Unzulässige Kriegsmethoden
Zu den im humanitären Völkerrecht untersagten Methoden gehören unter anderem die Anwendung von Heimtücke sowie der Missbrauch von geschützten oder nationalen Kennzeichen. Auch die Anweisung, keine Gefangenen zu machen, oder Gewaltanwendung gegenüber kampfunfähigen Gegnern sind verboten. Repressalien gegen geschützte Personen und das Aushungern der Zivilbevölkerung stellen ebenfalls einen Verstoß dar.
Geschützte Personengruppen
Die Genfer Abkommen und ihre drei Zusatzprotokolle gewähren Schutz für Zivilpersonen während bewaffneter Konflikte, ebenso wie für medizinisches und religiöses Personal im Dienst. Auch Gegner, die nicht mehr kampffähig sind – sei es durch Krankheit, Verwundung oder Schiffbruch – sowie Kriegsgefangene stehen unter besonderem Schutz.
Schutz von Journalisten
Eine angemessene Berichterstattung durch Medien ist für das Verständnis von Kriegssituationen unabdingbar. Das bedeutet oft, dass sich Journalisten in gefährliche Situationen begeben müssen. Die Genfer Abkommen definieren Journalisten eindeutig als Zivilpersonen, und dieser Status wurde 1977 im ersten Zusatzprotokoll noch einmal ausdrücklich bekräftigt.
Verbotene Waffen
Das humanitäre Völkerrecht verbietet den Einsatz von Waffen, die unnötiges Leiden oder übermäßige Verletzungen hervorrufen. Zudem sind Waffen untersagt, die keine klare Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen ermöglichen. Auch solche, die ausgedehnte, langanhaltende und schwerwiegende Schäden an der natürlichen Umwelt verursachen und dadurch die Lebensgrundlagen der Menschen gefährden, sind verboten – ein Beispiel hierfür sind Streubomben.
Schutzzeichen
Anerkannte Schutzzeichen kennzeichnen Personen und Gegenstände, die im Rahmen der Genfer Abkommen neutral agieren – etwa zur Bergung und Versorgung von Verwundeten. Sie sollen Kombattanten davon abhalten, diese anzugreifen. Zu den anerkannten Schutzzeichen gehören das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und, historisch, der Rote Löwe mit roter Sonne. Im dritten Zusatzprotokoll von 2005 wurde zudem der Rote Kristall als weiteres Schutzzeichen eingeführt.
Minimalstandard der Behandlung
Gemäß den Genfer Abkommen sind geschützte Personen unter allen Umständen mit Menschlichkeit zu behandeln, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion oder Geschlecht. Tötung, Verstümmelung, Vergewaltigung, Folter, Geiselnahme sowie jede entwürdigende Behandlung sind strikt untersagt. Verurteilungen dürfen nur durch ordentliche Gerichte erfolgen, wobei grundlegende rechtsstaatliche Garantien zu beachten sind. Verwundete und Kranke sind zu bergen und medizinisch zu versorgen.
Grundprinzipien des humanitären Völkerrechts
In bewaffneten Konflikten ist die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie zwischen militärischen und zivilen Objekten fundamental. Ebenso verlangt das humanitäre Völkerrecht die Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel und Methoden im Verhältnis zum angestrebten militärischen Nutzen. Zudem sind umfassende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um zivile Personen und Einrichtungen zu schützen.