Ambulante_Pflege-Buehnenbild.jpg Foto: A. Zelck, DRK

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Ambulante Pflege

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Ambulante Pflege bei Ihrem Kreisverband vor Ort

Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre Selbständigkeit bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Unsere ambulanten Dienste bieten pflegerische Betreuung, körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen zur Haushaltsführung an, die Sie je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf in Anspruch nehmen können.

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • chronisch Kranke
  • kurzzeitig Erkrankte
  • behinderte Menschen
  • pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben
Eine DRK Pflegerin hilft einer Seniorin beim Ankleiden. Sie zieht ihr gerade die Strümpfe an und lächelt in die Kamera. Von der Seniorin sieht man nur das rechte Bein. Foto: A. Zelck, DRK

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

Unterstützungsmaßnahmen sind:

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen,
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z. B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe,
  • Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung, 
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen,
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung.
  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen

    Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

    • Unterstützung bei der Körperpflege, Mundpflege, Rasur und Haarpflege
    • Hilfe beim An- und Auskleiden
    • Lagerung und Mobilisation
    • Vorbeugende Maßnahmen und Krankenbeobachtung
    • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

    • Injektionen
    • Verbände
    • Katheter legen und wechseln
    • Physikalische Maßnahmen, z. B. Einreibungen
    • Dekubitus-Versorgung
    • Augentropfen verabreichen
    • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
    • Stoma-Versorgung
    • Einläufe
    • Enterale Ernährung über PEG-Sonde
    • Parenterale Ernährung über Port
  • Verhinderungspflege

    Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
    Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
    Wir bieten Ihnen die Betreuung und die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

  • Hauswirtschaftliche Hilfen

    Wohnung, Einkauf, Wäsche, Garten – in dieser Hinsicht stellt die Bewältigung des Alltags für viele Menschen eine Belastung dar. Wenn zusätzlich Erkrankungen oder Gebrechlichkeiten vorliegen und die vielen Haushaltsaufgaben nur noch eingeschränkt abgearbeitet werden können, kann auch schon ein wenig Hilfe enorm entlasten.

    Wir helfen Ihnen gern.

    • Wäschedienst (z. B. waschen, trocknen, bügeln, zusammenlegen)
    • Wohnungsdienst (z. B. spülen, Staubsaugen, Fensterputzen, Müll und Altglas entsorgen)
    • Einkaufsdienst (z. B. Abholen von bestellten Waren, Einkauf nach Liste)
    • Gartendienst (z. B. Rasenmähen, Pflanzenpflege)
    • weitere Dienste
    Eine Pflegerin hilft einer Seniorin bei der Gartenarbeit. Gemeinsam schneiden sie Rosen. Foto: A. Zelck, DRK

Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, besteht die Möglichkeit, das benötigte Angebot als Privatleistung zu erhalten. Befragen Sie uns dazu gern.

Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen (pro Monat, soweit nicht anders angegeben) Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld - 316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege - 724 Euro 1.363 Euro 1.693 Euro 2.095 Euro
Teilstationäre Pflege - 689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen 125 Euro 770 Euro 1.262 Euro 1.775 Euro 2.005 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege - Bis 12 Monate: 5% Bis 12 Monate: 5% Bis 12 Monate: 5% Bis 12 Monate: 5%
Bis 24 Monate: 25% Bis 24 Monate: 25% Bis 24 Monate: 25% Bis 24 Monate: 25%
Bis 36 Monate: 45% Bis 36 Monate: 45% Bis 36 Monate: 45% Bis 36 Monate: 45%
Über 36 Monate: 70% Über 36 Monate: 70% Über 36 Monate: 70% Über 36 Monate: 70%
Entlastungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Belege 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro 125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr - 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro 1.774 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr - 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro 1.612 Euro
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro 40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro 4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro 214 Euro

 

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