Pflege zu Hause
Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.
Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?
Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
- Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
- Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
- Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Wo kann ich mehr erfahren?
Wollen Sie mehr dazu wissen?
Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden.
Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflege-berater/ambulante-pflege.html
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Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen (pro Monat, soweit nicht anders angegeben) | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | - | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | - | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
Teilstationäre Pflege | - | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege | - | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% |
Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | ||
Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | ||
Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | ||
Entlastungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Belege | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro |
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr | - | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr | - | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro |
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld ein und gelangen Sie so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.