Dem vorausgegangen war ein jahrelanges Ringen für die Helfergleichstellung unterhalb der Katastrophenschwelle. Bei großen Bränden oder Evakuierungen standen die ehrenamtlichen Einheiten des Deutschen Roten Kreuzes und anderer Hilfsorganisationen gemeinsam mit den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerkes. Jedoch erfuhren Sie im Nachgang durch Behörden nicht immer die gleiche Behandlung. Wurden die ehrenamtlichen Kräfte von ihren Arbeitsplätzen zum Einsatz gerufen oder brauchten nach einem nächtlichen Alarm am nächsten Morgen Erholungszeit, waren Freistellung und Entgeltfortzahlung Auslegungssache der alarmierenden Behörden. Für Ehrenamtliche wie Arbeitgeber immer aufs Neue ein Nervenkrieg und unzumutbar.
„Der Erlass geht so weit wie wir es in all unseren Gesprächen immer gefordert haben“, sagt auch Markus Kremser, Initiator der Helferinitiative #status6 I Helfergleichstellung in Sachsen in einem Beitrag auf Facebook. Er sieht die Klarstellung des SMI als Zwischenschritt. Nachholbedarf reklamiert er in der Bereitstellung von Mittel für die Unterbringung der Katastrophenschutzeinheiten. Auch Frau Dr. Porzig mahnt weiteren Verbesserungsbedarf an. So sind die Einsätze der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) wie z. B. nach dem Busunglück in Münchberg 2017, noch keine Leistung gemäß SächsBRKG. Eine Regelung für die Einsätze der Rettungshundestaffeln, die überwiegend von der Polizei angefordert werden, steht ebenso noch aus.
Daher begrüßt das DRK in Sachsen ausdrücklich, dass im aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, SPD und Bündnis 90 /Die Grünen vom 1. Dezember 2019 eine umfassende Novelle des SächsBRKG und eine Risiko- und Gefahrenanalyse unter Einbeziehung der betroffenen Akteure vorgesehen ist.
Für weitere Informationen und Anfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Kai Kranich unter
0351 - 4678104 oder
k.kranich(at)drksachsen(dot)de.