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Die Dienste werden in den einzelnen Kreisverbänden unterschiedlich organisiert. Bitte erkundigen Sie sich nach den Kosten in Ihrem zuständigen Kreisverband. Dieser kann Sie auch über Möglichkeiten der Kostenübernahme (z. B. durch Sozialamt, Krankenkasse oder Pflegeversicherung) informieren. In bestimmten Fällen werden die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Fahrten übernommen.
Ihr Fahrdienst klärt Sie auch darüber auf, bei welchen Fahrten Sie vorher eine ärztliche Genehmigung (Transportschein) benötigen und welche Fahrten prinzipiell privat berechnet werden müssen.