Notfallsanitäterinnen und -sanitäter erreichen den Einsatzort meist vor dem Notarzt und müssen in lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu retten. Damit setzen sie sich jedoch der Gefahr aus, sich strafbar zu machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten sind aufgrund des Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt.
Das DRK hatte deshalb Änderungen des Notfallsanitätergesetzes im Rahmen des MTA-Reform-Gesetzes gefordert. In der geänderten Fassung des Gesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes heilkundliche Maßnahmen nun eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern.
„Bei einem solchen Notfalleinsatz kommt es auf jede Minute an, um das Leben von Patienten zu retten. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter werden durch ihre Berufsausbildung hierzu umfassend qualifiziert. Deshalb sind wir froh, dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft“, sagt DRK-Präsidentin Hasselfeldt.