Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung sind intensive Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebote durch professionelle Fachkräfte.
Ansprechpartnerin
Frau
Silke Hensel
Teamleitung Kinder, Jugend und Familie
Fachberaterin Kindertagesstätten
Tel: 0351 4678-144
Fax: 0351 4678-222
Hilfe für Kinder und Eltern
Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können.
Eltern haben ein Recht auf Hilfen zur Erziehung
Eltern oder andere Personen mit einem Sorgerecht für Kinder und Jugendliche (Großeltern, Pflegeeltern, Vormund) haben laut Kinder- und Jugendhilfegesetz ein gesetzlich verankertes Recht auf eine oder auch mehrere Hilfen zur Erziehung. Bei Erziehungsproblemen oder wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist, können Eltern sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist verpflichtet zu helfen. Junge Volljährige können auch selber zum Jugendamt gehen.
Hilfen zur Erziehung sind freiwillig. Niemand ist verpflichtet, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
Downloads und Links
Mehr Informationen zu Hilfen zur Erziehung im DRK können Sie der Broschüre "Hilfen zur Erziehung" entnehmen. Sie ist auf Deutsch, Türkisch, Arabisch und Russisch erschienen.
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld, siehe oben, ein und gelangen so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.