Beratung zur Pflegeversicherung

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung? Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: Es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberatung vor Ort unterstützt Sie  dabei, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

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Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent entsprechend Ihres individuellen Hilfebedarfs bzw. des Hilfebedarfs Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gern Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gern zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann zum Beispiel auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Die Pflegeversicherung

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Waschen, Duschen, Zahnpflege), der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, der Mobilität (zum Beispiel An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung verstanden (§ 14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Pflege und Unterstützung: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören zum Beispiel grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege zum Beispiel bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) erfolgt, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.

Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit für pflegende Angehörige um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

Soziale Absicherung von Pflegepersonen umfasst unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege. 

Stationäre Pflege ist eine sinnvolle Alternative, wenn die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist. 

Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

Haben Sie Fragen, zum Beispiel zur Kombination von Leistungen, lassen Sie sich hierzu gern von unserer Pflegeberatung vor Ort informieren.

Pflegeversicherungsleistungen ab 2025

Einen kompakten Überblick über Ihre Leistungsansprüche bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie richtet sich sowohl an Menschen mit Pflegebedarf als auch an Angehörige und alle, die Pflege übernehmen.
 

Zur Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums gelangen Sie hier.

Welche Pflegegrade gibt es?

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können aus verschiedenen Angeboten zur Pflege und Betreuung wählen. Welche Form der Unterstützung am besten passt, hängt vom individuellen Pflegebedarf und den persönlichen Lebensumständen ab. Einen kompakten Überblick über die Leistungsansprüche in der Pflegeversicherung im Jahr 2025 finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. 

Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld ein und gelangen Sie so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.

Angebote für Senioren

Ein Gespräch, liebe Worte, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung bei Formularen und Anträgen. Die Alltagsbegleitung des Roten Kreuzes in Sachsen ist gern mit einem offenen Ohr für Sie da.

Die ambulante Pflege des Roten Kreuzes in Sachsen sorgen dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater des Roten Kreuzes in Sachsen finden die passgenaue Lösung für Ihre persönliche Pflegesituation.

Betreutes Reisen beim Roten Kreuz in Sachsen bringt Sie mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern auch weiterhin an Ihre Traumziele.

Gut versorgt in den eigenen vier Wänden! Das Service-Wohnen des Roten Kreuzes in Sachsen bietet betreutes Wohnen für Senioren.

Eine Betreuerin beugt sich zu einer älteren, sitzenden Demenzpatientin herunter. Die ältere Frau streichelt der Betreuerin über die Wange und lächelt.

Für Menschen mit Demenz bietet das Rote Kreuz in Sachsen zahlreiche Betreuungsangebote. Wir fördern die Fähigkeiten der Senioren.

Eine Person im Vordergrund hält einen vollen Einkaufskorb. Im Hintergrund sieht man einen Gang im Supermarkt.

Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unseres Einkaufsservices kümmern sich um Ihren Einkauf.

Eine junge DRK Mitarbeiterin hält die Hand einer Seniorin. Sie sitzen sich gegenüber, Stirn an Stirn. Die Geste zeigt Vertrauen.

Das Rote Kreuz in Sachsen bietet Entlastung und verschiedene Hilfe für pflegende Angehörige.

Das Essen auf Rädern des Roten Kreuzes in Sachsen liefert Ihr Mittagessen bis an Ihre Haustür.

Bleiben Sie Fit im Alter durch Bewegung mit den Gesundheitsprogrammen des Roten Kreuzes in Sachsen.

Das Rote Kreuz bietet Kurzzeitpflege an. Damit können Pflegebedürftige auf Zeit betreut werden, wenn Angehörige verreisen oder krank werden.

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung.

Frühstück, Spieletreff oder Bewegungsprogramm – die Seniorentreffs des Roten Kreuzes bieten Senioren Freizeitgestaltung und Betreuung. Auch für Menschen mit Demenz.

Eine Hand legt sich beruhigend auf eine andere, faltige Hand. Die Geste drückt Vertrauen und Unterstützung aus.

Die SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Tagsüber können Pflegebedürftige in der Tagespflege betreut werden. Die Tagespflege bietet ihnen Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.

Ein Gespräch, liebe Worte, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung bei Formularen und Anträgen. Die Alltagsbegleitung des Roten Kreuzes in Sachsen ist gern mit einem offenen Ohr für Sie da.

Die ambulante Pflege des Roten Kreuzes in Sachsen sorgen dafür, dass Sie zu Hause in gewohnter Umgebung Hilfe bekommen, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung.

Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater des Roten Kreuzes in Sachsen finden die passgenaue Lösung für Ihre persönliche Pflegesituation.

Betreutes Reisen beim Roten Kreuz in Sachsen bringt Sie mit unseren Reiseleiterinnen und Reiseleitern auch weiterhin an Ihre Traumziele.

Gut versorgt in den eigenen vier Wänden! Das Service-Wohnen des Roten Kreuzes in Sachsen bietet betreutes Wohnen für Senioren.

Eine Betreuerin beugt sich zu einer älteren, sitzenden Demenzpatientin herunter. Die ältere Frau streichelt der Betreuerin über die Wange und lächelt.

Für Menschen mit Demenz bietet das Rote Kreuz in Sachsen zahlreiche Betreuungsangebote. Wir fördern die Fähigkeiten der Senioren.

Eine Person im Vordergrund hält einen vollen Einkaufskorb. Im Hintergrund sieht man einen Gang im Supermarkt.

Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer unseres Einkaufsservices kümmern sich um Ihren Einkauf.

Eine junge DRK Mitarbeiterin hält die Hand einer Seniorin. Sie sitzen sich gegenüber, Stirn an Stirn. Die Geste zeigt Vertrauen.

Das Rote Kreuz in Sachsen bietet Entlastung und verschiedene Hilfe für pflegende Angehörige.

Das Essen auf Rädern des Roten Kreuzes in Sachsen liefert Ihr Mittagessen bis an Ihre Haustür.

Bleiben Sie Fit im Alter durch Bewegung mit den Gesundheitsprogrammen des Roten Kreuzes in Sachsen.

Das Rote Kreuz bietet Kurzzeitpflege an. Damit können Pflegebedürftige auf Zeit betreut werden, wenn Angehörige verreisen oder krank werden.

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung.

Frühstück, Spieletreff oder Bewegungsprogramm – die Seniorentreffs des Roten Kreuzes bieten Senioren Freizeitgestaltung und Betreuung. Auch für Menschen mit Demenz.

Eine Hand legt sich beruhigend auf eine andere, faltige Hand. Die Geste drückt Vertrauen und Unterstützung aus.

Die SAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Tagsüber können Pflegebedürftige in der Tagespflege betreut werden. Die Tagespflege bietet ihnen Abwechslung, neue soziale Kontakte und praktische Fähigkeiten.

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