Ein rotes Kreuz ist auf einer weißen Fläche gedruckt. Auf dem Kreuz liegen viele kleine Puzzleteile. Sie sollen das komplexe Zusammenwirken des DRK symbolisieren.

Komplexes Hilfeleistungssystem

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die gesetzlich anerkannte Nationale Rotkreuz-Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Als solche hat es die Aufgabe, das Recht und die Pflicht, sich mit seinem gesamten Potenzial auf den Schutz der Bevölkerung bei Katastrophen, Krisen und bewaffneten Konflikten vorzubereiten und an deren Bewältigung im Rahmen des Bevölkerungsschutzes mitzuwirken. Diese Aufgabe ist in der verbandlichen Strategie des „Komplexen Hilfeleistungssystems (KHS)“ zusammengefasst.

Das Komplexe Hilfeleistungssystem umfasst all die vielseitigen Aufgabenfelder des Deutschen Roten Kreuzes. Das Gesamtpotenzial an Ressourcen und Fähigkeiten umfasst dabei etwa 140 verschiedene Tätigkeitsfelder. Die Bandbreite der rund 140 Tätigkeitsfelder geht von Altenpflege, Behindertenhilfe, über Sanitäts- und Rettungsdienst bis hin zu Krankenhäusern und Kindertageseinrichtungen. Im komplexen Hilfeleistungssystem werden all diese Tätigkeitsfelder miteinander vernetzt, um in Krisensituationen und bei Katastrophen auf ein flexibles und belastbares System an Unterstützungsleistungen unter einer einheitlichen Führung zurückgreifen zu können und die Betroffenen vor Ort bestmöglich zu unterstützen.

Katastrophenschutz

Wirbelstürme, Erdbeben oder Fluten können sehr schnell die Existenz tausender Menschen bedrohen oder gar auslöschen. Die Verluste und Schäden sind oft enorm, deshalb ist das Rote Kreuz im Falle einer eintretenden Katastrophe so schnell wie möglich vor Ort, um seiner Kernaufgabe - der Hilfe der betroffenen Bevölkerung allein nach dem Maß der Not - optimal nachzukommen.

Hilfe weltweit

Das Rote Kreuz hilft Menschen, die in Not geraten sind. Ob bei Naturkatastrophen oder bewaffneten Konflikten. Epidemien und Hungersnöte bedrohen besonders das Leben ärmerer und schutzloser Menschen. Sie zu unterstützen, ist für das Deutsche Rote Kreuz daher eine wichtige Aufgabe. Bei bewaffneten Konflikten leidet vor allem die Zivilbevölkerung. Hier können wir, gemeinsam mit unseren Partnern, beispielsweise mit medizinischer Versorgung, Notunterkünften und Nahrungsmitteln helfen, insbesondere aufgrund unserer Neutralität und Unparteilichkeit.

Als HELFENDE Organisation greift das DRK auf ein System mit vielen Spezialisten zurück, die auch zu Aufgaben im internationalen Bereich herangezogen werden können. Hierzu durchlaufen die von den Landesverbänden gemeldete Rotkreuz-Einsatzkräfte Trainingsprogramme wie das "EU Civil Protection Mechanism"-Programm oder das "GRC Emergency Response Training Program".

Komplexes Hilfeleistungssystem im Einsatz

Flüchtlingshilfe 2015 bis 2017

Die Stärken des Komplexen Hilfeleistungssystem hat das DRK während der intensiven Zeit der Flüchtlingshilfe unter Beweis gestellt. Innerhalb weniger Stunden musste eine weit über die bis dahin vorhandenen Planungen hinausgehende Anzahl von betroffenen Menschen betreut und untergebracht werden.


Eine Voraussetzung dafür war das enge Ineinandergreifen aller Ressourcen und Fähigkeiten des Deutschen Roten Kreuzes. Von Campbau über Verpflegung, Betreuung, Dolmetschen bis hin zu allgemeiner Logistik – ein umfangreiches Aufgabenpaket, das zwischen den Ehren- und Hauptamtlichen sowie den zahlreichen ungebundenen Helferinnen und Helfern koordiniert wurde. Eine Herausforderung, die das DRK nur gemeinsam mit dem Technischen Hilfswerk und der Bundeswehr meistern konnte.

Vollständige Biografie - Marie Simon

Die Sorbin, geboren am 26. August 1824 in Doberschau bei Bautzen, wächst auf dem Hofgut ihres Großvaters auf. Als Jugendliche bringt sie sich selbst pflegerische Kenntnisse bei und hospitiert im Diakonissenkrankenhaus in Dresden und in der Universitätsklinik in Leipzig. Mit 22 Jahren zieht sie nach Dresden, heiratet dort 1846 und führt mit ihrem Ehemann Friedrich Anton am Altmarkt 26 ein Spitzen- und Weißwarengeschäft.

