Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Allarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 beilebensbedrohlichen Notfällen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihren Notruf entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Die Notaufnahme/Rettungsstelle ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst, nimmt Patientinnen und Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Sie ist andererseits auch Anlaufstellen für Personen, die auf ärztliche Anweisung eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" überführt. Dieser hat gegenüber dem "alten" "Rettungsassistenten" eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung "Notfallsanitäter" erhalten bei Ihrem Kreisverband.