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Medieninformation - Tarifrunde 2023: Forderungen der Gewerkschaft dürfen Arbeitgeber nicht überlasten.

In nächster Zeit wird der Tarifpartner ver.di sein Forderungspaket für die Tarifrunde beschließen und erklären. Der für eine überwiegende Zahl der sächsischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes zuständige Arbeitgeberverband Wohlfahrt- und Gesundheitsdienste e.V. erklärt sehr deutlich, dass die Forderungen der Gewerkschaften in der anstehenden Tarifrunde die Mitgliedsverbände nicht überlasten dürfen

Rüdiger Neumann, Vorsitzender des AGV, dazu: „Die Mitgliedsverbändestehen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Krieges gegen die Ukraine unter enormen finanziellen Druck. Die Unsicherheiten sind bei den Beschäftigten und den Arbeitgebern groß. Beide Seiten sind von den Teuerungen und der Inflation gleichermaßen betroffen. Es ist daher zwingend, dass die Tarifvertragsparteien in der anstehenden Tarifrunde gemeinsam an einem Strang ziehen. Wir stehen vor der Bewältigung einer Vielzahl an Herausforderungen, die es so konzentriert bislang nicht gegeben hat. Daher appellieren wir an die Gewerkschaft, bei ihrer Forderungsfindung maßvoll zu sein und die schwierige Situation unserer Arbeitgeber angemessen zu berücksichtigen.“
 
Stark gestiegene Kosten für Energie und Wärme belasten nicht nur Privatpersonen, sondern auch soziale Dienstleister. Die Preissteigerungen haben ein bisher nicht erlebtes Niveau erreicht. So sind erhebliche Kostensteigerungen auch für Lebensmittel und Dienstleistungen (z.B. Wäschereien) derzeit zu verzeichnen. Unklar ist bislang, wie sich die aktuell spürbare Inflation weiterentwickeln wird. 
 
Seit Beginn des Jahres 2021 wurde die Einführung neuer tariflicher Regelungen realisiert und wesentlich mehr Gehalt ausbezahlt. Dabei liegen die seit Beginn des Jahres 2021 bis Mitte 2022 erfolgten individuellen Gehaltssteigerungsraten erfahrungsgemäß zwischen ca. 8 und 15%. In der Spitze liegen die Steigerungen im Einzelfall noch viel höher, was von den individuellen Rahmenbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt. Zum 1. Juli sind die Gehälter der ca. 10.000 Beschäftigen, die in der sächsischen Arbeitgeberorganisation des DRK vereint sind, erneut gestiegen. Nicht eingerechnet sind hier zusätzliche variable Gehaltsbestandteile wie z.B. Schichtzulagen und Jahressonderzahlungen.
 
Dank der hohen Tarifbindung im Verband können Beschäftigte in den verschiedenen Bereichen der sozialen Berufe auf eine geregelte Arbeitszeit, eine faire und zuverlässige Bezahlung sowie tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen zählen. Darüber hinaus sprechen eine betriebliche Altersversorgung, eine tarifliche Jahressonderzahlung und in Krisenzeiten sichere Arbeitsplätze für die Attraktivität von Sozial- und Gesundheitsberufen. Rüdiger Neumann: „Dass das so bleibt, wird die gemeinsame Aufgabe der Sozialpartner in der kommenden Tarifrunde sein. Die positiven Entwicklungen, die gemeinsam mit ver.di gestaltet wurden, stehen auf der Habenseite und zeigen, dass sich die Arbeitgeber bewusst sind, wo der Schuh bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drückt. Wir sind uns der Leistung der Beschäftigten in diesen besonderen Zeiten bewusst und wollen und werden unserer Aufgabe als Verantwortungsgemeinschaft weiterhin gerecht werden.“
 
Die Arbeitgeberorganisation der sächsischen Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Bereichen Soziales, Erziehung, Rettungsdienst, Pflege und Gesundheit und schließt Tarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft. Sie vertritt 71 Arbeitgeber der Sozialwirtschaft mit mehr als 10.000 Beschäftigten.
 

Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an:
DRK Landesverband Sachsen e.V.

Dr. Kai Kranich
E-Mail: k.kranich(at)drksachsen(dot)de

Bilder zur Veröffentlichung finden Sie hier: DRK-Mediendatenbank - Recherche
 

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