Wie man sich leicht vorstellen kann, war diese Übereinkunft von den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs ausgelöst worden. Natürlich gab es bereits vor dem zweiten Weltkrieg internationale Abkommen, welche den rechtlichen Status von Flüchtlingen behandelten. Dennoch war die massenhafte Flucht deutscher Staatsbürger vor der nationalsozialistischen Ideologie einer der wichtigsten Gründe für die Entstehung des Dokuments von 1951. So wurde bereits vor Kriegsbeginn im Jahr 1938 ein internationales Dokument aufgesetzt, welches geflohenen deutschen Bürgern Rechte als Flüchtlinge anerkennt.
Die Verhandlungen von 1951 fanden unter dem Eindruck der schrecklichen Ereignisse der Kriegsjahre statt in denen Menschen auch deshalb ihr Leben verloren, weil sich viele Staaten nicht darauf einigen konnten, in Bezug auf Flüchtlingsfragen zu kooperieren. Dadurch hätte vielleicht mehr Menschen vor dem Nationalsozialismus gerettet werden können.
Ein Flüchtling ist laut Konvention eine Person die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...]“ (Art. 1A Abs. 2).Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Konvention von 1951 war die Anerkennung der Tatsache, dass Menschen durch staatliches Handeln Gefahr an Leib und Leben drohte und sie daher nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden dürfen. Dieser „Grundsatz-der-Nichtzurückweisung“ (engl. Non-Refoulment) ist und bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Konvention.
In unserem Aufenthaltsgesetz wird Menschen, die unter die Definition des Flüchtlings nach Genfer Konvention fallen, ein Bleiberecht zugesichert. Dieser Schutzstatus unterscheidet sich beispielsweise von Menschen die Asylberechtigt sind, weil sie persönlicher verfolgt werden. Die Genfer Konvention ist also in unsere nationalen Gesetze aufgenommen worden, regelt aber nur einen Teil der Zuwanderungsfragen. Das humanitäre Völkerrecht nimmt die Existenz eines Flüchtlings einfach zur Kenntnis, diese sind im bewaffneten Konflikt als geschützte Personen zu behandeln.
In den Rechtsquellen, welche das Herz der Rotkreuzbewegung darstellen, ist die Existenz von Flüchtlingen eine einfache Tatsache. Mit dem Zusatzprotokoll zu den Genfern Konventionen 1977 wurde festgelegt, dass Flüchtlinge zu den Personen gehören die in Kampfhandlungen von Soldaten zu unterscheiden und schutzberechtigt sind. Die Staatengemeinschaft hatte erkannt, dass die Zivilbevölkerung im Krieg besonderen Schutz bedurfte und versucht so übermäßiges Leid im Krieg zu vermeiden.
Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen lag die Zahl der Flüchtlinge im Jahr 2020 die bei 20,7 Millionen. Damit wuchs die Zahl im Vergleich zum Vorjahr trotz der Covid-19 Pandemie. Insgesamt stieg die Zahl der Menschen die dazu gezwungen waren ihr Zuhause zu verlassen auf über 80 Millionen. 2010 waren es noch über 40 Millionen Menschen. Die GFK verbietet keinem Staat, seine eigenen Bürger zu verfolgen und zu vertreiben und sie legt keine faire Lastenverteilung unter den Staaten fest. Trotz dieser Probleme streben die Flüchtlingsorganisationen nicht an, dass die GFK neu verhandelt wird: das Ergebnis wäre mit Sicherheit ein schlechterer Schutz der Flüchtlinge.