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Coronavirus-Schutzimpfung: Anträge auf Einzelfall-Priorisierung können beim Sozialministerium gestellt werden

Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei der Einzelfallstelle ihres Bundeslandes auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor.

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