbar groß. Rechtliche Fragen zur Situation in Deutschland, beispielsweise zum Status geflüchteter Personen aus der Ukraine, können an flucht-migration(at)drk(dot)de gerichtet werden.

Leider können wir als Rotes Kreuz in dieser akuten Situation des bewaffneten Konflikts keine Form der Einzelfallhilfe leisten. Wir bemühen uns gemeinsam mit unserer Schwestergesellschaft, dem Ukrainischen Roten Kreuz, humanitäre Hilfe nach dem Maß der Not zu organisieren. Das Rote Kreuz hat derzeit keine Möglichkeit, eine sichere Passage zu organisieren.

Deutsche Staatsangehörige können sich hier auf den Seiten des Auswärtigen Amts informieren: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR

Auch hat das Auswärtige Amt eine Hotline für deutsche Staatsangehörige geschaltet: +49 30 5000 300

Führen das DRK oder das Ukrainische Rote Kreuz individuelle medizinische Transporte in der Ukraine durch?

Das Ukrainische Rote Kreuz unterstützt den lokalen Zivilschutz und die Rettungsdienste bei der akuten Evakuierung der Zivilbevölkerung und leistet hierbei auch medizinische Versorgung von Verletzten. Es kann auch aufgrund der durch die Kampfhandlungen bedingten schlechten Sicherheitslage keine überörtlichen Transporte von Verletzten oder Erkrankten durchführen.

Ist der rechtliche Status der Flüchtlinge geregelt?

In Deutschland wird die sogenannte Massenzustroms-Richtlinie durch die Anwendung des § 24 AufenthG erfolgen. Das BMI hat dazu am 14. März 2022 Anwendungshinweise erlassen. Danach wird ukrainischen Staatsbürgern wie auch Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, ein vorübergehender Schutz in Deutschland gewährt. Im Gegensatz zu einem Asylantrag ist die örtlich zuständige Ausländerbehörde für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zuständig. D.h., dem BAMF kommt in diesem Verfahren keine Rolle zu. Die Aufenthaltserlaubnis soll für zwei Jahre erteilt werden.

Durch Inkrafttreten der sogenannten Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) können sich ukrainische Staatsbürger bis zum 23.05.2022 visumsfrei in Deutschland aufhalten.

Wo bekommen geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in Sachsen ankommen, wichtige Informationen (ggf. auf Ukrainisch)?
Geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen in Deutschland Schätzungsweise laut UN haben 10 bis 15 Prozent aller geflüchteten Menschen weltweit eine Behinderung. Da Beeinträchtigungen und Behinderungen nicht überall bzw. nicht systematisch bei der Erstregistrierung erhoben werden, ist nicht bekannt, wie hoch ihr Anteil an der Gesamtzahl der Geflüchteten ist (Quelle: Zweiter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebens-lagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, Jahr 2016). Die Bedarfe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen wurden bis jetzt nicht systematisch erfasst.

Aufgrund der geografischen Nähe des aktuellen Konflikts in der Ukraine und u.a. besserer Verkehrsanbindung im Vergleich zu z.B. der Balkanroute werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mehr geflüchtete Menschen mit Behinderungen nach Deutschland kommen als in Jahren 2015 oder 2016. Wichtig ist, dass ihre Bedürfnisse von Anfang an in Deutschland berücksichtigt werden.

Zu beachten ist, dass geflüchtete Menschen mit Behinderungen einerseits eine heterogene Gruppe, andererseits eine doppelt marginalisierte Gruppe sind (aufgrund von a. Migrationserfahrung und b. Behinderung). In Deutschland sind die vorhandenen Aufnahmestrukturen nur teil-weise für geflüchteten Menschen mit Behinderungen passend. Es gibt große regionale und lokale Unterschiede in Aufnahmestrukturen sowie in der Verwaltungspraxis.

Im DRK werden zentrale Punkte hinsichtlich Menschen mit besonderen Schutzbedarfen und Menschen mit Behinderungen im Projekt „Bedarfserhebung von geflüchteten Menschen mit Behinderungen“ erfasst: https://drk-wohlfahrt.de/unsere-themen/flucht-migration/weitere-aktuelle-schwerpunkte/

Wo erhalte ich sprachliche Unterstützung?

Zehntausende Menschen sind aus der Ukraine nach Deutschland gekommen und viele Deutsche wollen helfen. Eine Hürde dabei ist die sprachliche Verständigung. Der Kauderwelsch Sprachführer Ukranisch ermöglicht dank der Wort-für-Wort-Übersetzung ein schnelles und unkompliziertes Erlernen der ukrainischen Sprache und befähigt den Sprechenden sich schon nach kurzer Zeit in Alltagssituationen verständigen zu können.

Hier gelangen Sie zum kostenlosen Sprachführer

Wo erhalten geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Helfer Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf Ukrainisch?
Wie soll ich mit traumatisierten Geflüchteten umgehen?

Die Unfallkasse Berlin hat zwei Broschüren zum Thema „Trauma – was tun?“ auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und in weiteren Sprachen veröffentlicht.

Sie richten sich zum einen an betroffene Erwachsene und zum anderen an Bezugspersonen traumatisierter Kinder und Jugendlicher.

Die Broschüren sind als Hilfe zur Bewältigung des Alltags nach einem traumatischen Ereignis gedacht, um sich in der neuen, plötzlich eingetretenen Ausnahmesituation besser zurecht zu finden.

Website der Unfallkasse Berlin

Wo erhalte ich Bekleidung seitens des Roten Kreuzes?

Als Teil der sogenannten "existenzsichernden Hilfe" versorgen viele DRK-Kleiderkammern und Kleiderläden Menschen mit gut erhaltener Kleidung und Schuhen und vielen weiteren Gütern zur materiellen Grundversorgung. Wir helfen Menschen in Notlagen und schwierigen sozialen Situationen schnell und unbürokratisch mit diesem Angebot.

An folgende Stellen können Sie sich in Sachsen wenden:

KreisverbandKleiderkammerKleiderladenAdresse
Akademischer Kreisverband Leipzig e.V.X Birkenstraße 26, 04177 Leipzig
Annaberg-Buchholz e.V.X 
  • Robert-Schumann-Straße 5, 09456 Annaberg-Buchholz
  • Karlsbader Straße 266 (Spindelfabrik), 09465 Sehmatal-Neudorf
Auerbach e.V.X Bahnhofstraße 24, 08209 Auerbach
Chemnitz e.V.X Altchemnitzer Straße 26, 09120 Chemnitz
Delitzsch e.V.X Eilenburger Straße 65, 04509 Delitzsch
Dippoldiswalde e.V.X Rabenauer Str.45, 01744 Dippoldiswalde
Dresden e.V. XOsterbergstraße 26, 01127 Dresden
Dresden-Land e.V. XForststraße 26, 01445 Radebeul
Döbeln-Hainichen e.V.X 
  • August-Bebel-Str. 8, 09661 Hainichen
  • Stadtbadstraße 39, 04741 Roßwein
Eilenburg e.V.X Bernhardistraße 15, 04838 Eilenburg
Freiberg e.V.X 
  • Annaberger Straße 4, 09599 Freiberg
  • Bahnhofstraße 3, 09557 Flöha
Freital e.V. XDresdner Straße 303 , 01705 Freital
Geithain e.V. XChemnitzer Straße 30, 04643 Geithain
Glauchau e.V.X Plantagenstr. 1, 08371 Glauchau
Großenhain e.V.X Bobersbergstraße 14, 01558 Großenhain
Görlitz Stadt und Land e.V. X

Hospitalstraße 16, 02826 Görlitz

Hohenstein-Ernstthal e.V.X Herrmannstraße 42, 09337 Hohenstein-Ernstthal
Klingenthal e.V.X 

Kirchstr. 56, 08248 Klingenthal 

Leipzig Land e.V. X
Leipzig-Stadt e.V.X Brandvorwerkstraße 36a, 04275 Leipzig
Löbau e.V. X
  • Innere Zittauer Straße 15, 02708 Löbau
  • Thüringer Straße 19, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
Muldental e.V.X 
Oelsnitz/Vogtland e.V.X Melanchthonstr. 26, 08606 Oelsnitz
Pirna e.V.X Liebstädter Straße 4 b, 01796 Pirna
Riesa e.V. X
Stollberg e.V. X
Torgau-Oschatz e.V.X 
  • Prager Straße 6, 04860 Torgau
  • Reithausstraße 2, 04758 Oschatz
Vogtland/Reichenbach e.V.X 
  • Oststraße 1, 08468 Reichenbach
  • Tischendorfstraße 5, 08485 Lengenfeld
Weißwasser e.V. XProf.-Wagenfeld-Ring 44, 02943 Weißwasser
Zittau e.V.X Oststraße 12-18, 02763 Zittau
Zwickau e.V. X
Zwickauer Land e.V. XLeipziger Straße 76, 08451 Crimmitschau
Dürfen Geflüchtete arbeiten bzw. ab wann können Geflüchtete arbeiten?

Eine Erwerbstätigkeit ist bei Erteilung bzw. Beantragung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis erlaubt. Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der zuständigen örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen. Auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erlaubt. Informationen dazu gibt es auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer bzw. zuständigen Ausländerbehörde.

Können Geflüchtete in ihrem erlernten Beruf arbeiten?

Grundsätzlich ist es mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich, in dem erlernten Beruf zu arbeiten. Manche Berufe sind in Deutschland jedoch reglementiert, sodass die Qualifikation erst offiziell anerkannt werden muss. Hierunter fallen z.B. Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrerinnen und Lehrer. Eine Liste der reglementierten Berufe ist öffentlich zugänglich unter: Reglementierte Berufe A bis Z – Anerkennung in Sachsen - Amt24

Weiterführende Informationen zur Berufsausübung und Anerkennungsverfahren sind online verfügbar unter: Anerkennungsportal (anerkennung-in-deutschland.de) und Anerkennung Sachsen › IQ NETZWERK Sachsen (netzwerk-iq-sachsen.de)

Wie soll in dieser Situation mit Kindern umgegangen werden?

Der Ukraine-Konflikt bereitet Kindern und Jugendlichen Sorgen und sie stellen Fragen. Das Bayerische Rote Kreuz stellt gemeinsam mit dem approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Christoph Treubel, einige Informationen über Kinderängste und darauf aufbauende Hinweise auf seiner Website zur Verfügung.

https://www.brk.de/aktuell/ukraine/umgang-mit-kindern.html

Wie hilft das DRK in Sachsen?

Humanitäre Logistik

Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen unterstützt die Aktivitäten des Bundesverbandes und der Polnischen und Ukrainischen Schwestergesellschaften auf vielfältige Art und Weise. Bisher waren wir an insgesamt 20 Einsätze beteiligt, hier ein (nicht vollständiger) Überblick:

  • Unterstützung des ersten Hilfskonvois mit fünf LKW des DRK mit 88 Tonnen Hilfsgütern nach Polen mit 3.280 Feldbetten, 4.680 Isomatten, 750 Hygienepakete, die jeweils für die Versorgung eines fünfköpfigen Haushalts für einen Monat ausgelegt sind.
  • Lieferung von 100.000 FFP2 Masken nach Polen durch den DRK Landesverband Sachsen im Rahmen des rescEU-Programms, EU ECHO
  • Bereitstellung von Material und Personal für das Polnische Rote Kreuz und Ukrainische Rote Kreuz
  • Hilfslieferungen für den Freistaat Sachsen
  • Patiententransport von der Grenze nach Deutschland
  • Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Menschen in Leipzig, inkl. Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen "Mockau II" und in der Messe Leipzig

(Stand: 22.03.2022)

Suchdienst

Der DRK-Suchdienst hilft Menschen, die nach Katastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen verzweifelt auf Nachricht von ihren Angehörigen warten, ihre Nächsten vermissen sowie Familien, die aufgrund ungünstiger politischer Verhältnisse getrennt voneinander leben müssen und auf eine Zusammenführung in Deutschland hoffen.

Auch durch den militärischen Konflikt in der Ukraine werden Familien getrennt. Aktuell bereiten wir deshalb unsere Suchdienst-Basisstelle in Aue auf mögliche Suchanfragen vor. Unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte haben eine Personenauskunftstelle eingerichtet und können die Registrierung ankommender Geflüchteter übernehmen

Alle Informationen zum Suchdienst erhalten Sie schon jetzt unter www.drk-suchdienst.de

Zum Download:

Migrationsberatung

Ukrainische Schutzsuchende, die unter den Anwendungsbereich des § 24 AufenthG fallen, also hier eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, können die Dienstleistungen unserer Migrationsberatungsstellen uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Dafür stehen ihnen in Sachsen insgesamt sieben Beratungsstellen zur Verfügung. 

Wir empfehlen zunächst per E-Mail oder per Telefon mit den Beratungsstellen Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Die Beratung kann dann entweder in Präsenz,  per Telefon oder E- Mail durchgeführt werden. Es ist möglich, durch Dolmetscher- oder Sprachmittlungsdienste die Fragen und Antworten übersetzen zu lassen. Die Beratungen sind für die Klienten unentgeltlich und vertraulich.

Zudem besteht die Möglichkeit, über die APP MBEon eine kompetente Beratung zu erhalten. Über die MBEon-App kann man eine Chat-Beratung in Anspruch nehmen: kostenfrei, anonym und datensicher. Gleichzeitig werden als erste Orientierungshilfe in der App umfangreiche Informationen zur Migration bereitgestellt.

Unsere Migrationsberatungsstellen beraten zu folgenden Themen:

  • Integrationskurs und andere Deutschkurse
  • Suche nach einem Kindergartenplatz und anderer Betreuung für Kinder während Ihrer Teilnahme am Integrationskurs
  • Klärung von Fragen bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
  • Möglichkeiten der Berufsausbildung, Weiterbildung und Umschulung
  • Unterstützung bei Bewerbungen
  • Klärung rechtlicher Fragen zum Aufenthalt, Einbürgerung, Familienzusammenführung
  • Unterstützung im Umgang mit Behörden (z.B. Agentur für Arbeit / Jobcenter, Sozialamt, Wohnungsamt, Krankenkasse)
  • Familie, Erziehung, Schule, Gesundheit
  • Wohnen
  • Schulden
  • Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren
  • Freizeit- und Kontaktmöglichkeiten (z. B. Sportvereine)
  • Sonstige persönliche Themen und Fragen

Kurzvideo zur Migrationsberatung auf Ukrainisch

Das Kurzvideo zur Migrationsberatung finden Sie hier außerdem auf Russisch.

Das Deutsche Rote Kreuz als Schutzzeichen

Wieso darf nicht jeder, der helfen will, das Rote Kreuz als Zeichen für einen Hilfstransport nutzen?

Das DRK ist ebenso wie die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung alarmiert, dass private Helferinnen und Helfer ihre Transporte vermehrt mit dem Schutz- und Kennzeichen des Roten Kreuzes versehen. Das ist ein klarer Missbrauch des Rotkreuz-Zeichens, der scharf zu verurteilen ist. Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und dient der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.

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