Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Angebot an junge Menschen, gegen die ein Jugendstraf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sie soll jungen Menschen durch sozialpädagogisch begleitetes Arbeiten Hilfestellungen, Betreuungen und Unterstützung geben, um soziale Konfliktkompetenzen auszubauen.