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Medieninformation - Tarifeinigung für über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Deutschen Roten Kreuz in Sachsen.

Der Arbeitgeberverband des sächsischen Roten Kreuzes hat sich am 19. Juni 2023 mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifabschluss für die Entgeltrunde 2023 bis 2025 vorläufig geeinigt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozial- und Gesundheitsberufen sind bis zu 14% höhere Entgelte möglich.

Die wesentlichen Inhalte des vorläufigen Einigungspapiers sind folgende:

  • Laufzeit der Entgelttabellen vom 01.01.2023 bis 31.12.2025
  • Die Tabellenentgelte der Tariftabellen (inkl. der Ausbildungsentgelte) werden wie folgt erhöht:
    • ab dem 1. Juli 2023 um 2,0 Prozent (nur allg. Tabelle)
    • ab dem 1. Januar 2024 um weitere 3,0 Prozent (alle Tabellen)
    • ab dem 1. Juli 2024 um weitere 4,0 Prozent (alle Tabellen)
    • ab dem 01.Januar 2025 um weitere 5,0 Prozent (alle Tabellen)
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 in Höhe von 2.000,00 Euro (Auszubildende erhalten den hälftigen Betrag, Teilzeit anteilig)
  • Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2024 in Höhe von 1.000,00 Euro (Auszubildende erhalten den hälftigen Betrag, Teilzeit anteilig)

Ein Fahrer im Fahrdienst kommt über die Laufzeit des Tarifvertrages ein Plus von mehr als 14 Prozent. Eine Pflegefachkraft oder ein Notfallsanitäter kommt auf ein Plus von mehr als 12 Prozent.

Der Tarifabschluss stellt für die Arbeitgeber eine Herausforderung dar. Mit der langen Laufzeit von 36 Monaten wurde das wichtige Ziel der Planungssicherheit für die kommende Zeit erreicht. Die Entgelte der Beschäftigten erhöhen sich letztlich erheblich, was wiederum die Attraktivität der Arbeitsplätze wesentlich erhöht. Alles in allem ist dies ein teurer, aber letztlich vertretbarer Kompromiss.

Auch in der letzten Verhandlungsrunde musste seitens des AGV zur Kenntnis genommen werden, dass die Gewerkschaft Verdi weiterhin die Besserstellung von Verdi-Mitgliedern gefordert hat. Dies hat der AGV strikt abgelehnt, da uns alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihren jeweiligen Tätigkeiten gleich viel Wert sind und bleiben. Im Verlaufe der Gespräche hat sich der AGV daher insbesondere für die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für eine langfristige, kontinuierliche und attraktive Vergütungsentwicklung eingesetzt.

Der Tarifvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien bei der Gewerkschaft und dem AGV.

 

Zum Hintergrund:

Der Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V. ist die Arbeitgeberorganisation der sächsischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes in den Bereichen Soziales, Erziehung, Rettungsdienst, Pflege und Gesundheit und schließt Tarifverträge mit der jeweils zuständigen Gewerkschaft. Sie vertritt einen Großteil der Arbeitgeber des DRK in Sachsen und weitere Unternehmen der Sozialwirtschaft mit mehr als 10.000 Beschäftigten.

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:

DRK Landesverband Sachsen e.V.
Dr. Kai Kranich
Tel.: 0351 - 4678104

E-Mail: k.kranich(at)drksachsen(dot)de

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