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Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, vollstationäre Betreuung für pflegebedürftige Menschen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit oder zur Entlastung pflegender Angehöriger der Fall sein. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse vor, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
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Für Ihre Pflege und Betreuung steht rund um die Uhr ein erfahrenes Team bereit, das sich aus examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern zusammensetzt.
Während Ihres Aufenthaltes bei uns können Sie nicht nur Leistungen aus pflegerischen Bereichen in Anspruch nehmen, sondern beispielsweise auch von unseren Fachdiensten aus der Sozialarbeit profitieren. Hier kann man Sie während Ihres Aufenthaltes über Maßnahmen informieren, die für die Zeit nach einer Krankheit erstrebenswert wären.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können je nach Bedarf auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Ob häusliche Pflege, ambulante oder stationäre Betreuung – die passende Unterstützung hängt von der individuellen Pflegesituation und den persönlichen Lebensumständen ab. Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Hilfe sowie Sachleistungen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
Website Bundesgesundheitsministerium: Leistungen der Pflegeversicherung