Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als Angebot an junge Menschen, gegen die ein Jugendstraf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Sie soll jungen Menschen durch sozialpädagogisch begleitetes Arbeiten Hilfestellungen, Betreuungen und Unterstützung geben, um soziale Konfliktkompetenzen auszubauen.

Ansprechpartnerin
Frau
Isabel Lehrle-Thomas
Referentin Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Tel: 0351 4678-184
Fax: 0351 4678-222
Die Jugendgerichtshilfe arbeitet an einem Schnittstellenbereich zwischen sozialem Hilfesystem und der Justiz. Die gesetzlichen Grundlagen liefert das Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Zu den Aufgaben der DRK Jugendgerichtshilfe gehören beispielsweise:
- Beratung und Hilfe bei individuellen Problemen junger, straffällig gewordener Menschen
- Unterstützung bei der Beschaffung einer Arbeit bzw. eines Ausbildungsplatzes, Nachholen eines Schulabschlusses
- Beistand bzw. Vermittlung bei der Schuldenregulierung
- Sofortmaßnahmen, beispielsweise bei Wohnungslosigkeit oder Kündigungen
- Hilfe für junge Alleinerziehende zur langfristigen Sicherung des Lebensunterhaltes, beispielsweise durch Kinderbetreuungsangebote, schulische und berufliche Qualifikationsmaßnahmen
- sinnvolle Freizeitgestaltung