Während des deutsch-österreichischen Krieges im Sommer 1866 sucht Marie Simon die Schlachtfelder in Böhmen auf, wo sie hunderte von Verwundeten völlig unversorgt vorfindet. Zurück in Dresden wird sie von dem gerade 5 Wochen zuvor gegründeten „Internationalen Verein zur Pflege im Kriege verwundeter und kranker Soldaten für das Königreich Sachsen“ beauftragt, Hilfe zu organisieren. Mit Rotkreuz-Armbinde und großen Mengen Verbandsmaterial kehrt sie nach Böhmen zurück, um verwundete und kranke Soldaten zu versorgen. Sie organisiert den Rücktransport der Verwundeten in die Heimat und setzt dabei durch, dass auch die preußischen Verwundeten, die auf der gegnerischen Seite gekämpft hatten, mitgenommen werden.

Kronprinzessin Carola von Sachsen beruft Marie Simon als einzige Bürgerliche in das Direktorium des im September 1867 gegründeten Albertvereins. Ihre Aufgabe ist dort die Ausbildung der Krankenpflegerinnen und die Leitung der Armenkrankenpflege.
Der nächste Einsatz kommt im deutsch-französischen Krieg 1870/71. Sie arbeitet 7 Monate lang ohne Unterbrechung als Krankenschwester und Lazarettköchin und leitet den Einsatz der Albertinerinnen. Wohl nicht ohne Grund ist sie zu Beginn des Einsatzes angewiesen worden, nichts eigenmächtig zu unternehmen. Dazu schreibt sie einer Freundin: „Aber ich nehme es nicht so streng, und werde nicht müßige Zuschauerin bleiben, so es zu handeln gilt …“ Mit dieser menschenfreundlichen Haltung und ihrer unparteilichen und resoluten Tatkraft ist sie erfolgreich und tut viel mehr, als nur ihre Aufgabe zu erfüllen. Ihre unerschrockenen Taten werden verbreitet und bewundert; Zeitgenossen nennen sie „Mutter Simon“ und „la Nightingale allemande“.


Ihre Erlebnisse als leidenschaftliche Krankenpflegerin, ihre Erfahrungen und ihr fachliches Wissen veröffentlicht sie in einem Buch mit Briefen und Tagebucheintragungen und in einem Lehrbuch zur Krankenpflege. Unermüdlich kämpft sie dafür, die Krankenpflege zu professionalisieren und als Beruf für Frauen zu etablieren: ihr Beitrag zur Emanzipation der Frauen. Ihre Streitbarkeit sorgt für Anerkennung und Sympathien, aber auch für Anfeindungen. Menschlichkeit, unparteilich und Internationalität – die elementaren Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung – verwirklicht und verkörpert sie. In der Gründungsphase des Roten Kreuzes beweist sie im Königreich Sachsen den praktischen Nutzen der neuen humanitären Bewegung in der Krankenpflege und bei Hilfsoperationen im Feld.


Für diese beiden Aufgaben, die auch heute die wesentlichen Säulen unserer Arbeit im Roten Kreuz sind, legt sie die Fundamente und konkretisiert so die Ideen Henry Dunants, der sie als „Vorbild der werktätigen Barmherzigkeit“ lobt.
Weil sie mit einfachen Mitteln und freiwilligem Engagement anpackt, um Menschen in Not zu helfen, taugt Marie Simon auch heute als Vorbild für Helferinnen und Helfer im Roten Kreuz.


1872 gründet Marie Simon die „Deutsche Heilstätte für Invalide und Kranke“ in Loschwitz bei Dresden, eine Klinik zur Nachbehandlung von Kriegsbeschädigten, der eine Ausbildungseinrichtung für Krankenpflegerinnen angeschlossen ist ; alles mit eigenen Mitteln und Spenden finanziert. Die Heilstätte existiert bis 1912, wird im 1. Weltkrieg als Lazarett genutzt und ist heute eine Wohnanlage.


Marie Simon ist eine mutige, unerschrockene Frau mit gewaltiger Energie, die sich immer wieder bestimmt und resolut gegen Obrigkeiten durchsetzt, um Verwundeten und Kranken zu helfen. Sie ist berühmt, hochgeachtet und wird vielfach ausgezeichnet; schon 1867 erhält sie während des ersten Kongresses der Genfer Konvention eine Goldmedaille für ihre Verdienste um die Krankenpflege, genauso wie Florence Nightingale.


Am späten Abend des 20. Februar 1877 stirbt Marie Simon an einer Nierenentzündung im Alter von nur 52 Jahren. 

Foto vom DRK Gesetz.

Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.

Foto vom DRK Gesetz.

Aufgrund seiner besonderen Stellung als nationale Hilfsgesellschaft wurden dem DRK Aufgaben übertragen, die der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat aus den Genfer Abkommen erwachsen.

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