Der für eine überwiegende Zahl der sächsischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes zuständige Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di verständigen sich nach langen Verhandlungen nunmehr auf einen gemeinsamen Tarifvertrag.
Demnach steigen noch in diesem Jahr die Gehälter der davon umfassten Mitarbeitenden um mindestens 3,8 Prozent. Mit der Überleitung in den neuen Tarifvertrag können Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen schrittweise bis zu 10 Prozent mehr Gehalt erhalten.
Zahlreiche weitere Verbesserungen sollen die Attraktivität des Deutschen Roten Kreuz als Arbeitgeber steigern. So können sich die Beschäftigten von nun an auf eine garantierte Jahressonderzahlung, verbesserte Zulagen, günstigere Regelungen zur Arbeitszeit oder zusätzlichen Urlaub freuen.
Der Tarifabschluss orientiert sich auch an den Tarifbedingungen im öffentlichen Dienst. Im direkten Vergleich zum öffentlichen Dienst erreicht der Tarifvertrag ein Gehaltsniveau von bis zu 97 Prozent.
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Neue Entgelte können bereits in einem Jahr verhandelt werden.
Die Tarifverhandlungen dauerten fast zwei Jahre, bevor sich die Tarifparteien auf diesen Tarifvertrag einigen konnten. Dies ist den ungewöhnlichen Umständen geschuldet, unter denen pandemiebedingt verhandelt werden musste. Zum anderen wurde ein komplett neues Tarifwerk geschaffen. Allein der enorme Umfang des Tarifvertrages von 115 Seiten macht deutlich, dass kaum ein Thema in den Verhandlungen ausgelassen wurde.
Beide Seiten sind insgesamt zufrieden mit dem Ergebnis. Man habe teils sehr schwierige Gespräche mit einem nicht selten zähen Verhandlungsverlauf erlebt. Am Ende ist es beiden Seiten gelungen sich weitgehend an das Vergütungsniveau des TVöD anzunähern und dabei die Besonderheiten der Refinanzierungsbedingungen des Wohlfahrtsverbandes DRK zu beachten. Doch man habe neben einigen hart erstrittenen Kompromissen überwiegend eine belastbare Basis für weiterhin gute und attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen und etliche Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgesetzt. Beide Seiten betonen, dass insgesamt ein moderner und attraktiver Tarifvertrag gelungen ist.
Die im Geltungsbereich des Tarifvertrages befindlichen DRK-Arbeitgeber beschäftigen etwa 10.000 Mitarbeitende in den Bereichen Soziales, Erziehung, Rettungsdienst, Pflege und Gesundheit. Unmittelbar und zwingend Anwendung findet dieser Tarifvertrag rechtlich auf DRK-Beschäftigte, die Mitglied in der Gewerkschaft ver.di sind. Alle anderen Beschäftigten sollen neue Arbeitsverträge mit Bezug auf den neuen Tarifvertrag erhalten.