Jugendgerichtshilfe.jpg Foto: A. Zelck, DRK

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Angebot an junge Menschen, gegen die ein Jugendstraf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sie soll jungen Menschen durch sozialpädagogisch begleitetes Arbeiten Hilfestellungen, Betreuungen und Unterstützung geben, um soziale Konfliktkompetenzen auszubauen.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet an einem Schnittstellenbereich zwischen sozialem Hilfesystem und der Justiz. Die gesetzlichen Grundlagen liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz.

Zu den Aufgaben der DRK Jugendgerichtshilfe gehören beispielsweise:

  • Beratung und Hilfe bei individuellen Problemen junger, straffällig gewordener Menschen
  • Unterstützung bei der Beschaffung einer Arbeit bzw. eines Ausbildungsplatzes, Nachholen eines Schulabschlusses
  • Beistand bzw. Vermittlung bei der Schuldenregulierung
  • Sofortmaßnahmen, beispielsweise bei Wohnungslosigkeit oder Kündigungen
  • Hilfe für junge Alleinerziehende zur langfristigen Sicherung des Lebensunterhaltes, beispielsweise durch Kinderbetreuungsangebote, schulische und berufliche Qualifikationsmaßnahmen
  • sinnvolle Freizeitgestaltung