Amtliches Auskunftsbüro (AAB)
Die Aufgabe des AAB ist es auf Grundlage der Genfer Abkommen von 1949 im Kriegsfall Informationen über Kriegsgefangene und Zivilinternierte zu erfassen und weiterzuleiten. Auf diese Weise sollen alle beteiligten Konfliktparteien sicherstellen, dass Familien Auskünfte über die Schicksale ihrer vermissten Angehörigen erhalten.
Suche nach Vermissten
Sie haben infolge eines Kriegs, einer Katastrophe oder eines größeren Schadensereignisses den Kontakt zu einer Ihnen nahe stehender Person verloren?
Kriegerische Auseinandersetzungen und Katastrophen führen leider immer wieder dazu, dass Familien auseinander gerissen werden. Über das internationale Rotkreuz- und Rothalbmondnetzwerk unternehmen wir alle Anstrengungen, um den Kontakt zwischen voneinander getrennten Familienangehörigen wiederherzustellen.
Bei Schadensereignissen in Deutschland stehen die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DRK Personenauskunftsstelle als Ansprechpartner für die Bevölkerung zur Verfügung, um den Kontakt zu vermissten Personen wieder herzustellen.
Familienzusammenführung
Sie benötigen Beratung zu Fragen der Familienzusammenführung?
Der DRK-Suchdienst berät Hilfe suchende Bürger im Rahmen des komplexen Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, nach dem Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsgesetz. Er unterstützt auch bei Ausreiseformalitäten aus den Herkunftsgebieten, z.B. im Visaverfahren.
Schicksalsklärungen knapp 80 Jahre nach Kriegsende
Sie suchen nach einem Angehörigen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg?
Auch heutzutage betreibt der DRK-Suchdienst Nachforschungen über Kriegs- und Zivilgefangene, über Wehrmachtsvermisste und Zivilverschleppte des Zweiten Weltkrieges sowie über infolge der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verloren gegangene Kinder.
Wichtig:
- Erneute Antragstellung (zum Beispiel trotz vorheriger erfolgloser Suche) ist sinnvoll, da dem DR innerhalb der letzten Jahre zahlreiche Akten, vor allem aus Osteuropa, zur Verfügung gestellt wurden.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Der DRK-Suchdienst berät deutschstämmige Personen aus Ost-, Südosteuropa, den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, sowie ihre Angehörigen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens nach dem Bundesvertriebenen- und -flüchtlingsgesetz (BVFG), zur Anerkennung einer möglicherweise bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit und zum Nachzug von Familienangehörigen nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).