Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann zum Beispiel auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.
Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen (zum Beispiel Waschen, Duschen, Zahnpflege), der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme, der Mobilität (zum Beispiel An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen) sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung verstanden (§ 14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.
Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören zum Beispiel grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.
Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege zum Beispiel bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.
Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) erfolgt, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.
Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.
Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.
Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.
Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit für pflegende Angehörige um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.
Soziale Absicherung von Pflegepersonen umfasst unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.
Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.
Stationäre Pflege ist eine sinnvolle Alternative, wenn die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich ist.
Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.
Haben Sie Fragen, zum Beispiel zur Kombination von Leistungen, lassen Sie sich hierzu gern von unserer Pflegeberatung vor Ort informieren.
Einen kompakten Überblick über Ihre Leistungsansprüche bietet die Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie richtet sich sowohl an Menschen mit Pflegebedarf als auch an Angehörige und alle, die Pflege übernehmen.
Zur Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums gelangen Sie hier.
Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können aus verschiedenen Angeboten zur Pflege und Betreuung wählen. Welche Form der Unterstützung am besten passt, hängt vom individuellen Pflegebedarf und den persönlichen Lebensumständen ab. Einen kompakten Überblick über die Leistungsansprüche in der Pflegeversicherung im Jahr 2025 finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick