Ambulante Pflege
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre Selbständigkeit bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Unsere ambulanten Dienste bieten pflegerische Betreuung, körperbezogene Pflegemaßnahmen und Hilfen zur Haushaltsführung an, die Sie je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf in Anspruch nehmen können.
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die eine ärztliche Verordnung zur häuslichen Pflege haben

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
Unterstützungsmaßnahmen sind:
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen,
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z. B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe,
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung,
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen,
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung.
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret in Anspruch nehmen möchten.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, besteht die Möglichkeit, das benötigte Angebot als Privatleistung zu erhalten. Befragen Sie uns dazu gern.
Broschüre zu den Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen (pro Monat, soweit nicht anders angegeben) | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | - | 316 Euro | 545 Euro | 728 Euro | 901 Euro |
Pflegesachleistung, häusliche Pflege | - | 724 Euro | 1.363 Euro | 1.693 Euro | 2.095 Euro |
Teilstationäre Pflege | - | 689 Euro | 1.298 Euro | 1.612 Euro | 1.995 Euro |
Vollstationäre Pflegeleistungen | 125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege | - | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% | Bis 12 Monate: 5% |
Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | Bis 24 Monate: 25% | ||
Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | Bis 36 Monate: 45% | ||
Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | Über 36 Monate: 70% | ||
Entlastungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Belege | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro | 125 Euro |
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr | - | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro | 1.774 Euro |
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr | - | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro | 1.612 Euro |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro | 40 Euro |
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro | 4.000 Euro |
Wohngruppenzuschlag | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro | 214 Euro |
Wie geht es weiter?
Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld ein und gelangen Sie so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.