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Neue Richtlinie für Katastrophenschutz

Wichtig und richtig: Das DRK als Träger von Katastrophenschutzeinheiten kann fortan Fördermittel selbst beantragen.

Für die sächsischen Hilfsorganisationen und das Deutsche Rote Kreuz war es eine wichtige Forderung: Auch die Hilfsorganisationen sollten Fördermittel beantragen können für Baumaßnahmen zur Unterbringung der Katastrophenschutzeinheiten. Die Helferinitiative #Status6 setzte sich dafür öffentlichkeitswirksam ein.

Mit dieser neuen Regelung wird eine wichtige Lücke geschlossen, weil viele Gebäude, in denen die Einheiten untergebracht sind, eben nicht Eigentum der Landkreise sind, sondern den Hilfsorganisationen selbst oder Dritten gehören. Damit waren die Fördersummen zwar vorhanden, konnten aber nicht abgerufen werden.

Unser Dank gilt denen, die sich für die neue Regelung stark gemacht haben. Neben #Status6 waren das auch die Abgeordneten des Sächsischen Landtages und natürlich das Sächsische Innenministerium.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie in der Pressemitteilung des Sächsischen Innenministeriums unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038458.

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