In Sachsen sind stationäre Pflegeinrichtungen im Moment verpflichtet, Tests für Besuchende vorzuhalten und diese vorm Betreten durchzuführen. Einlass erhalten nur jene Personen, die vor Ort negativ getestet werden oder bereits ein entsprechendes Testergebnis vorweisen können. „Neben dem hohen organisatorischen Aufwand stellt vor allem die dafür notwendige Zeit eine zusätzliche Belastung des Pflegepersonals dar. Einrichtungen führen monatlich mitunter mehrere tausend Tests durch. Zudem besteht die Verpflichtung, die Testkapazitäten rund um die Uhr vorzuhalten“, erläutert Michael Richter, amtierender Liga-Vorsitzender und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen.
„Corona-Selbsttests und kostenfreie Bürgertestungen in Testzentren haben sich mittlerweile etabliert. Immer mehr davon öffnen. Um die Belastung des Pflegepersonals zu senken und wieder mehr Zeit für pflegerische Aufgaben zu schaffen, sollte die Testdurchführungspflicht für die Einrichtungen demnach aufgehoben werden“, fordert der Liga-Vorsitzende.
Der Nachweis eines negativen Testergebnisses sollte an Werktagen künftig allein durch die Besuchenden erbracht werden. Testungen vor Ort durch das Pflegepersonal würden nur noch für das Personal, die Bewohnenden und nur in Ausnahmefällen oder an Sonn-/Feiertagen für Besuchende stattfinden. Dadurch würde auch der sprichwörtliche Flaschenhals, den die Testungen vor Ort hinsichtlich der Anzahl der möglichen Besuchenden bilden, wegfallen. Es könnten sich wieder mehr Angehörige und Pflegebedürftige sehen.
Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege fordert den Freistaat auf, die aktuelle Testverordnung endlich anzupassen und somit wenigstens eine kleine Entlastung des stationären Pflegepersonals zu ermöglichen. Michael Richter betont: „Das Personal ist so schon an seinen Grenzen. Jeder noch so kleine Schritt, die coronabedingten Zusatzbelastungen abzubauen, muss wahrgenommen werden. Die Verantwortung für den Nachweis eines negativen Testergebnisses an dieser Stelle auf die Bürger*innen zu übertragen, ist einer davon.“
Zur Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen gehören der Landesverband der Arbeiterwohlfahrt in Sachsen, der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, der Caritasverband für die Diözese Görlitz, das Diakonische Werk Sachsen, der Deutsche Rote Kreuz Landesverband Sachsen, der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen und der Landesverband der jüdischen Gemeinden in Sachsen.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen beschäftigen insgesamt mehr als 100.000 Mitarbeitende. Unter ihrem Dach befinden sich rund 500 stationäre Pflegeeinrichtungen. Das entspricht etwa 50 Prozent der Einrichtungen im Freistaat. Der Liga-Vorsitz wechselt alle zwei Jahre und liegt 2020/21 in der Hand des Paritätischen Sachsen.