Zum 150. Jubiläum des Deutschen Roten Kreuzes bildeten 1.800 Ehrenamtliche ein rotes Kreuz vor dem Brandenburger Tor. Das Foto zeigt die formierte Menschenmenge von oben.

Bundesverband des Deutschen Roten Kreuzes

Der Bundesverband ist insbesondere für die Auslandshilfe, den Suchdienst und die politische Vertretung auf Bundesebene sowie innerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zuständig. Die DRK Bundessatzung regelt Aufgaben und Koordination des Bundesverbandes.

Bundesversammlung

Oberster Repräsentant des DRK ist der Präsident, oberstes Beschlussorgan des Bundesverbandes ist die Bundesversammlung, die mindestens einmal pro Jahr tagt. Im März 2009 verabschiedete eine außerordentliche Bundesversammlung eine neue Satzung. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ebenen Bundesverband, Mitgliedsverbände und Kreisverbände/Schwesternschaften neu und legt allen Gliederungen einheitliche Regeln für Wirtschaftsführung, die Handhabung der Gemeinnützigkeit und die Umsetzung von Beschlüssen auf. Sie verpflichtet den Gesamtverband noch deutlicher zu transparenter, sparsamer und wirtschaftlicher Geschäftsführung.

Präsidium

Das ehrenamtliche Präsidium des DRK setzt verbandspolitische Ziele und Impulse und führt Aufsicht über den Vorstand und die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG-Bund). Der hauptamtliche Vorstand des Bundesverbandes führt die Geschäfte und besteht aus dem Vorsitzenden (Generalsekretär) und dem zweiten Vorstandsmitglied.

Präsidialrat

Der Präsidialrat ist das föderative Organ des Deutschen Roten Kreuzes, berät das Präsidium und genehmigt dessen DRK-weit umzusetzende Beschlüsse. Er besteht aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Landesverbände und der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.

Verbandsgeschäftsführung Bund

Die Verbandsgeschäftsführung Bund (VG-Bund) koordiniert die Hauptaufgabenfelder zwischen dem Bundesverband und seinen Mitgliedsverbänden. Hauptaufgabenfelder sind Aufgabenfelder, die bundesweit, flächendeckend und in einheitlicher Qualität erbracht werden sollen. Derzeit sind das Altenhilfe, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz, Kindertagesbetreuung und Erste Hilfe-Programme.
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