„Grundsätzlich begrüßen wir jede Erhöhung der Entgelte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das konkrete Vorhaben der Bundesregierung jedoch treibt das aktuelle Finanzierungsmodell für Arbeitsentgelte der Werkstätten und das geltende #Solidaritätsprinzip bis an seine Grenzen.“ so Michael Druch (Werkstattleiter der Werkstatt für Behinderte Menschen in Meißen) in einem Schreiben an die Beschäftigten, Eltern und Betreuenden.
Sollte das neue Gesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. August 2019 in Kraft treten, wäre eine Refinanzierung nur schwer möglich. Allein für die DRK Einrichtung in Meißen müssten sich die wirtschaftlichen Überschüsse um über 40% erhöhen, um die volle Entgeltsteigerung weitergeben zu können. Die Bundesregierung hat übersehen, dass eine Erhöhung des Ausbildungsgeldes gekoppelt ist an den Grundbetrag, den jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte in einer Behindertenwerkstatt erhält.
Dieser Grundbetrag, ebenso wie ein leistungsabhängiger Steigerungsbetrag, müssen aber aus dem wirtschaftlichen Erfolg der Werkstatt eigenständig erwirtschaftet werden. Vielen sächsischen Werkstätten für behinderte Menschen würde dieses neue Gesetz binnen Wochen den Boden unter den Füßen wegziehen.