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Sächsische Vorreiterrolle: Psychosoziale Akuthilfe bei Großschadenslagen erstmals mit einheitlicher Rahmenempfehlung

Am 19. Juli 2014 verloren bei einem verheerenden Busunfall auf der Autobahn 4 bei Dresden elf Menschen ihr Leben. Ein dramatischer Einschnitt in das Leben aller Betroffenen. Darüber hinaus ein Großeinsatz (auch) für die Einsatzkräfte der Krisenintervention & Notfallseelsorge. Auf den Tag genau 7 Jahre später stellen der Landesverband Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Sachsen e. V. die gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und der sächsischen Polizei erarbeiteten und bundesweit beispielgebenden Sächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen vor. Diese wird von allen sächsischen Hilfsorganisationen - Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Johanniter Unfallhilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) - und dem Landesfeuerwehrverband mitgetragen.

Massenpanik bei der Love-Parade in Düsseldorf, Terroranschlag in Hanau, Amoklauf im Erfurter Gymnasium, Busunfall auf der A4: dramatische Ereignisse, deren Ausmaß selbst Unbeteiligte fassungslos machen. Welches Leid Involvierte und Betroffene in solchen Extremsituationen erfahren, ist kaum vorstellbar. Darum ist die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) für direkt oder indirekt von einem Notfallgeschehen betroffene Menschen inzwischen elementarer Bestandteil der Bewältigung von Großschadensereignissen.

Die Ereignisse vom 19. Juli 2014 haben gezeigt: Die Psychosoziale Versorgung für direkt oder indirekt von einem Notfallgeschehen betrof­fenen Menschen darf nicht dem Zufall über­lassen werden, und sie darf auch nicht vom individuellen situativen Engagement einzelner Akteure abhängig sein. Unverzichtbar sind vielmehr Strukturen und Prozessbeschrei­bungen – und diese sollten flächendeckend möglichst einheitlich sein.

Vor genau diesem Hintergrund sind die Sächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen in mehrfacher Hinsicht ein Meilenstein, denn ein vergleichbares Werk gibt es bislang in keinem anderen Bundesland!

„Besonders hervorzuheben ist, dass in den nunmehr vorliegenden Empfehlungen mehrere Schnittstellen in den Blick genommen worden sind. So wird beispielsweise auf die Abstimmung zwischen der Psychosozialen Akuthilfe für Betroffene und den Verantwortlichen für weiterführende, mittel- und längerfristige Versorgungsangebote hingewiesen. Auch die „Passung“ zu Konzepten und zur Terminologie der polizeilichen Gefahrenabwehr wurde beachtet. Dabei sind die Hinweise einerseits so detailliert, dass Einsatz- und Führungskräften im gesamten Bundesland zukünftig eine sehr klare Orientierungs- und Entscheidungshilfe gegeben wird. Andererseits sind immer noch gewisse Ausgestaltungsspielräume enthalten, um auf etwaige Besonderheiten in einzelnen Gebietskörperschaften oder speziellen Einsatzlagen angemessen reagieren zu können.“ konstatiert Prof. Dr. Harald Karutz, Professor für Notfall- und Rettungsmanagement an der Medical School Hamburg. „Der Freistaat Sachsen ist damit definitiv in einer Vorreiterrolle!“ hebt er den Stellenwert dieser bundesweit einzigartigen Rahmenempfehlungen hervor.

„Gleichwohl ist allen am Entwicklungsprozess Beteiligten bewusst, dass mit der vorliegenden Rahmenempfehlung zwar ein gutes Fundament geschaffen wurde, eine Weiterentwicklung anhand aktueller Evaluationen und künftiger Forschungsergebnisse aber unerlässlich ist“, so Tom Gehre, Vorsitzendes des Landesverband PSNV Sachsen e. V.

Innocent Töpper, Fachberater für Psychosoziales Krisenmanagement im DRK Sachsen und Projektinitiator, verweist insbesondere auf den großen Mehrwert für Betroffene: „Kernelement dieser Empfehlungen ist die Einrichtung von so genannten ´Betroffenen-Informationszentren´ um eine möglichst große Anzahl an Menschen professionell und zeitgleich betreuen zu können. Die nun vorliegenden und auf breitem Konsens basierendenSächsischen Rahmenempfehlungen zur Psychosozialen Notfallversorgung in größeren Schadenslagen bieten eine bis dato einzigartige Einsatzgrundlage mit klaren Handlungsanweisungen und Rahmenbedingungen für Einsatzkräfte und schafft damit eine wichtige Voraussetzung für umfassende Hilfe für Betroffene.“

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