Foto vom DRK Gesetz.

Das DRK Gesetz

Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.

Ansprechpartnerin

Frau
Kerstin Börner
Landeskonventionsbeauftragte

lkb(at)drksachsen(dot)de

Abschnitt 1: Deutsches Rotes Kreuz

§1 Rechtsstellung

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist die Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Es beachtet die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

§2 Aufgaben

(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, insbesondere
  1. die Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommens einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen gemäß Artikel 24 des II. Genfer Abkommens
  2. die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung und die Unterstützung der Bundesregierung hierbei
  3. die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros nach Artikel 122 des III. Genfer Abkommens und nach Artikel 136 des IV. Genfer Abkommens,
  4. die Vermittlung von Schriftwechseln unter den Voraussetzungen des Artikels 25 Abs. 2 des IV. Genfer Abkommens und die Wahrnehmung des Suchdienstes gemäß Artikel 26 des IV. Genfer Abkommens und Artikel 33 Abs. 3 sowie Artikel 74 des I. Zusatzprotokolls.
(2) Für die Aufgaben nach Absatz 1 Nr. 3 erhält das Deutsche Rote Kreuz e. V. im Rahmen der im Bundeshaushaltsplan jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen gemäß § 44 der Bundeshaushaltsordnung und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und Nebenbestimmungen. (3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

§3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen

Das Recht auf Verwendung des Zeichens "Rotes Kreuz auf weißem Grund" und der Bezeichnungen "Rotes Kreuz" und "Genfer Kreuz" steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu. Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach Satz 1 in Frage zu stellen. Die Rechte anderer Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bleiben unberührt.

Abschnitt 2: Andere freiwillige Hilfsgesellschaften

§4 Rechtsstellung

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne des Artikels 26 des I. Genfer Abkommen.

§5 Aufgaben

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. sind zur Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ermächtigt. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. und der Malteser Hilfsdienst e. V. nehmen ferner die ihnen durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz (DRK-Gesetz) vom 5. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2346), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 1 G v. 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626).

Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/drkg_2008/ [Zugriff am 15.05.2025].

Unser Selbstverständnis

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Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.

Im Style Guide des DRK finden Sie alle Informationen zum Corporate Design – übersichtlich und zum Herunterladen. Dazu gehören nicht nur Richtlinien, sondern auch zahlreiche praktische Materialien: Logos, Vorlagen für Word und PowerPoint und vieles mehr.

Die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes bilden das Fundament unseres Handelns – weltweit und jederzeit. Menschlichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität leiten uns im Einsatz für Menschen in Not. Die Grundsätze stärken den weltweiten Zusammenhalt unserer Bewegung.

Eine Glühbirne wurde in einer Gedankenblase auf eine Schultafel gezeichnet. Das Bild steht symbolisch für Gedanken, Nachdenken oder Überlegen.

Über unser Hinweisgebersystem können alle Mitarbeitenden vertraulich und sicher Verstöße gegen Gesetze oder DRK-Richtlinien melden. Die interne Meldestelle wird extern von advoKIT Rechtsanwälten betrieben – Ihre Identität bleibt geschützt.

Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Im Rahmen des Projekts soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen gestärkt werden.

Viele Helferinnen und Helfer arbeiten in einer Zeltstadt für geflüchtete Menschen.

Das Komplexe Hilfeleistungssystem umfasst die vielseitigen Aufgabenfelder des Deutschen Roten Kreuzes. Das Gesamtpotenzial an Ressourcen und Fähigkeiten umfasst dabei etwa 140 verschiedene Tätigkeitsfelder.

Wir vom DRK sind Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not.

DQS-Logo

Für das DRK in Sachsen ist die Arbeit nach einem einheitlichen Managementsystem selbstverständlich.

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Die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes bilden das Fundament unseres Handelns – weltweit und jederzeit. Menschlichkeit, Unparteilichkeit und Neutralität leiten uns im Einsatz für Menschen in Not. Die Grundsätze stärken den weltweiten Zusammenhalt unserer Bewegung.

Eine Glühbirne wurde in einer Gedankenblase auf eine Schultafel gezeichnet. Das Bild steht symbolisch für Gedanken, Nachdenken oder Überlegen.

Über unser Hinweisgebersystem können alle Mitarbeitenden vertraulich und sicher Verstöße gegen Gesetze oder DRK-Richtlinien melden. Die interne Meldestelle wird extern von advoKIT Rechtsanwälten betrieben – Ihre Identität bleibt geschützt.

Die Verbreitung der Regeln des humanitären Völkerrechts und der Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist eine der Hauptaufgaben der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Im Rahmen des Projekts soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen gestärkt werden.

Viele Helferinnen und Helfer arbeiten in einer Zeltstadt für geflüchtete Menschen.

Das Komplexe Hilfeleistungssystem umfasst die vielseitigen Aufgabenfelder des Deutschen Roten Kreuzes. Das Gesamtpotenzial an Ressourcen und Fähigkeiten umfasst dabei etwa 140 verschiedene Tätigkeitsfelder.

Wir vom DRK sind Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, die Opfern von Konflikten und Katastrophen sowie anderen hilfsbedürftigen Menschen unterschiedslos Hilfe gewährt, allein nach dem Maß ihrer Not.

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