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Medieninformation - Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen begrüßt Gesetzesnovelle. Stärkung des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Sachsen.

Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das »Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz« beschlossen. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt ausdrücklich, dass die Gesetzesnovelle nun zum Abschluss gebracht worden ist.

Im vorliegenden Gesetz sind zahlreiche Punkte enthalten die dem DRK wichtig sind und bisher schmerzlich gefehlt haben. Hierzu gehört die Erweiterung der Qualitätssicherung im Rettungsdienst, die Integration der Psychosozialen Notfallversorgung in den Katastrophenschutz oder die Stärkung der Rolle der DRK Personenauskunftsstellen bei größeren Schadensereignissen.

„Das Gesetz schafft neue Möglichkeitsräume für den Bevölkerungsschutz im Freistaat. Die Bereichsausnahme wird den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger des Rettungsdienstes völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen und die Chance bieten das Gesamtsystem des Bevölkerungsschutzes deutlich zu stärken. Auch die Etablierung von Systemen der Organisierten Ersten Hilfe bietet neue Chancen die Rettungskette im ländlichen Raum zu stärken“, so Dr. Nicole Porzig, Mitglied des Vorstandes bei DRK Landesverband Sachsen e.V.

Wir freuen uns, dass insbesondere im vergangenen Jahr das Ministerium intensiv den Fachaustausch mit uns als Hilfsorganisationen geführt hat und eine Vielzahl unserer Anregungen aufgegriffen wurden. Auch im parlamentarischen Prozess wurde das Gesetz weiter verbessert. Zum Beispiel ist auf diesem Wege die Stärkung von Angeboten der Psychosozialen Notfallversorgung eingeflossen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen weitere Verbesserungsvorschläge hat: „Für uns ist die Aufwertung des Bevölkerungsschutzes in Sachsen mit der Novellierung des SächsBRKG nicht abgeschlossen, sondern es gilt dieses Gesetz nun mit Leben zu füllen und beständig weiter zu entwickeln“, fasst Frau Dr. Porzig die Aufgaben der Zukunft zusammen.

Genau hinzuschauen gilt es wie die Novelle in den Landkreisen und Kommunen umgesetzt wird. Die Gleichstellung der Einsatzkräfte von der DRK-Bergwacht und der Wasserwacht mit den anderen Einheiten im Katastrophenschutz bedeutet noch nicht automatisch eine Verbesserung der Sicherheit in den touristischen Gebieten Sachsens. Viel wird daher in den kommenden Monaten davon abhängen, wie die untergesetzlichen Vorschriften in den Bereichen Rettungsdienst und Katastrophenschutz ausgestaltet werden.

Bilder zur freien Verfügung zum Thema DRK Bergwacht finden Sie hier: https://drk-mediendatenbank.de/

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

DRK Landesverband Sachsen e.V.
Dr. Kai Kranich
Tel.: 0351 - 4678104

E-Mail: k.kranich(at)drksachsen(dot)de

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