Pflege-Fachkräfte müssen jedes Jahr 8 Fortbildungs-Stunden machen.
Wer nur halb-tags arbeitet, muss 4 Fortbildungs-Stunden machen.
Das ist in einem Gesetz festgelegt.
Es wird überprüft, ob Pflege-Fachkräfte die Kurse machen.
Die Prüfung macht der medizinische Dienst der Kranken-Kassen (MDK).