Manchmal zwingen Krankheit oder Alter jedoch dazu, die gewohnte Umgebung zu verlassen. In diesem Fall ist es wichtig, dass man sich darauf verlassen kann, in den richtigen Händen zu sein.

Stationäre Altenpflegeeinrichtungen

Wenn man durch Pflegebedürftigkeit gezwungen ist, sein Zuhause aufzugeben, muss man sich darauf verlassen können, in der neuen Umgebung bestens aufgehoben zu sein. In den stationären Pflegeeinrichtungen des DRK Sachsen sorgen wir dafür, dass Sie sich wohl und im besten Fall wie zu Hause fühlen.

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Wohnen in bester Betreuung

In unseren stationären Einrichtungen erwartet Sie eine freundliche Atmosphäre, komfortable Ausstattung und beste Verpflegung. Sie werden von examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern, staatlich anerkannten Altenpflegern und Pflegehelfern gepflegt und bestmöglich medizinisch betreut. Die Mitarbeiter unterstützen Sie dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und legen besonderen Wert auf Ihre Sicherheit im Alltag.
Zwei Personen spielen das DRK Brettspiel "Mensch erinner dich". Eine Person zieht eine Karte, die andere liest aus der Anleitung vor. Von beiden Personen sieht man nur die Hände.
Zwei Personen spielen das DRK Brettspiel "Mensch erinner dich". Eine Person zieht eine Karte, die andere liest aus der Anleitung vor. Von beiden Personen sieht man nur die Hände.

An wen richtet sich unser Angebot?

  • Menschen ab dem 60. Lebensjahr, die aufgrund Ihres Alters der Begleitung bedürfen
  • pflegebedürftig sind
  • altersbedingte Erkrankungen aufweisen
  • einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen
  • desorientiert sind
  • aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe bedürfen

Was kostet ein Pflegeplatz?

Die Pflegesätze richten sich nach dem Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige von den Pflegekassen eingestuft wird und nach den individuellen Kostenmodellen der einzelnen Pflegeeinrichtungen.

Wo kann ich Näheres erfahren?

Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem zuständigen Kreisverband in Verbindung. Nutzen Sie dazu das Kontaktfeld. Dort wird man Sie kompetent beraten und sicher auch einen unverbindlichen Besichtigungstermin vereinbaren können. Weitere Informationen finden Sie auch im Heimverzeichnis. Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Die Leistungen der Pflegeversicherung

Leistungen (pro Monat, soweit nicht anders angegeben)

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Pflegegeld

-

316 Euro

545 Euro

728 Euro

901 Euro

Pflegesachleistung, häusliche Pflege

-

724 Euro

1.363 Euro

1.693 Euro

2.095 Euro

Teilstationäre Pflege

-

689 Euro

1.298 Euro

1.612 Euro

1.995 Euro

Vollstationäre Pflegeleistungen

125 Euro

770 Euro

1.262 Euro

1.775 Euro

2.005 Euro

Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege

-

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 12 Monate: 5%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 24 Monate: 25%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Bis 36 Monate: 45%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Über 36 Monate: 70%

Entlastungsbetrag nach Vorlage der entsprechenden Belege

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

125 Euro

Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr

-

1.774 Euro

1.774 Euro

1.774 Euro

1.774 Euro

Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr

-

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

1.612 Euro

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

40 Euro

40 Euro

40 Euro

40 Euro

40 Euro

Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

4.000 Euro

Wohngruppenzuschlag

214 Euro

214 Euro

214 Euro

214 Euro

214 Euro

Wie geht es weiter?

Geben Sie bitte Ihre Postleitzahl oder Ihren Ortsnamen in das Suchfeld ein und gelangen Sie so zu Ihrem zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
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