Bitte berücksichtigen Sie die folgende, aufgrund der besonderen Haushaltssituation getroffene Ausnahmeregelung:
Ausnahmsweise können Vereinbarungen mit Dienstbeginn zum 01.01.2024 noch im laufenden Monat Januar genehmigt werden, sofern sie fehlerfrei und genehmigungsfähig bis zum 31.01.2024 beim BAFzA eingehen. Sofern die freiwillig dienstleistende Person den BFD vor Erhalt der Bestätigung der BFD-Vereinbarung seitens des BAFzA angetreten hat, so geschieht dies auf eigenes Risiko der Einsatzstelle. Zu beachten sind insbesondere versicherungsrechtliche Aspekte.
Gleiches gilt für Verlängerungen, sofern ein direkter Anschluss an das ursprüngliche Dienstende vom 31.12.2023 zum 01.01.2024 möglich ist.
Quelle: https://www.bundesfreiwilligendienst.de/news-detail-startseite/bearbeitung-von-vereinbarungen-und-verlaengerungen-mit-wirkung-in-2024-wieder-moeglich-585