Das Kabinett hat am heutigen Dienstag die novellierte Richtlinie für die Zuwendungen im Katastrophenschutz verabschiedet. Damit ist sie dem Wunsch sowohl der ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz wie auch dem Parlament gefolgt. 2,1 Millionen Euro an Fördermitteln können jetzt rechtssicher ausgezahlt werden.
„Es ist ein sehnlichst erwartetes Signal gegenüber unserem Ehrenamt“, sagt Rüdiger Unger, Vorsitzender des Vorstandes des DRK Landesverband Sachsen e.V. Es zeigt, dass nach den vielen lobenden Worten für das Engagement, auf politischer Ebene gehandelt wird. Dieser Wille im Parlament, wie auch in der Regierungskoalition, muss genutzt werden, um den Katastrophenschutz weiter zukunftsfest zu gestalten.
Für die Helfer im Katastrophenschutz bleiben weiter wichtige Forderungen offen. „Wir erwarten in der nächsten Legislaturperiode eine Novellierung und Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz der Helfer im Katastrophenschutz. Die Gleichstellung aller Einsatzkräfte, egal ob Freiwillige Feuerwehr oder Hilfsorganisationen, gehört in das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG).
Dazu ist eine grundlegende Diskussion über die zukünftige Ausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Sachsen im Sinne eines umfassenden Bevölkerungsschutzes dringend erforderlich“, so Rüdiger Unger weiter. „Keiner will mit dem Katastrophenschutz Geld verdienen. Keiner will ein Bürokratiemonster schaffen. Niemand will das Ehrenamt gängeln. Wir wollen auch zukünftig unseren Beitrag leisten. Wir stehen als Gesprächspartner zur Verfügung,“ machte Rüdiger Unger deutlich.
Das Deutsche Rote Kreuz in Sachsen unterstützt damit weiter die Forderungen der organisationsübergreifenden Helferinitiative #Status6.