Kinder- und Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit ist ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe. Sie hat zum Ziel, junge Menschen, die in prekären Lebenslagen aufwachsen oder individuell beeinträchtigt sind, sozialpädagogisch zu fördern und zu unterstützen. Die gesetzlichen Grundlagen der Jugendsozialarbeit liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 13 SGB VIII).
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Die offene Kinder- und Jugendarbeit bietet Kindern und Jugendlichen Lern- und Erfahrungsräume an, die für ihre persönliche Entwicklung wichtig sind. Bei gemeinsamen Aktivitäten können Sie ihre persönlichen Fähigkeiten und Kompetenzen erleben und erweitern. Neben der Förderung der sozialen und persönlichen Entwicklung will die Offene Kinder- und Jugendarbeit auch zur Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Mitwirken anregen.